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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
Wookietie
24.01.2008, 12:33 Uhr
Angehalten
Hi,
wurde heute angehalten. Soll in nem 50er Gebiet 77 gefahren sein. Soll 40 Euro + 25 Bearbeitungsgebühr + 1 Punkt kriegen. Bin noch in der Probezeit. Bei einem Punkt heißt das also schon Aufbauseminar oder nicht? Der Polizist hat mir gesagt, dass wenn ich 3 kmh schneller gefahren wäre 3 Punkte bekommen hätte, und dass ich Glück hätte kein Aufbauseminar machen zu müssen, da man das erst ab mehr als einem machen muss. Was stimmt denn nun? Ich dachte immer ab 21 kmh zu viel muss man eines machen.
Danke schon einmal für die Auskunft.
Gruß Fabian
Wookietie
24.01.2008, 12:41 Uhr
zu: Angehalten
Ja so ist das nicht gemeint. 40 Euro + 25 Bearbeitungsgebührt Strafe und einen Punkt ins Flensburg. Sollte klar sein denke ich.
Crashkid
24.01.2008, 12:57 Uhr
zu: Angehalten
Nimm Kahleberger nicht ernst. Der nimmt alles gerne mal zu wörtlich ;-)
Bei 27 km/h wird ein Aufbauseminar angeordnet und deine PZ verlängert sich auf 4 Jahre.
Gruß Crashkid
Wookietie
24.01.2008, 13:07 Uhr
zu: Angehalten
Ja nach den Informationen des Inets und des Rechners hier war mir das schon klar. Mich würde nur interessieren wie der Polizist dazu kommst, eine Behauptung aufzustellen, die augenscheinlich nicht stimmt. Ich werde wohl erst einmal auf Post warten und dann ordentlich bezahlen dürfen. Aber Shit happens. Sollte halt nicht noch einmal passieren, normalerweise rase ich auch nicht so, allerdings habe ich nun größstes Verständnis, wenn man wieder von diesem Phenomen "Zeitdruck" hört. Ich will nicht entschuldigen, dass ich zu schnell gefahren bin. Daran kann ich nichts ändern, auch mit den unangenehmen Dingen, die es wohl nun nach sich ziehen wird, nur hatte ich bisher nie gedacht, dass ich jemals angehalten werde. Ergo: Nie wieder so schnell fahren, auch wenn man gerade nen bescheidenen Tag hatte/hat.
carhol
24.01.2008, 13:09 Uhr
zu: Angehalten
ab +21 km/h ist ein aufbauseminar fällig.
die polizisten wissen in dem bereich sehr selten bescheid da es nicht in ihren aufgabenbereich fällt.
holger
Crashkid
24.01.2008, 13:13 Uhr
zu: Angehalten
Ich wundere mich auch immer wieder, dass Polizisten Angaben über Dinge machen, die nicht zu ihren Aufgaben gehören und von denen sie scheinbar gar keine Ahnung haben. Das hatten wir hier schon sehr häufig.
Wookietie
24.01.2008, 13:27 Uhr
zu: Angehalten
Gut danke . Dann brauch ich mir auch keine Hoffnung machen :(. Hätte ja sein können, dass er Recht gehabt hätte .
to
24.01.2008, 14:30 Uhr
zu: Angehalten
Und ich Naivling hatte in meinem Innersten schon gehofft, die Zeiten in Deutschland wären endlich vorbei, in denen man grundsätzlich alles glaubte, was jemand, der in eine Uniform gekleidet ist, von sich gibt.
Crashkid
24.01.2008, 15:21 Uhr
zu: Angehalten
Glauben sollte man halt nur in der Kirche...
Georg_g
24.01.2008, 18:40 Uhr
zu: Angehalten
Meistens ist es ja, dass die Polizisten nicht von sich aus eine Aussage über das Aufbauseminar machen, sondern dass sie danach gefragt werden. Dann lassen sie sich offenbar gerne mal zu nicht ganz korrekten Äußerungen verleiten. Vielleicht hat es der Polizist auch mit einem Fahrverbot verwechselt, denn das wäre innerorts ab einer Überschreitung von 31 km/h fällig.
Wookietie
24.01.2008, 18:49 Uhr
zu: Angehalten
Jo, mehr als überraschen lassen kann ich mich sowieso nicht. Hätte mehr auf den Tacho gucken sollen. Mein eigener Fehler halt.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?
Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind
Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge
Nur auf von links kommende Fahrzeuge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie sehen dieses Verkehrszeichen. Womit müssen Sie rechnen?
Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht
Mit Vorrang des Gegenverkehrs
Mit Gegenverkehr
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