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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Keumaster
16.07.2010, 14:40 Uhr

Klasse A ohne Zusatztheorie

Hallo an alle lieben Forenbesucher!
Bzgl. der Ausbildung Klasse A habe ich eine Frage zur Zusatztheorie:
Ich habe vor ca. 4 Jahren meinen Motorradführerschein gemacht und da mussten es zwingend 4 Stunden (je 45min) Zusatztheorie sein (wurde mir jedenfalls gesagt und so sieht es auch heute noch in der entsprechenden Verordnung aus).

Meine Freundin hat nach ihrem B17 Führerschein vor demnächst mit der Klasse A anzufangen. Ihr Fahrlehrer hat ihr dabei - auch auf konkrete Nachfrage - versichert, dass der Zusatzunterricht in Form der üblichen Theoriestunden nicht nötig sei. Man könnte dies auch mit den Fahrstunden zusammen machen.
Werden die inhaltlichen Themen vermittelt, sehe ich da - außer den höheren Kosten - keine Probleme. Aber ist das wirklich zulässig?

Ich erinnere mich ganz dunkel, dass ich damals unterschreiben musste, dass ich die Theoriestunden besucht habe.

Grüße
Keumaster

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stevie Wonder
16.07.2010, 23:21 Uhr

zu: Klasse A ohne Zusatztheorie

Hallo Keumaster,
obwohl ich öfters in den Foren blättere, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Fahrlehrer (wahrscheinlich sogar der Inhaber) eine solche Auskunft gibt. Je nachdem wie das Antragverfahren abläuft/ablief, muss Sie sogar nochmals 6 Grundunterrichte und 4 Zusatzunterrichte (übrigens à 90min) besuchen.
Aber Papier ist ja geduldig...und auf zusätzlichen theoretischen Unterricht hat auch nicht jeder Lust.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden