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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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09.05.2010, 18:14 Uhr

Fahrstunden mit eigenem Motorrad - Versicherung

Hallo,

da ich mit den Fahrschulmotorrädern irgendwie nicht sehr gut zurecht komme, mit meinem eigenen Motorrad aber besser, möchte ich nun die Fahrstunden mit Meiner machen.
Versicherung ist informiert, habe auch eine schriftl. Bestätigung erhalten.
Nun meine Frage :
Mein Motorrad ist Vollkasko / Haftpflicht versichert.
In der Bestätigung steht nun "hierdurch wird der Versicherungsschutz aus der im obigen Versicherungsvertrag enthaltenen Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung im Rahmen der AGB für die Kraftfahrtversicherung (AKB) auf Ausbildungs - und Prüfungsfahren ausgedehnt ......."

Der Satz scheint mir ein wenig kompliziert ausgedrückt. Verstehe ich das richtig, dass die mir nur die Haftpflichtversicherung für die Fahrstunden geben ??? Vollkasko bleibt da aber außen vor ?

Bedeutet das, falls es so ist, dass Fremdschäden gedeckt sind ... aber wenn ich mich mit dem Motorrad hinlege und nur selbst den Schaden habe, dass ich das dann selber zahlen muss ?

Was kann ich in so einem Fall dann tun ?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
09.05.2010, 19:08 Uhr

zu: Fahrstunden mit eigenem Motorrad - Versicherung

Eine direkte Nachfrage bei Deiner Versicherung wird Dir Deine Zweifel bestätigen oder ausräumen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
09.05.2010, 21:56 Uhr

zu: Fahrstunden mit eigenem Motorrad - Versicherung

es bleibt alles so wie es war, nur jetzt sind auch ausbildungs- und prüfungsfahrten im vers. umfang eingesclossen.

mfg

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10.05.2010, 12:57 Uhr

zu: Fahrstunden mit eigenem Motorrad - Versicherung

Ja, danke für die Antworten. Habe bei der Versicherung heut morgen angerufen und der gute Mann sagte mir auch, dass Haftpflicht und Vollkasko mit dabei wären während der Fahrstunden.
Dann spricht nun eigentlich wirklich nichts mehr dagegen, die Fahrstunden und auch die Prüfung auf meinem Schätzchen zu machen :-) ...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Gegenüber Kindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

In Einbahnstraßen

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Einfach durchfahren

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren