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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mafrai
09.03.2011, 16:39 Uhr

Ausbildung, Theoriestunden etc.

Hallo

Ich frage mich ob das alles so richtig läuft in meiner Fahrschule.
Bei mir dauert es noch 7 Monate bis ich 18 werde, habe aber mittlerweile schon 3 Wochen theoretischen Unterricht. Ist es nicht so, dass die Ausbildung erst frühestens 6 Monate vorher beginnen darf?

Zweitens, sind ja so weit ich weiß 12x Theoriestunden 2 Klassenspezifische Stunden nötig. Bei mir gehen diese aber nur 60 Minuten. Nach 14 Stunden soll ich mich aber schon melden. Kann das so sein oder ist das zu schnell?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FSGA77
09.03.2011, 16:45 Uhr

zu: Ausbildung, Theoriestunden etc.

Hallo,

die 6-Monats-Grenze gilt nur für die praktische Ausbildung, sprich Fahrstunden. Theorieunterricht darfst du auch vorher schon machen.

Also eigentlich dauern die Theoriestunden alle 90 Minuten. Wenn nur wenige teilnehmen, oder der Fahrlehrer ein ganz schneller (und hoffentlich trotzdem gründlich) ist, kann das Ganze auch mal schneller vorbei sein, aber eigentlich sollte die Fahrschule schon 90 Minuten pro Lektion einplanen - die Vorgabe gibt es schließlich nicht umsonst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mafrai
09.03.2011, 16:59 Uhr

zu: Ausbildung, Theoriestunden etc.

Achso gut, dann weiß ich Bescheid.

Der Raum ist eigl immer voll also 25 Leute sind meistens da. Er ist nach 60 Minuten immer mit dem Thema fertig, also wird er ein schneller sein. Ob gründlich kann ich nicht beurteilen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
09.03.2011, 18:15 Uhr

zu: Ausbildung, Theoriestunden etc.

Bei uns (NRW) stand das Amt schon an verschiedenen Fahrschulen und kontrollierten die Zeit, die die Fahrschüler zum ther. Unterricht dort verbrachten.
Nein, sie gingen nicht herein -hatten also keine Ahnung was wie vermittelt wurde.
Aber sie kontrollierten die Einhaltung der Zeiten und die Fahrschulen bekamen Ärger, wenn die 90 Minuten nicht eingehalten waren, aber der Besuch von einer Doppelstunde vom Fahrschüler quittiert war.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FSGA77
09.03.2011, 20:38 Uhr

zu: Ausbildung, Theoriestunden etc.

Zum Glück ist das ein Problem der Fahrschule und nicht des Fahrschülers ;-)

Bei uns war man damals auch manchmal 15-20 min früher fertig, je nach Thema, Anzahl und Mitarbeit der Leute. Wenn zB 5 Leute da sind, geht das ganze eben schneller, als bei 25.
Ein Lehrer hat immer zwischendurch 10 min Pause gemacht, die anderen halt früher Schluss... so genau kommts meiner Meinung nach nicht drauf an. Wenns allerdings wirklich immer 60 min sind kommts mir doch ein bisschen komisch vor aber gut, Hauptsache die Prüfung klappt ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
10.03.2011, 08:39 Uhr

zu: Ausbildung, Theoriestunden etc.

Ob das (im Wiederholungsfall) tatsächlich einzig ein Problem der Fahrschule bleibt, wage ich zu bezweifeln.
Ist doch nicht nur die Anzahl der Lektionen, sondern auch die Länge, in denen sie unterrichtet werden, vorgeschrieben, wenn ich diesen Satz
»Der Unterricht ist in Lektionen zu 90 Minuten (»Doppelstunden«) aufgeteilt (...) Seit Herbst 2002 darf die Fahrschule die Doppelstunden auch in Einzelstunden zu je 45 Minuten aufteilen. «
richtig deutete.
Demnach dürften die Voraussetzungen zur tP nicht erfüllt zu sein.

Da steht nichts davon, dass eine Lektion nur 60 Minuten dauern darf.
Dass es rein theoretisch möglich ist, 3x die gleiche Lektion zu besuchen - von anderen Themen aber nie was gehört zu haben- ist zwar auch nirgendwo vermerkt (was ich davon halte, ist ein anderes Thema ;o) ).
Somit aber nicht untersagt, wie "zu kurze" als vollständig zu quittieren.

Quelle zum Zitat:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/unterricht.p
hp

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FSGA77
10.03.2011, 09:47 Uhr

zu: Ausbildung, Theoriestunden etc.

Damit hast du schon recht, ich meine nur, dass die Fahrschule Ärger bekommt, wenn jemand mitkreigt, dass der THeorieunterricht nicht vorschriftsmäßig erteilt wird und nicht der Fahrschüler. Die Fahrschule stellt auch die Ausbildungsbescheinigung für die tP aus und was darin steht gilt erstmal, auch wenns nicht stimmt ;o)
Und wenn der Fahrschüler vernünftig auf die TP vorbereitet wurde, halte ich das ehrlich gesagt auch nicht für ein großes Problem - ob das allerdings bei 60 min Unterrichtszeit möglich ist steht nochmal auf einem anderen Blatt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Der Radfahrer muss warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Sie müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-018-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-018-B

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