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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern maiki
28.02.2012, 19:19 Uhr

theorieunterricht und fahrstunden muss gleichzeitig laufen ?

Hallo, ich hab an einer fahrschule mein Theorieunterricht angrfangen und jetzt nach der 10. Theoriestunde erfahren, dass ich fahrstunden gesetzlich paralell zum theorieunterricht hätte nehmen müssen. Ich hatte mir ein plan gemacht was ich wann zahle undso jetzt ist alles durcheinander. Mein fahrlehrer meinte ich muss mindestens 4 fahrstunden nehmen damit mir keine theoriestunden weggestrichen werden. Stimmt das? Hab ich keine möglichkeit drumrum weil im gesetz ja nicht konkret steht wieviele fahrstunden ich nehmen muss was meint ihr?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andy79
29.02.2012, 23:28 Uhr

zu: theorieunterricht und fahrstunden muss gleichzeitig laufen ?

Hallo Maiki,

Also so weit ich weiß, ist es dir selbst (so war es jedenfalls bei mir) überlassen, wie du es gestaltest.
Allerdings weiß ich nicht, ob es tatsächlich von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich ist.
Bei uns zum Beispiel durfte man gar nicht erst fahren, wenn man theoretisch nicht ein paar bögen (am stück) mit 0 fehlern bestanden hat.

aber wie gesagt, es kann durchaus (ist es wahscheinlich sogar) unterschiedlich sein.

wünsche Dir auf jeden Fall gutes Gelingen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
01.03.2012, 08:21 Uhr

zu: theorieunterricht und fahrstunden muss gleichzeitig laufen ?

Obwohl in der Fahrschulausbildungsordnung (§ 5 Praktischer Unterricht) steht
»1) Der praktische Unterricht ist auf die theoretische Ausbildung zu beziehen und inhaltlich mit dieser zu verzahnen.«
habe ich auch, auf meinen Wunsch hin, die theoretische Ausbildung abgeschlossen, bevor ich mit der praktischen Ausbildung begann.
Man kann es ja auch so auslegen, dass die (oder eine gewisse) Bezahnung da sein muss, bevor man mit dem Kauen beginnen kann
Es wird also in der Regel nichts so heiß gegessen, wie gekocht. ;o)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B / 3 Fehlerpunkte

Warum sollen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B

Weil der Gegenverkehr die Kurve schneiden könnte

Weil der Straßenverlauf unübersichtlich ist

Weil die Fahrbahnoberfläche ungleichmäßig ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B

Der helle Pkw

Beide Pkw

Der dunkle Pkw