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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rigor Mortis
02.10.2008, 20:42 Uhr

A-Führerschein nach B-Führerschein

Schönen guten Abend,

ich bin 17 Jahre alt (geb. 18.04.1991) und habe dieses Jahr meinen B-Führerschein gemacht (begleitetes Fahren). Meine praktische Prüfung habe ich am 1. April bestanden.

Ich möchte so schnell wie möglich (und auch so günstig wie möglich) den A-Führerschein noch hintendrein machen.
Ich meine mal gehört zu haben, dass man nicht alle Theorie-Stunden nochmal machen muss, wenn die B-Stunden max. 1 Jahr zurück liegen und ich somit für den Motorrad-Schein nur noch die Zusatz-Stunden machen muss (und auch nur die paar Zusatz-Fragen bei der Prüfung).

Stimmt das ?

Weil das wäre ja finanziell eine große "Erleichterung".

Dann aber nocheine Frage:

Würde das stimmen mit den Theorie-Stunden, würde ich die A-Stunden mitten im Winter nehmen, aber wie lange nach den Theorie-Stunden (bzw. Theorie-Prüfung) kann ich dann mit den praktischen Stunden anfangen (bzw. die praktische Prüfung machen) ?

Denn den Motorrad-Führerschein mitten im Winter zu machen is ja nun nicht so toll   

mfg

Rigor

P.S.: Ich hoffe, ich hab mich nicht zu doof ausgedrückt, ich hab irgendwie ne "Begabung" für verschachtelte Sätze, die keiner versteht xD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.10.2008, 08:25 Uhr

zu: A-Führerschein nach B-Führerschein

bei der theo musst du 6 stunden grundunterricht + 4 std fachspez. machen.
bei der fahrausbildung bist du ein anfänger wie alle anderen auch.
finanziell hast du grundsätzlich keine vorteile (ausser deinem verhandlungsgeschick mit deinem alten fl bei dem grundbetrag).

wann du mit dem fahren anfangen kannst musst du den wettergott fragen.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rigor Mortis
04.10.2008, 17:44 Uhr

zu: A-Führerschein nach B-Führerschein

Ist es also wichtig, wie lange nach dem B-Führerschein ich den A hintendrein mache ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.10.2008, 23:19 Uhr

zu: A-Führerschein nach B-Führerschein

nein, ist egal. die ausbildung b17 ist abgeschlossen und a ist eine neue ausbildung.

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B

Vor der Kreuzung auf weitere Weisungen des Polizeibeamten warten

Kreuzung zügig überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken