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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sassi
18.06.2008, 18:28 Uhr

Ungerechtfertigt durch Motorradprüfung gefallen

Hallo Leute!
Ich mache zur Zeit meinen Führerschein der Klasse A25- also Motorrad unbeschränkt.
Gestern hatte ich praktische Prüfung; Stadt und Autobahn liefen super, dann ging es auf den Parkplatz für die Grundfahrübungen. Der Prüfer lobte mich noch für Kurvenlage, Beachtung der anderen Verkehrsteilnehmer, sichere Fahrweise.. Dann Stopp and Go, Ausweichen mit und ohne Abbremsen, Vollbremsung- alles "super", wie der Prüfer wieder verlauten ließ. Zum Schluss sollte der lange Slalom gefahren werden, hab ich auch gemacht, am Ende gewendet und mein Fahrlehrer hielt schon den Daumen als Zeichen der bestandenen Prüfung hoch, da sagte der Prüfer plötzlich: "Das machen wir aber nochmal!" Mein FL und ich schauten uns an und fragten, aus welchem Grund ich die Übung wiederholen sollte. Nach Meinung des Prüfers sei ich ungleichmäßig, also nicht konstant mit den vorgeschriebenen 30km/h durch die Kegel gefahren. Auf Protest meinerseits und auch von meinem FL ließ er sich gar nicht erst ein, obwohl seine Entscheidung ganz ehrlich nicht richtig war- ich fahre seit 9Jahren auch 125er und sage guen Gewissens, dass ich das Fahren beherrsche und auch die Übung gut gemeistert habe; und zwar OHNE GAS WEGZUNEHMEN, was mein FL ja auch unterstrich. Wie gesagt ließ der Prüfer nicht mit sich reden, ich war plötzlich so nervös, ärgerlich und aufgebracht, dass ich im 2. Durchlauf den vorletzten Kegel umwarf, woraufhin der Prüfer mich durchfallen ließ.
Ganz ehrlich; 2. Entscheidung natürlich richtig, das Umwerfen darf nicht passieren! Aber wie gesagt hab ich den ersten Versuch wirklich souverän und KORREKT gefahren. Eine weitere Chance kam natürlich nicht in Betracht- ich war durch die Prüfung gerumst und fertig. Er ist der Prüfer und er entscheidet das so. Mein FL diskutierte minutenlang mit ihm, während ich gar nichts mehr sagen konnte- ich war platt.
Mein Tag war natürlich im "Ar**", erstens fällt die geplante Motorradtour an die Ostsee nächste Woche aus und nicht zuletzt sind knapp 250€ für mich als Studentin nunmal auch kein "Pappenstiel". Die Worte des Prüfers im Nachhinein, dass ihm diese Entscheidung wirklich selbst nicht passe, da ich so toll gefahren sei, kann er sich ehrlich gesagt an den Hut schmieren...
Mein FL rief mich heute an und teilte mir mit, dass er gegen diese Entscheidung des Prüfers gestern Beschwerde eingelegt habe.
Schon mal eine tolle und nette Geste, obwohl ich mir nicht allzu viele Hoffnungen auf Erfolg mache. Aber es ist wenigstens ein Zeichen, dass er voll und ganz hinter mir steht und der Prüfer im Unrecht war.
Nun also meine Fragen: hat jemand von Euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht/ ähnliche Situationen von Bekannten gehört? Welche Aussichten auf Erfolg hat diese Beschwerde und was kann ich im Fall des Erfolgs erwarten? Evtl. Erstattung der Kosten? Was haltet Ihr von der Geschichte?
Vielen lieben Dank für Eure Antworten.

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18.06.2008, 19:02 Uhr

zu: Ungerechtfertigt durch Motorradprüfung gefallen

»Nun also meine Fragen: hat jemand von Euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht/ ähnliche Situationen von Bekannten gehört?«

Erstaunlicherweise habe ich schon sehr viele Geschichten über ungerechtfertigtes Durchfallen gehört bzw. gelesen - aber überwiegend in Internetforen. Ich selbst habe als Fahrlehrer schon die eine oder andere etwas kleinliche Auslegung eines Prüfers erlebt, aber noch nie Willkür oder Durchfallen ohne jeden Grund.

