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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
asdf555
16.03.2009, 21:09 Uhr
Fahrlehrer ist kein Beruf und kein Pädagoge
Ich eröffne hier einen neuen Thread
Zitat:
Volltreffer 16.03.09, 20:15 Uhr
zu: Schikane vom Fahrlehrer
»Nach meiner Weltanschauung definiere ich unter Lehrer, Pädagogen. «
da liegt schon ein großer Irrtum begründet, Fahrlehrer verhält sich zu Schullehrer etwa wie Hausmeister zu Handwerksmeister, also nix da mit Pädagoge oder sonstigen höheren Weihen.
Fahrlehrer ist weder Titel noch Beruf, sondern einfach nur eine Berufsbezeichnung, um ein solcher werden zu können bedarf es erst einmal einer vorherigen üblichen Berufsausbildung, je nach dem bestimmt sich dann was dabei rauskommt.............. "
Zitat Ende.
Das ist blanker Unsinn, der Verfasser sollte sich mal damit beschäftigen, was eine Fahrlehrerausbildung umfasst und welche Anforderungen gestellt werden und dann nicht solche Unwahrheiten verbreiten.
Pädagoge ist ein unbestimmter, ungeschützter Begriff.
Mal ein paar Zitate aus de.wikipedia.org:
Da die Berufsbezeichnung Pädagoge nicht geschützt ist, umfasst sie vor allem in der Umgangssprache oft sämtliche pädagogisch tätigen Fachkräfte wie beispielsweise auch Erzieher.
Fahrlehrer sind nach dem bundeseinheitlichen Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) und seinen Verordnungen staatlich anerkannte Lehrkräfte. Sie bilden ihre Schüler, in der Mehrzahl erwachsene Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), nach den gesetzl. Vorgaben der FahrschülerAusbO in Theorie und Praxis aus.
Fahrlehreranwärter erwerben an einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte
gründliche Kenntnisse in:
* der Verkehrspädagogik einschließlich der Didaktik,
* der Verkehrsverhaltenslehre einschließlich der Gefahrenlehre,
* den maßgebenden gesetzlichen Vorschriften,
* der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise,
* der Fahrphysik,
ausreichende Kenntnisse:
* in der Kraftfahrzeugtechnik sowie
die Fähigkeit und Fertigkeit,
* sachlich richtig, auf die Ziele der Fahrschülerausbildung bezogen, methodisch überlegt unterrichten zu können und
* praktische Fähigkeiten durch Weiterbilden der eigenen Fahrfähigkeiten und Fahrfertigkeiten.
Das mit den erwachsenen Personen trifft m.M. nach nur in wenigen Fällen zu, oft sind es unreife pubertierende Kinder.
Volltreffer
17.03.2009, 00:36 Uhr
zu: Fahrlehrer ist kein Beruf und kein Pädagoge
Der Verfasser des obigen Pamphletes sollte nicht so blind Wikipedia vertrauen, wer sich darauf bezieht, macht sich in berufenen Kreisen günstigenfalls unglaubwürdig, wenn nicht gar lächerlich.
Dann sollte man grundsätzlich in den Stand des Fahrunterweisers nicht so viel hineininterpretieren, sechs oder neun Monate geht der Kurs, so dolle kann es nicht sein wenn doch nach Wiki in einem guten Teil keine guten, sondern lediglich ausreichende oder gründliche Kenntnisse der Mindeststandard sind...........
aber getroffene Wuffis bellen ja so gerne............
carhol
17.03.2009, 07:57 Uhr
zu: Fahrlehrer ist kein Beruf und kein Pädagoge
@volltreffer
bevor du hier einfach thesen in die welt setzt, beschäftige dich mal mit dem begriff "lehrer".
es wird dich sicherlich erstaunen was ein "lehrer" ist. das hat nämlich rein gar nichts mit einem studium an einer hochschule zu tun.
das der volksmund "lehrer" immer nur auf die (kuschel)pädagogen der schulen und deren ausbildung bezieht, ist kurz und knapp eine falsche interpretation des begriffes.
FL sind übrigens eine der wenigen (m.w. sogar die einzigsten) die eine staatliche anerkennung ihrer "lehrtätigkeit" im "real live" bedürfen.
jetzt sag bloss nicht, dass an den schulen das "real live" gelehrt und gelernt wird.
weiterhin ist dir anscheinend der begriff "beruf" nicht genau genug bekannt.
auch hier würde ich empfehlen dich in lexika (da du ja kein fan von wiki bist) schlau zu machen.
beruf hat genauso wenig mit "ausbildungs/lehrberuf" -den du meinst- zu tun, wie ein zitronenfalter zitronen faltet.
mfg
Drummer
17.03.2009, 08:49 Uhr
zu: Fahrlehrer ist kein Beruf und kein Pädagoge
Die sechsmonatige Grundausbildung des Fahrlehrers in Pädagogik, Didaktik und Methodik umfasst in etwa den Stoff, den ein Studierender (auf Lehramt) in zwei Jahren Grundstudium absolviert.
Die darauf folgende Fachkundeprüfung findet bei der zuständigen Bezirksregierung statt.
Erst wenn sie bestanden ist darf der Fahrlehrer ein Praktikum beginnen, an dessen Ende, wie beim (Schul-)Lehrer, eine Lehrprobe vor einer Prüfungskommission (der zuständigen Bezirksregierung) steht.
Hierbei liegt der Schwerpunkt auch auf fachlicher Korrektheit, aber besonders auf Vorbereitung des Unterrichts, Lernzielstellung, Methodik, Didaktik, Medien, Medienkompetenz und Verfolgung sowie das Erreichen der Lernziele.
Die Unterrichte müssen so gestaltet sein, daß der Fahrschüler folgen kann, bzw. bei seinem Wissenstand abgeholt wird und daß er zur Mitarbeit angeregt wird.
Am Ende jeder Lehreinheit soll eine Lernzielkontrolle durchgeführt werden, die im praktischen Unterricht als Selbstreflektion ausgeführt wird.
asdf555
17.03.2009, 09:35 Uhr
zu: Fahrlehrer ist kein Beruf und kein Pädagoge
Das finde ich schon hart. Volltreffer setzt Lügen und Falschmeldungen in die Welt und bezeichnet dann eine sachliche Erwiderung als Pamphlet.
Aber er kann sich das wohl erlauben, denn er gehört ja zu berufenen Kreisen.
Was hast Du gegen Fahrlehrer? Schon Deine Wortwahl "Fahrunterweiser" ist unsachlich und herabwürdigend.
Hast Du mit Fahrlehrern schlechte Erfahrungen gemacht und diffamierst jetzt einen gesamten Berufsstand?
Was willst Du damit erreichen?
asdf555
17.03.2009, 09:44 Uhr
zu: Fahrlehrer ist kein Beruf und kein Pädagoge
Noch was zu den ausreichenden Kenntnissen:
Auf einem Gebiet, das heute in der Fahrausbildung und im Verkehr fast keine Rolle mehr spielt, nämlich der Kraftfahrzeugtechnik werden vom FL ausreichende Kenntnisse gefordert.
Hallo, bei dem Beruf handelt es sich um einen pädagogischen Beruf und nicht um einen technischen.
Ich habe mir die techn. Ausbildungsunterlagen zeigen lassen, das sind Lehrbücher für den Kfz-Mechatroniker.
Aus den oben genannten Gründen werden auch nur ausr. Kenntnisse dafür verlangt.
Ein Fahrlehrer muss keine Einspritzanlage reparieren können, er sollte wissen wie sie grundsätzlich funktioniert und z.B. Begriffe wie ABS, ESP, DSG ... erklären können.
Wie gesagt, er ist Pädagoge und nicht Mechatroniker.
asdf555
17.03.2009, 10:27 Uhr
zu: Fahrlehrer ist kein Beruf und kein Pädagoge
Klar, da gebe ich Dir Recht, jede Berufsausbildung ist eine gute Grundlage.
<b>Aber Verkehr ist heute kein technisches, sondern ein soziales Projekt!</b>
Wie oft hattest Du schon eine technische Panne beim Fahren?
Das Problem ist doch nicht die Technik, sondern die/der hinterm Steuer.
Ich habe gerade nicht die genauen Zahlen, aber ca. 5 % der Unfälle sind technisch bedingt, die anderen durch Fehlverhalten von Menschen.
carhol
17.03.2009, 11:13 Uhr
zu: Fahrlehrer ist kein Beruf und kein Pädagoge
>> BMSR-Techniker, Kfz-Schlosser oder Neudeutsch Mechatroniker, ist als Berufsausbildung eines FL keine schlechte Grundlage! <<
besser wäre aber eine kaufmännische ausbildung da die technik nur noch eine untergeordnete rolle spielt. der vorgeschriebene mini lehrgang/kurs ist ein witz.
dann gäbe es auch vernünftige fahrschulpreise.
mfg
Georg_g
17.03.2009, 16:17 Uhr
zu: Fahrlehrer ist kein Beruf und kein Pädagoge
»... BMSR-Techniker ...«
Zählen auch Kenntnisse in BDSM?
carhol
17.03.2009, 17:55 Uhr
zu: Fahrlehrer ist kein Beruf und kein Pädagoge
hast du welche ?
mfg
Drummer
17.03.2009, 18:48 Uhr
zu: Fahrlehrer ist kein Beruf und kein Pädagoge
Wären die auch von Vorteil Georg? :-)
Schick mir mal Beispiele! :-))
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?
Unmittelbar vor den Schienen
Vor dem Andreaskreuz
In Höhe der Schranke
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116 / 3 Fehlerpunkte
Wie hoch muss die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs mindestens sein, wenn man diese Straße benutzen will?
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Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt
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