Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Elti
21.07.2008, 11:03 Uhr

Zeitlimit zwischen den Prüfungen

Hallo, liebe Forenteilnehmer.
Wie ich gelesen habe muß die praktische Prüfung spätestens 1 Jahr nach der theoretischen Prüfung gemacht werden.
Gibt es da Ausnahmen???
Mein Mann hat im Juli 2007 die Theoretische gemacht und ist dann im Aug/Sep 2x durch die Praktische gefallen. Nun hatte er so eine Arbeit, dass er keine Stunden nehmen/Prüfung machen konnte.
Was, wenn er ab im Juli Stunden nimmt und im August die Praktische macht? Ist das noch möglich?? (Schneller geht auf keinen Fall!Er hat nur manchmal , max. 1x/Woche - und sonntags-frei!!)
Danke für eure Antworten
Elti

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
21.07.2008, 14:04 Uhr

zu: Zeitlimit zwischen den Prüfungen

Frag besser nicht uns, sondern seine Fahschule.
Und das möglichst bald.
Wir kennen deren Terminkalender nämlich nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
21.07.2008, 19:10 Uhr

zu: Zeitlimit zwischen den Prüfungen

So weit ich das beurteilen kann, ist das leider nicht möglich... aber besser ist es immer nochmal bei der Fahrschule vorzusprechen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-102 / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich sein?

Weil die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs oft

- zu hoch eingeschätzt wird

- zu niedrig eingeschätzt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren