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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
Amy89
24.08.2008, 11:53 Uhr
Bei Rot losgefahren.. Stimmt nicht!!!
Hey Leute,
ich habe eine frage an euch....
Mein Freund ist vor 2 Monaten von EINEM Polizisten angehalten worden... Er sei bei rot losgefahren... Also Ampel war rot... Er hielt.. und für "genau 8 sekunden bevor es grün wurde" los....
Was nicht stimmt! Er bekam einen ordetliches bußgeld (glaube um die 200 bis 300 €) und einen Monat fahrverbot, was sein Berufliches ende in der firma bedeutet weil er seinen führerschein dringend braucht, oder er wird aus der firma geworfen weil er dann nutzlos wäre.
Der polizist war alleine, mein Freund wehrte sich an ort und stelle und meinte das das NICHT stimmt und er das so nicht akzeptiert. der Polizist wurde gleich wütend und laut..und drohte ihm damit das er einen Zeugen hätte (einen anderen autofahrer) .. mein Freund sagte das er sogar notfalls rechtlich dagegen angeht weil das nicht stimmt!
Wochen später kam das schreiben, mit dem FALSCHEM KENNZEICHEN! Der Polizist war nichtmal in der lage das kennzeichen ordentlich zu notieren.
mein Freund schaltete den Rechtsanwalt ein und nun geht es in 2 wochen vor gericht.
Der polizist hatte im übrigen eine leere drohung gemacht, er hatte doch keinen zeugen... aufeinmal.
der rechsanwalt versucht darauf zu spielen das mein freund mehr geld zahlen soll dafür aber das fahrverbot wegfällt...
ich sage, dass das doch dumm ist, er hat keinen zeugen und nicht mal das richtige kennzeichen notiert...!
was sagt ihr dazu?? Im zweifelsfall für den angeklagten? oder kommt der polistist ohne zeugen damit durch???
Wäre nett wenn ihr mir ein paar vermutungen aussprechen könntet!!
Liebe grüße Amy!
to
24.08.2008, 14:47 Uhr
zu: Bei Rot losgefahren.. Stimmt nicht!!!
Ich habe das Posting so verstanden:
Du warst selbst auch nicht dabei!
Dann sollten wir das Spekulieren hier sein lassen. Der Anwalt hat schon Recht, der Vorwurf lässt sich kaum entkräften. Einzig das Fahrverbot lässt sich vielleicht (dieses eine Mal noch) verhindern.
Amy89
24.08.2008, 15:46 Uhr
zu: Bei Rot losgefahren.. Stimmt nicht!!!
Er hat die Personalien aufgenommen.. Das kennzeichen jedoch falsch aufgeschrieben..
Sicher war ich nicht dabei.. Jedoch ist er vorher nicht auffällig geworden, ausser einmal geblitzt weil er ein bisschen drüber war.. okay. war ja aber auch nur ein kleines bußgeld.
das Passiert mal wenn man 5 Jahre lang Auto fährt.
Daher verstehe ich die sinnlose anschuligung nicht... er hätte angehalten und wäre dann aufeinmal losgefahren...? 8 sekunden bevor es grün geworden ist...?
Kein normaler mensch hält doch erst an einer roten ampel und fährt dann einfach über die kreuzung wenn er sieht das sie befahren ist...
Ich finde es unfair das wenn ein beamter ma den mund aufmacht man NICHTS dagegen tun kann! Weil er ist wirklich ein verantwortungsvoller fahrer und er würde es zugeben wenn er scheiße gebaut hätte und nicht noch geld fürn rechtsanwalt bezahlen und bis vor gericht gehn um gerecht behandelt zu werden!
durbanZA
24.08.2008, 17:20 Uhr
zu: Bei Rot losgefahren.. Stimmt nicht!!!
Halo :)
» Er bekam einen ordetliches bußgeld (glaube um die 200 bis 300 EURO) und einen Monat fahrverbot, was sein Berufliches ende in der firma bedeutet weil er seinen führerschein dringend braucht, oder er wird aus der firma geworfen weil er dann nutzlos wäre. «
Meine Glaskugel sagt mir, dass es 125 Euro Bußgeld waren.
Das mit dem Rausschmiss aus der Firma ist hart. Kaum zu glauben, dass es keine Möglichkeit gibt, diesen Schritt zu vermeiden, zumal Dein Freund, ausgehend davon, dass es sein erstes Fahrverbot in den letzten 2 Jahren war, den Antrittszeitpunkt in einem Zeitraum von 4 Monaten aussuchen darf.
Da könnte man das FV in den Urlaub legen.
» Wochen später kam das schreiben, mit dem FALSCHEM KENNZEICHEN! Der Polizist war nichtmal in der lage das kennzeichen ordentlich zu notieren. «
Wenn es sich einfach um einen Tippfehler handelte, ist das ziemlich egal.
Ansonsten ist das doch ein guter Ansatz für den Verteidiger: Ziel könnte sein, den Polizisten in seiner Aussage dahingehend zu erschüttern, dass er genau das Auto Deines Freundes beobachtet hat.
» der rechsanwalt versucht darauf zu spielen das mein freund mehr geld zahlen soll dafür aber das fahrverbot wegfällt...«
Es gibt eine Ausnahmeregelung im Gesetz, die es erlaubt, bei akuter Gefahr der wirtschaftlichen Existenz (die hier ja anscheinend vorliegt) zu Gunsten einer höheren (idR doppelten) Geldbuße vom Fahrverbot abgesehen werden kann.
Wäre ich in der Haut des Verteidigers, wäre das für mich nur "Plan B", wenn es nicht gelingt, die Aussage des Polizeibeamten zu erschüttern. Hoffentlich ist der Mann nicht irgendein Feld- Wald- und Wiesenanwalt, sondern Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Man unterschätzt immer, wie wichtig Spezialqualifizierungen bei Juristen sind ("ach, der ist ja Anwalt, der weiß das"). Ich würde mit Zahnschmerzen auch nicht zum Orthopäden gehen.
Also: Prognose schwierig.
Wenn die Aussage des Polizisten schlüssig ist, wird es zur VErurteilung kommen. Inbesondere gibt es ja keinen rationalen Grund für den Polizisten, ins Blaue hinein Rotlichtverstöße zu unterstellen.
Wenn es dem RA gelingt, die Aussage des Polizisten ins Wanken zu bringen, wird das VErfahren eingestellt.
Das Absehen vom Fahrverbot ist möglich, wird aber zu einen deutlich erhöhten Bußgeld führen.
mfG
Durban
Amy89
24.08.2008, 17:20 Uhr
zu: Bei Rot losgefahren.. Stimmt nicht!!!
Geholfen?
Super.. Er verliert seinen Job wenn er Fahrverbot bekommt. Mal von dem Finanziellen Schaden ganz abgesehen... Er wohnt alleine und kommt mit seinem gehalt so grade über die runden... Versicherungen, Auto, Telefon, Strom, Miete... Kennt man ja. Es passt so grade, GANZ knapp... Woher das geld?
Ich finde es ist eine Sauerei das ihm kein glauben geschenkt wird und er gleich so hart bestraft wird obwohl er vorher nie auffällig gewesen ist! Ich kenne Pflegefälle die immer und immer wieder scheiße bauen und davon kommen...
Nun ja ... Ist je bekannt das man abgezockt wird wos nur geht...
Der Richter entscheidet... und wird wohl dem Polizisten recht geben.. wem glaubt man mehr? nem jungem Mann oder nem alten polizisten?
Ich sag da gar nichts zu.. es ist doch eh immer das gleiche..
Amy89
24.08.2008, 17:28 Uhr
zu: Bei Rot losgefahren.. Stimmt nicht!!!
Danke Durban!
Genau das mein ich... Auch wenn es nur ein Tippfehler war, es ist eine Angriffsfläche dem Polizisten ein wenig Glaubwürdigkeit zu nehmen!