Wie das bei dir nun war, kann ich nicht sagen, ich war nicht dabei. Also mal abwarten, was aus dem Intervenieren deines Fahrlehrers wird ...

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21.06.2008, 12:14 Uhr

zu: Ungerechtfertigt durch Motorradprüfung gefallen

Wenn das TATSÄCHLICH SO STIMMT wie Du es schulderst, dann zieh deine Beschwerde rigoros durch und geh vor Gericht. Vorher aber die volle Unterstützung von deinem Fahrlehrer abholen!!!

Das kann doch nicht sein, dass manche Prüfer einen auf dicke Hose machen! Mein Cousin ist auch durchgefallen, weil der Prüfer so ein ..... ist!!!

Ich hab den dann zu Hause mit ein paar Freunden besucht und nach einem intensiven Gespräch hat mein Cousin die Prüfung beim 2. Mal gepackt!!!

Lasst euch nicht vera.......en, kämpt um euer Recht!!!!

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21.06.2008, 12:39 Uhr

zu: Ungerechtfertigt durch Motorradprüfung gefallen

Wie war es denn gemeint????

Im Gegensatz zu vielen Gutmenschen mache ich mein Maul auf, wenn Ungerechtigkeit herrscht in meiner Umgebung. Ich lass mich nicht unterdrücken, VON NIEMANDEM!!!!

Auch gegen meinen Fahrlehrer mach ich die Klappe auf. Als ich 18 war und mein B Führerschein gemacht habe, hat mich der Fahrlehrer manchmal sowas von zur Schnecke gemacht. Damals aber habe ich nichts gesagt, weil ich noch eingeschüchtert und kein Selbstvertrauen hatte.

Jetzt aber, als ich vor kurzem mein A-Schein gemacht habe (Lappen habe ich inzwischen), versuchte mich der Fahrlehrer einzuschüchtern und in der 2. oder 3. Fahrstunde durfte ich vorne fahren und er schreit mich über Funk an, und läßt mich rechts anhalten um mir zu sagen wie blöd ich bin. Bin vom Moped gesprungen, hab das Teil auf die Seite krachen lassen, mein Helm runtergerissen und ihn dermaßen angeschrien, dass Polen offen war. Seitdem hat er Ruhe gegeben und mich nur gelobt!!!

Auch bei der Prüfung habe ich dem Prüfer die Hand gegeben (GANZZZZ FEST), ihm SEHR ERNST in die Augen geguckt und eine dominante Körperhaltung eingenommen. So hab ich alles mit Bravour gemeistert!!!!

Kann ich nur jedem empfehlen: Alphaness!!!! und die Mitmenschen haben Respekt vor dir!!!!

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21.06.2008, 14:34 Uhr

zu: Ungerechtfertigt durch Motorradprüfung gefallen

»... und die Mitmenschen haben Respekt vor dir!!!!«

Das funktioniert bei dir vermutlich nur in Internetforen, wo du mit deinen Angebersprüchen vielleicht den einen oder anderen beeindrucken kannst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
21.06.2008, 15:06 Uhr

zu: Ungerechtfertigt durch Motorradprüfung gefallen

>> Auch bei der Prüfung habe ich dem Prüfer die Hand gegeben (GANZZZZ FEST), ihm SEHR ERNST in die Augen geguckt und eine dominante Körperhaltung eingenommen. So hab ich alles mit Bravour gemeistert!!!! <<

da hatte der prüfer aber angst vor dir gehabt



>> hab das Teil auf die Seite krachen lassen <<

kenne keinen fl der sich sowas bieten lässt.



schöne witze zum wochenende.

rest siehe posting von georg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
26.06.2008, 16:19 Uhr

zu: Ungerechtfertigt durch Motorradprüfung gefallen

»Auch bei der Prüfung habe ich dem Prüfer die Hand gegeben (GANZZZZ FEST), ihm SEHR ERNST in die Augen geguckt und eine dominante Körperhaltung eingenommen. So hab ich alles mit Bravour gemeistert!!!!«

