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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pako
11.11.2008, 12:46 Uhr

Ermittlungsverfahren eingestellt?

Hey,

also ich ich hatte am 11.10.08 einen Unfall mit einer Radfahrerin an einem Stopschild am 13.10.08 habe ich eine schriftliche Äußerung bekommen mir wurde Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall vorgeworfen.

Ich habe mich dazu geäußert und habe heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen dort steht:

Sehr geehrter Herr XXXX,

das Ermitllungsverfahren gegen Sie habe ich gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.

Meine Frage ist das jetzt alles erledigt und ich bekomm keine Punkte und Probezeitverlängerung? oder kommt das noch seperat?

Danke für eure hilfe ;)

LG Pako

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
11.11.2008, 12:58 Uhr

zu: Ermittlungsverfahren eingestellt?

Das kommt separat & wird dir leider nicht erspart bleiben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.11.2008, 18:50 Uhr

zu: Ermittlungsverfahren eingestellt?

Zu unterscheiden ist hier die Verfolgung einer Straftat (fahrl. Körperverletzung) und die der (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeit.

Für die Verfolgung der Straftat ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Diese hat netterweise das Verfahren gegen Dich eingestellt.

Nicht davon betroffen ist die Bußgeldstelle, die Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgt. Die entsprechende Owi (ggf. eine Vorfahrtsverletzung o.ä.?) wird verfolgt werden.
Daraufhin wird wegen der Probezeit die Führerscheinstelle tätig.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch wird die Größe der Fliehkraft in Kurven beeinflusst?

Durch die Geschwindigkeit

Durch den Fahrtwind

Durch den Kurvenradius

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- den Verletzten Hilfe leisten

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

- die Unfallstelle absichern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein