Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ditschie2810
20.01.2008, 11:45 Uhr

Ist Oma Verkehrsteilnehmer ????

Moin, Moin,
In meinen letzten Unterricht über den § 1 wurde mir folgende Frage gestellt :
Oma im 3Stock will ihre Fensterbank putzen und stellt ihre Blumen auf die Fensterbank außen auf die Fensterbank, eine Blume fällt hinunter und direkt vor einen Radfahrer, dieser weicht auf die Fahrbahn aus, wobei ein Pkw stark bremsen muß!
Is Ömchen jetzt Verkehrsteilnehmer oder gehört sie zu den Anderen ???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.01.2008, 16:58 Uhr

zu: Ist Oma Verkehrsteilnehmer ????

Oma ist kein Verkehrsteilnehmer iSd § 1 Abs. 2 StVO, da die Oma nicht aktiv am Straßenverkehr teilnimmt.
Anders wäre es, wenn sie selbst plötzlich auf die Straße laufen würde.
Ob sie dennoch für einen möglichen Unfall haftbar gemacht werden könnte, bleibt aber offen.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.01.2008, 17:27 Uhr

zu: Ist Oma Verkehrsteilnehmer ????

Nach der Definition des Begriffes ist die Oma m.E. durchaus ein Verkehrsteilnehmer, da sie aktiv (wenn auch unbeabsichtigt) in das Verkehrsgeschehen eingreift und auf die Verkehrsvorgänge einwirkt. Dazu reicht es meiner Meinung nach aus, dass sie einen Gegenstand in den Straßenverkehr einbringt, ohne dass sie selbst physisch auf der öffentlichen Straße anwesend ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
21.01.2008, 15:26 Uhr

zu: Ist Oma Verkehrsteilnehmer ????

Oma ist einfach nur doof, einen Blumentopf ungesichert auf die Äussere Fensterbank zu stellen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-118 / 3 Fehlerpunkte

Mit welchen Gefahren müssen Sie vor allem in ländlichen Gebieten rechnen?

Mit überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Mit langsamen landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Mit Fahrbahnverschmutzungen