Handganzzzzfestgebesehrernstanschauundhaltunganneh
men-Prüfung. Was es nicht alles gibt ... aber herzlichen Glückwunsch!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
26.06.2008, 18:55 Uhr

zu: Ungerechtfertigt durch Motorradprüfung gefallen


Gääähn!
Wann traut sich endlich mal einer nen Thread aufzumachen: "Ungerechtfertigt Fahrprüfung bestanden"
Das wär mal ein Thema!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wawu
02.07.2008, 15:33 Uhr

zu: Ungerechtfertigt durch Motorradprüfung gefallen

ist schon ne Weile her, als ich meinen (damals noch) 2er gemacht hab. Der Prüfer war von Beginn an richtig angeschissen, hat sich nicht vorgestellt, hat nur rumgemotzt und war auch sonst ein Arschloch, wie es im Buche steht (wenn einer meiner Mitarbeiter sich so aufführt, gibts von mir üblicherweise ne Verwarnung). Endeffekt war, dass ich zum Schluss so durch den Wind war, dass ich Mist gebaut hab und durchgerasselt bin. In der Folge habe ich immer wieder TÜV-Menschen erlebt, die sich bei HU und ähnlichem aufgeführt haben wie die Säue, saftige Beleidigungen eingeschlossen. Gut, es gab auch genug andere, aber ich hab mich schon gewundet was für Schwachmaten beim TÜV unterkommen. Vor ein paar Wochen habe ich, inzwischen über 40, den A gemacht. Beim Anmelden in der Fahrschule hab ich dem Fahrlehrer von meinen Erfahrungen und Beobachtungen erzählt und ihn darauf aufmerksam gemacht, dass ich bei der Prüfung noch nicht mal aufs Mopped sitze wenn der Prüfer mich auch nur Dumm anschaut, sowas lasse ich mir in meinem Leben nicht mehr gefallen. Der Prüfer war dann ein zwar strenger, aber höflicher Mensch, und die Prüfung lief ordentlich. Sicher gibt es überall solche und solche, nur ist man den Prüfern beim TÜV eben auf Gedeih und Verderb ausgeliefert und deshalb hat der TÜV auch eine ganz besondere Sorgfaltspflicht bei der Auswahl seiner Prüfer. Dieser Sorgfaltspflicht wird in den letzten Jahren offensichtlich immer mehr entsprochen, aber es gibt immer noch genug Dummbatzen die meinen,ihren Machttrieb ausleben zu müssen. Schwierig für die Fahrschulen, gegen solche Prüfer vorzugehen, weil man halt doch in einem Abhängigkeitsverhältnis ist. Besser wärs wenn es so eine Art Benotung für Prüfer geben würde, aber was ich hier im Forum gelesen hab gibts anscheinend auch genug Fahrlehrer, die irgendwie den falschen Job haben. Insofern bin ich froh dass ich bei allen drei Führerscheinklassen immer die richtige Fahrschule erwischt habe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sassi
17.07.2008, 23:16 Uhr

zu: Ungerechtfertigt durch Motorradprüfung gefallen

Hey!
Ich wollte Euch mal eben mitteilen, dass ich den Führerschein inzwischen bestanden habe..
Tatsächlich habe ich auch bei der zweiten Prüfung wieder den gleichen Prüfer erwischt, so dass mir der A** erstmal ganz schön auf Grundeis ging.
Naja, diesmal hat er sich nichts ausgedacht, war jedoch unfreundlicher denn je und hat mich auch komplett ALLE Grundfahrübungen fahren lassen, der gute Mann.
Nach der Prüfung hat er es weder für nötig gehalten, mir in die Augen zu sehen, und zuz gartulieren, noch mir einen vorläufigen Fühererschein auszustellen, obwohl er das hätte tum müssen. Als ich den Lappen nämlich am nächsten Tag in der FS-Stelle abholen wollte, teilte die Frau mir mit, dass der Führerschein auf Grund eines neuen elektronischen Verfahrens innerhalb der nächsten 2 Wochen per Post kommen würde, und ich bis dahin keine gültige FE hätte und dementsprechend auch nicht fahren dürfte.
Dann bin ich also wutentbrannt beim Abteilungsleiter der Dekra wieder aufmarschiert, der mir den vorläufigen auch austellte und bestätigte, der nette Prüfer hätte das sofort machen müssen. Er hatte wohl nur keine Lust auf die Schreibarbeit...
Inzwischen habe ich das Okay von meiner Rechtsschutz für Kostenübernahme bezüglich einer Klage hinsichtlich der ersten Prüfung. Der Abteilungsleiter der Dekra meinte jedoch noch, dass ich diesbezüglich keine großen Chancen hätte, da ich durch die zweite bestandene Prüfung die erste Entscheidung stillschweigend akzeptiert hätte..
Kann mir jemand sagen, ob das tatsächlich so ist?
Sehe es genau wie wawu; auch die Prüfer müssten in irgend einer Form auch überprüft werden, um solche Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Selbst im Falle einer Klage würde wohl Aussage gegen Aussage stehen und ich hätte so gut wie keine Chance.
Wie kann das denn bitte sein??
Allerdings ist mir auch klar, dass sowohl Aufwand als auch Kosten für diese "Überprüfung der Prüfer" wohl in keinem Verhältnis stehen und so etwas in der Praxis eh nicht zu realisieren sein wird...
Und diejenigen, die so einen Prüfer an einem seiner schlechten Tage erwischen, sind halt die Angeschissenen.
Herzlichen Glückwunsch und gute Nacht!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
18.07.2008, 01:04 Uhr

zu: Ungerechtfertigt durch Motorradprüfung gefallen

Deine Rechtschutz brauchst du eigentlich gar nicht zu bemühen. Du hast - bei mangelndem Einkommen - das Recht auf eine kostenlose Rechtsberatung. Einfach beim zuständigen örtlichen Gericht bzw. Rechtspfleger einen Berechtigungsschein abholen. Zweitens hast du Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe. Die wird aber in zwei Fällen abgelehnt: 1) du hast keine Aussicht auf Erfolg, 2) du gewinnst offensichtlich. Spar dir also das Geld und versuche es erstmal auf diesem Weg. Wie die Rechtslage nun genau aussieht, wird dir sicher nur ein Anwalt beantworten können!

>>Wann traut sich endlich mal einer nen Thread aufzumachen: "Ungerechtfertigt Fahrprüfung bestanden"
Das wär mal ein Thema! <<

Ich würde einfach behaupten, dass 50% aller Fahrprüflinge ihren Schein trotz "Mängel" erhalten. In meinem Fall hat der Prüfer genau einmal zur richtigen Zeit nicht aufgepasst. Scheinbar muss ich an sich recht anständig gefahren sein, sonst hätte der sich hinten nicht so gehen lassen. Das wenden im fließenden Straßenverkehr war eine Sonderfahrübung von mir, von der ich bis zum Zeitpunkt, als ich sie machen sollte, nichtmal wusste, dass es eine ist; geschweige denn, dass ich das jemals geübt hätte. Ich bin kurzerhand auf den anliegenden Bauhof gefahren, hab über das Grundstück meine Schleife gedreht, und an der anderen Einfahrt wieder heraus gefahren. Der Prüfer meinte zwar, dass das nicht ganz das sei, was er jetzt erwartet hätte (bzw. dass das so noch niemand gemacht habe), aber mir war das egal, denn ich habe - ohne jemanden zu gefährden, noch Privatgrund zu befahren, mein Wendemanöver getätigt. Hätte der Typ mich gehasst, hätte er mich dabei durchfallen lassen können.

Aber mal ehrlich: In der Fahrschule lernt man vielleicht ein Auto auf der Straße zu halten, aber das richtige Fahren lernen kommt erst viel viel später. Durch zahlreiche bremslige Situationen bekommt man einfach das nötige Gefühl und die Intuition, die man braucht. Und bisher bin ich damit ohne eine Schramme zu verursachen gefahren :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sassi
18.07.2008, 12:37 Uhr

zu: Ungerechtfertigt durch Motorradprüfung gefallen

Hallo Sir Nails!

Vielen lieben Dank für Deine Tipps; das habe ich ja noch nie gehört und werde es gleich mal versuchen...

Liebe Grüße
Sassi

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007

Rechtsabbiegen nur, wenn die Ampel "Grün" zeigt

Rechtsabbiegen ohne anzuhalten

Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Der Radfahrer muss warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Sie müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

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