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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Anger
24.06.2014, 23:27 Uhr

Expertenrat gesucht

Wer weiß das?: Der Fahrlehrer hat unserem Sohn praktische Stunden gegeben, bevor er seinen Sehtest abgegeben hatte. Ich finde das unmöglich, weil weder Verkehrssicherheit, noch optimaler Lernerfolg gewährleistet sein konnten ( der Junge braucht tatsächlich eine Brille; sogar ganz ordentliche Werte).
Jetzt die Frage: Ist die Fahrschule nicht verpflichtet, sich die Fahrtüchtigkeit vor Prakt. Unterrichtsbeginn bescheinigen zu lassen?
Ich möchte da gern mit irgendwelchen Vorschriften argumentieren.
Danke schonmal!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
26.06.2014, 07:59 Uhr

zu: Expertenrat gesucht

Die von dir erhofften Vorschriften wirst du nicht finden.

Zur Verkehrssicherheit:
So lange dein Sohn in der Fahrausbildung ist, ist er (rechtlich gesehen) kein Fahrzeugführer. Der FL ist es, der das Fahrzeug führt.
Da dieser idR im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist, ist die Verkehrssicherheit gegeben. ;o)
Zum Verantwortlichen wird dein Sohn erst nach bestandener Prüfung.
Der Antrag auf eine Fahrerlaubnis wird erst nach Eingang sämtlicher nötigen Bescheinigungen geprüft/genehmigt. Zu denen gehört auch die vom Sehtest.


Nun zum Lernerfolg:
Da du dich um die Fahrausbildung deines Sohnes kümmerst, wird er wahrscheinlich noch nicht (oder gerade erst) volljährig sein.
Die Schulzeit eben erst beendet haben oder noch drin stecken.

Wenn du von "ordentlichen Werten" bei der Stärke der korrigierenden Augengläser (bzw. Linsen) sprichst, sollte die Sehbeeinträchtigung nicht erst nun aufgefallen sein.
Oder hatte der Sohn schon vorher eine Brille, die er -aus Gründen der Eitelkeit- nicht zur Fahrschule aufsetzte?
Ich kann es mir nur schwer vorstellen ....
Denn der Schwachsichtige wird, wenn er einmal das Klarsehen erfahren durfte, kaum freiwillig wieder darauf verzichten wollen.

Autofahren ist ja mal nicht die einzige Tätigkeit, bei der Sehstärke (auch auf Entfernung) gefordert ist. Da fällt mir spontan das Auf-die-Tafel-Geschriebene in der Schule ein.
Oder das Auf-Etwas-Hinweisen durch die Eltern, in Form von:
"Hast du da das Reh am Waldrand gesehen?" :o)

Sorry, aber ich habe das Gefühl, als wolltest du dich aus deiner Verantwortung als (Ex-)Erziehungsberechtigter schleichen.
Wie soll der FL nach wenigen Stunden das erkennen, das euch über viele, viele Jahre verborgen blieb?

Anstatt nach fragwürdigen (und im Grunde selbstbelastenden!) Argumenten zu suchen, solltet ihr froh sein, dass die Sehschwäche nun erkannt wurde, bevor(!) sie zur Ursache eines Unfalls mit schlimmen Folgen wurde.


Euch und eurem Sohn eine spaß- und erfolgreiche Fahrausbildung.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie sehen dieses Verkehrszeichen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005

Mit Vorrang des Gegenverkehrs

Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht

Mit Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-005 / 3 Fehlerpunkte

Im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn hält ein Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Wie verhalten Sie sich?

Geschwindigkeit beibehalten, da der Bus auf der anderen Fahrbahnseite hält

Nur dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren wollen

Auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen