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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bmw-fahrer
10.02.2008, 19:21 Uhr

Nachträglich Begleitperson eintragen, aber wie????

Also ich habe meinen Führerschein ab 17, mit Begleitpersonen seit Oktober.

Mein Vater durfte nicht Begleitperson sein, haben sie mir geschrieben weil er zuviele Punkte hat.
(hab ihn ja angegeben deshalb)

Dann hat mein Vater angerufen und die von Verkehrsamt oder was weiß ich sagten das er ab 1. April Begleitperson sein darf.

Wie kann ich Ihn jetzt eintragen lassen? und wann sollte ich dies machen?

kostet das wieder 130€ mit dem Prüfen für alle 4 anderen Personen.
Bitte schreibt was?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.02.2008, 19:27 Uhr

zu: Nachträglich Begleitperson eintragen, aber wie????

kannst du ab dem 01.04. beim sva machen. kostet 8,30 €.
unterlagen wie gehabt.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bmw-fahrer
12.02.2008, 20:03 Uhr

zu: Nachträglich Begleitperson eintragen, aber wie????

hey, was meinst du mit unterlagen wie gehabt?

muss ich bei der gemeinde wieder nen antrag stellen?

muss ich bei der fahrschule wieder so nen zettel holen wo ich des eintragen kann oder wie läuft des genau ab ;-)?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
12.02.2008, 20:40 Uhr

zu: Nachträglich Begleitperson eintragen, aber wie????

musst du >> bei der fahrschule wieder so nen zettel holen wo ich des eintragen kann <<
plus kopien von ausweis und führerschein der neuen begleitperson.
"zettel" gibt es aber auch beim sva/landratsamt oder im internet.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bmw-fahrer
13.02.2008, 16:55 Uhr

zu: Nachträglich Begleitperson eintragen, aber wie????

dann gib ich dass zeug im SVA ab oder? und wie lange dauert das dann bis die eingetragen ist? müssen die dann das alles nochmal überprüfen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Vor Bordsteinabsenkungen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Sie dürfen hier nicht wenden