Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pingu
06.08.2008, 21:55 Uhr

Geblitzt in der Probezeit

Boah jetzt ist es passiert. Bin geblitzt worden. Ich, 18, Probezeit, 38km/h zuviel innnerorts. Die Strafen inklusive Aufbauseminar sind mir bekannt. Was ist nun wenn ich eventuell jemand kennen würde der diese Strafe (der jenige ist älter und müsste kein Aufbauseminar machen) auf sich nehmen. Sache ist die, man hat ja ein Foto von mir und diese Person die es auf sich nehmen würde ist vom anderen Geschlecht und wohnt nicht unter einem Dach (sprich andere Adresse) mit mir.
Was kann passieren wenn man diese Notlüge rausfindet? Mir und der anderen Person...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
06.08.2008, 22:20 Uhr

zu: Geblitzt in der Probezeit

Du glaubst allen Ernstes, jemand nimmt die Geldbuße, die Punkte und das Fahrverbot auf sich?

Wach doch mal auf auf Deinen süssen Träumen!
Willkommen auf dem Planeten Erde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.08.2008, 22:56 Uhr

zu: Geblitzt in der Probezeit

Warum in alles in der Welt sollte die Behörde Dir das abkaufen?

Dass die Masche funktioniert, ist ziemlich unrealistisch.
Gerade bei einer Überschreitung in dieser Höhe sehen die Behörden ziemlich genau auf das Photo, und wenn dann nichteinmal das Geschlecht stimmt, ist die Sache ja von vorneherein aussichtslos.
Nun ja, muss ja jeder selbst wissen.

Du hast nach den möglichen Konsequenzen gefragt, diese Information soll Dir nicht vorenthalten werden:

Jemanden anders wider besseren Wissens als Fahrer anzugeben erfüllt den Tatbestand der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB; das ist eine Straftat, also eine ganz andere Schublade als eine bloße Verkehrsordnungswidrigkeit.
Dieses Vorgehen sollte man also tunlichst unterlassen.

Nicht strafbar dagegen ist es, sich selbst fälschlicherweise zu belasten.
Ein eigentlich Unschuldiger kann sich also straffrei wider besseren Wissens selbst als Täter bekennen.
Ob die Behörden das glauben, ist eine andere Sache, und in diesem speziellen Fall nahezu ausgeschlossen.

mfG
Durban :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Nur kräftig hupen und weiterfahren

Langsamer fahren und bremsbereit sein

Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B

Der Radfahrer muss mich vorbeilassen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich darf vor dem Motorrad fahren