Leider läuft das alles über eine Versicherung, vielleicht ist der Anwalt auch zu bequem um sich da gedanken zu machen... Ich weiß es nicht.
Das Problem mit der Arbeit ist folgendes:
es ist ein kleiner Familienbetrieb, es gibt keinen anderen der wenn es nur für diesen monat ist der den Job übernehmen kann. Ohne ihn ist es quasi das ende der Firma vorallem zu dieser Jahreszeit.
Urlaub hat er nicht, bzw nutzt diesen immer für brückentage weil es nicht möglich ist das er für länger als 7 Tage ausfällt. Meist nimmt er sich einen Halben Tag nur urlaub aber nie am stück.. ist ja auch egal.. Leider ist es jso nicht möglich, sonst wäre es kein problem.
Wie gesagt ich finde es ist einfach unfair... vorallem weil er vorher nie auffällig geworden ist durch irgendetwas....
Und dann gleich soviel aufeinmal.. aber wir werden es sehen..
durbanZA
24.08.2008, 17:39 Uhr
zu: Bei Rot losgefahren.. Stimmt nicht!!!
» Ohne ihn ist es quasi das ende der Firma vorallem zu dieser Jahreszeit. «
Und was wäre, wenn er das FV in 4 Monaten antritt?
Ist es vielleicht im Bereich des Möglichen, dass Dein Freund auf eine falsche Richtungsampel geguckt hat?
Das passiert vermutlich den meisten Menschen mal.
Denn in einem stimme ich mit Dir überein:
Die wenigsten entschließen sich kurz vor Ende der Rotphase, über Rot zu fahren.
Aber genau deshalb ist auch merküwürdig, wieso der Polizist das unterstellen möchte.
Selbst wenn es ein ganz fieser ist, der nur was unterstellen möchte, warum denkt er sich dann eine so untypische Geschichte aus?
Dagegen wäre die Situation, dass man sich als Fahrer irrt, sich vielleicht von anderen anfahrenden Autos beeinflussen lässt, recht alltagsnah.
Ich verstehe einfach nicht, warum der Polizist sich etwas ausdenken sollte: Er hat ja keinen Vorteil davon.
Na gut, sehen wir es mal realistisch:
- Der Polizist macht seine Zeugenaussage
- Der Polizist ist zur Wahrheit verpflichtet, er darf nicht lügen.
- Der Polizist hat keinen persönlichen Vorteil von der Verurteilung
-Dein Freund macht seine Aussage
- Dein Freund darf als BEtroffener straffrei lügen
- Dein Freund hat ein Interesse daran, der Verurteilung zu entgehen.
Sollte es dem RA also nicht gelingen, die Glaubwürdigkeit zu erschüttern, ist es gut möglich, dass der Richter dem Zeugen mehr Glauben schenkt.
Wenn der Anwalt durch eine Rechtsschutzversicherung finanziert wird, kann man das Risiko natürlich eingehen.
Wenn Dein Freund die Kosten selbst tragen muss, würde ich michr überlegen, den Einspruch zurück zu ziehen und für den Familienbetrieb für einen Monat eine Aushilfe zu suchen.
Andererseits kann er natürlich eben versuchen, das FV durch die dopppelte Geldbuße zu vermeiden.
Amy89
24.08.2008, 18:21 Uhr
zu: Bei Rot losgefahren.. Stimmt nicht!!!
Es läuft schon über eine Versicherung, trotzdem muss er teile der kosten selbst bezahlen, und das waren definitiv mehr als die strafe..
Wie das genau läuft weiß ich auch nicht.
Wie gesagt aushilfe ist schlecht weil die arbeitszeiten von meinem freund wohl niemand passen würden für die bezahlung... Er arbeitet auch viel für die Familie, schreibt selten überstunden auf und muss ständig abrufbar sein...
Nun egal.. wir werden sehen was der tag so bringt...
Ich finde es unfair aber das is ja schließlich so manches im leben!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist
Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen
Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Vorfahrt gewähren
Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig
Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier richtig?
Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist
Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen
Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
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