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SaabKäferchen
13.02.2008, 13:39 Uhr
Bahnhof in einer 30er Zone...
Hallo alle zusammen,
ich hoffe, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann. Es geht um folgenden Sachverhalt:
In einem Ort gibt es eine 30er Zone. Diese ist am Anfang des Ortes und am Ende ausgeschildert. Im Ort befindet sich ein Bahnhof. Wenn man sich jetzt vom Bahnhof in Richtung Ordsausgang fährt, gibt es keinen Hinweis auf die 30er Zone. Nehmen wir nun einmal ein, eine Person fährt mehrere Tage mit der Bahn weg, muss sich diese dann "merken" das dort eine 30er Zone ist, oder muss eigentlich ein Hinweisschild angebracht sein?
Ich hoffe, ich habe es nachvollziehbar erklärt...
viele Grüße, saabkäferchen
Georg_g
13.02.2008, 14:19 Uhr
zu: Bahnhof in einer 30er Zone...
Wenn man zu Fuß, mit dem Zug, mit dem Bus oder sonst wie zu seinem Auto gelangt und dort losfährt, muss man sich eben informieren, ob es eine 30er Zone, eine Einbahnstraße etc. ist, z.B. indem man sich an die Fahrweise anderer anpasst. Anderenfalls müsste man Millionen von Schildern aufstellen.
durbanZA
13.02.2008, 21:29 Uhr
zu: Bahnhof in einer 30er Zone...
Grundsätzlich kann man nur für ein Verhalten bestraft werden, dessen Strafbarkeit auch bekannt war.
So kann man beispielsweise, wenn man auf eine Straße einbiegt, auf der ein Streckenverbot gilt, geltend machen, darüber nicht informiert worden zu sein, wenn das entspr. Zeichen hinter der Einmündung nicht wiederholt wurde.
Gerade bei 30- Zonen gilt dies jedoch nur eingeschränkt, denn § 39 Abs. 1a StVO sagt:
» Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen. «
mfG
Durban
Drummer
16.02.2008, 10:50 Uhr
zu: Bahnhof in einer 30er Zone...
Nehmen wir mal an, ich käme mit dem Zug in den Ort.
Dann würde ich erwarten, daß ich, nach dem ich meinen Mietwagen bekommen habe, am Ende des Parkplatzes ein 30 Zone Schild sehen würde, wenn es denn eine 30 Zone ist.
Steht dort kein Verkehrszeichen, fahre ich üblicherweise erstmal 50 km/h! Und das würde mir, als Ortsunkundiger niemand zum Vorwurf machen, solange ich nachweisen kann, daß ich vom Bahnhof komme!
§ 39 Abs. 1a StVO bestätigt mich ja dann nur noch! Die Bahn hat zwar immer Vorfahrt, aber der Vergleich würde wohl hinken! :)
Selbst wenn ich mich den Anderen anpasse, kann ich auch falsch liegen!
Allein in meiner näheren Umgebung kenne ich mehrere Orte, in denen ganz üblich 50 gefahren werden darf, es aber kaum einer tut! Warum? Ich habe keine Ahnung, daß ist dort so! Wenn da einer 40 km/h fährt, dann ist der schon schnell!
Wohl gemerkt, kleine Orte, aber mit Bahnhof!
diezge
16.02.2008, 12:42 Uhr
zu: Bahnhof in einer 30er Zone...
Aha,
und wenn der Bahnhof nicht in einer 30er-Zone liegt? Dann sollte man am Besten am Ausgang des Bahnhofsparkplatzes ein Ortsschild aufstellen, damit nicht einer auf die Idee kommt dort 100 km/h zu fahren... "kopfschüttel"
Gruß,
diezge
Drummer
16.02.2008, 14:47 Uhr
zu: Bahnhof in einer 30er Zone...
Naja, wenn ich lese (in einem anderen Beitrag), daß jemand mit Hundert durch die Stadt fährt...
Ja! :)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier richtig?
Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist
Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie achten?
Das Mädchen vor Ihnen
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?
Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern
Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen
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