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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern seven28
30.08.2012, 15:31 Uhr

Muss ich wirklich warten?

Ich habe vor vier Wochen meine Rechnung beim Landratsamt wegen der theoretischen Prüfung bezahlt. Zu mir wurde gesagt das ich in 1-2 Wochen meine Prüfung machen kann. Jetzt sind es aber achon vier Wochen her. Muss ich denn wirklich auf den Brief vom Landratsamt warten um meine Prüfung antreten zu können?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Seymour Skinner
30.08.2012, 19:45 Uhr

zu: Muss ich wirklich warten?

Warten musst Du, ja. Aber ich würde mal nachfragen. Bei mir hat das in Kiel etwas über 2 Wochen gedauert, 8 erscheint mir arg lang. Vermutlich ist da etwas bei der Zuordnung der Überweisung schiefgegangen. und sie konnten Dich nicht anschreiben. Zumindest in Kiel sind die Leute im Rathaus auch echt nett und bemüt, wenn sowas passiert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.08.2012, 13:58 Uhr

zu: Muss ich wirklich warten?

Es geht offenbar nicht um eine Rechnung für die Theorieprüfung, sondern um die Bearbeitung des Führerscheinantrags. Da sind vier Wochen noch im normalen Rahmen. Frag deinen Fahrlehrer, der weiß, wann der Prüfauftrag beim TÜV angekommen ist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Mit orangefarbener Warntafel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Der gelbe Pkw

Beide Pkw

Der rote Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren