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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sonja23
14.10.2011, 17:37 Uhr

Prüfungsprotokoll Falsch Betrug?

Hallo ich habe habe vor kurzem meine Prüfung gehabt und bin durchgefallen nach einer Woche habe ich mein Protokoll beantragt und bekommen.

Ergebnis NB:
Nichtbeachten Verkehrszeichen
Grundfahraufgaben KL B Parlücke Längsaufteilung

Auffahren auf Bordstein Vorn
Einordnen in Gegenfahrstreifen.


Meine Frage was ist jetzt der Haupgrund.

Dass ich gegen Boardstein gefahren bin kann ich mich garnicht dran errinern.

Beim Parken waren zu viele AUtos so das ich nicht parken konnte hab das dem fahrprüfer gesagt, er meinte wenn ich weiter rede steigt er aus.

danke hoffe auf tipps

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Diabolo
15.10.2011, 09:53 Uhr

zu: Prüfungsprotokoll Falsch Betrug?

Hi, bei nicht bestehen bekommt der fahrschüler sein Protokoll gleich und nicht erst eine Woche später.

Schlechter Fahrlehrer, wenn er sich dazu nicht äussert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.10.2011, 13:00 Uhr

zu: Prüfungsprotokoll Falsch Betrug?

Gerade das wäre meine erste Frage gewesen: Was hat der Fahrlehrer dazu gesagt?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte

Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133

Parkverbote

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Überholverbote

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auf dieser Straße besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B

Weil das Fahren auf den Schienen gefährlich ist

Weil die Fahrbahnoberfläche uneben und unterschiedlich griffig ist

Weil eine Straßenbahn entgegenkommen könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren