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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
Justina
02.03.2008, 20:15 Uhr
Schwerer Unfall in der Probezeit, was nun?
Hallo
ich bin beim suchen nach möglichen Konsequenzen für mich auf eure Seite gestoßen und dachte mir ich frage einmal euch.
Ich habe am 29.02 diesen Jahres einen schweren Verkehrsunfall verursacht, an dessen Hergang ich mich leider nicht erinnern kann.
Laut Protokoll, was mir im Krankenhaus mitgeteilt wurde, soll ich einen LKW auf der Landstraße überholt haben und dabei einen entgegenkommenden Bundeswehrlaster übersehen haben.
Unfallschuld trifft somit also mich.
Der Bundeswehr LKW und mein Fahrzeug sind dann frontal zusammengeprallt und es ist ein Totalschaden an meinem Fahrzeug und ein Sachschaden in höhe von, geschätzt, 20.000Euro an dem Bundeswehr LKW entstanden.
Außer schweren Prellungen bei mir (Kopf, Hüfte, Beine) ist aber zum Glück kein weiterer Personenschaden entstanden.
Mein Problem ist, meine Probezeit ging leider noch 3 Monate zum Zeitpunkt des Unfalles.
Ich hatte keinerlei Medikamente, Drogen, Alkoholika oder sontigen Mittel genommen oder andere Dinge die die Urteilsfähigkeit oder Fahrtauglichkeit einschränken können.
Wie gesagt erinnere ich mich leider, aufgrund der Kopfverletzungen laut Ärzten, nicht an den genauen Unfallhergang und tappe da nun im Dunkeln was auf mich zukommen kann/wird, bzw fürchte einen eventuellen Führerscheinentzug, der bei mir zum Verlust meiner Lehre führen würde.
Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir eine grobe Einschätzung der Lage und Folgen geben könntet damit ich mich auf die Folgen vorbereiten kann.
Justina
02.03.2008, 20:17 Uhr
zu: Schwerer Unfall in der Probezeit, was nun?
PS: Ich verstehe leider gerade nicht warum der Beitrag nicht im Forenbereich "Bußgeld, Punkte, Probezeit" ist, wo er eigentlich reinsollte.
carhol
02.03.2008, 21:08 Uhr
zu: Schwerer Unfall in der Probezeit, was nun?
StGB § 315c: Gefährdung des Straßenverkehrs
(1) Wer im Straßenverkehr
.......
oder
grob verkehrswidrig und rücksichtslos
.....
falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
.......,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
da du dich selber nicht an den genauen hergang erinnern kannst, ist eine genauere angabe der strafe nur spekulation.
(eingeknastet wirst du aber nicht)
holger
to
02.03.2008, 23:39 Uhr
zu: Schwerer Unfall in der Probezeit, was nun?
Da Du nach Deiner Schilderung offenbar selbst den größten Schaden davon getragen hast, besteht auch die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft gar kein Interesse hat, Dich Straftäter zu machen. Dann geht die Geschichte an die Bußgeldstelle und Du bekommst ein Bußgeld, eventuell einen Monat Fahrverbot und Probezeitverlängerung + Aufbauseminar.
Erhol' Dich erstmal und freu Dich über Dein wiedergeschenktes Leben. Alles weitere geht seinen Gang.
Du kannst immernoch dann einem Anwalt Dein Geld anbieten, wenn Du Post bekommen hast.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Vor Bordsteinabsenkungen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte
Dürfen Sie hier parken?
Ja, für kurzfristige Einkäufe
Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis
Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte
Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren
Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen
Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
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