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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nina20
28.12.2007, 01:56 Uhr

Problem mit dem FL :((

Hallo Ihr lieben,
Ich musste in meine FS neue Grundgebühren bezahlen,weil der Vertrag nach 1 Jahr abläuft.
Habe danach meine Theorieprüfung gemacht und bestanden.Meine Fahrstunden (ca 1 jahr her) habe ich vor der Prüfung alle absolviert,nur mein problem ist,dass mein FL nicht mehr in dieser FS ist.So musste ich einen neuen FL nehmen um mich für die Praktische Prüfung vorzubereiten. Ich habe dem neuen FL mitgeteilt,dass ich schon alle meine FS gemacht habe.Darauf hat er angefangen mich dauernd zu kriisieren :wissen sie nicht wie mann hier fahren muss.Er hat mich versucht ein bischen runterzumachen nach dem motto von wegen viele FS.Ich habe jetzt 6 FS mit Ihm hinter mir, er hat mir heute gesagt dass meine Sonderfahrten nicht mehr gültig sein und ich sie nochmal machen muss.
Ich weiss nicht was ich machen soll ich fühl mich total unwohl bei ihm deshalb kann ich auch nicht gut fahren,weil ich immer an sein gemeker denken muss.
Ich will die FS wechseln und zu meinem alten FL gehen,der weiß wie ich fahre ,er hat mich ja ausgebildet.
Ist das sinvoll???
Ich habe angst,dass die FS mir meine geleisteten FS nicht bescheinigt.Können die das machen??
Wäre sehr dankbar um Antworten (sorry langer text)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern blubbersche
28.12.2007, 02:03 Uhr

zu: Problem mit dem FL :((

Ich denke es ist auf jeden Fall sinnvoll.. Zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler sollte ein guter Informationsaustausch stattfinden können.. Meine Meinung.. Und das scheint bei dir nciht der Fall zu sein..

Und wiso hast du Angst dass die das nicht machen? Ich wette die müssen das.. Bin mir zwar nicht sicher aber das kann ja nicht sein dass die einfach nein sagen können..

LG Ben

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
28.12.2007, 06:54 Uhr

zu: Problem mit dem FL :((

Die Fahrschule ist verpflichtet dir deine absolvierten Fahrstunden zu bescheinigen. Das sollte also kein Problem darstellen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
28.12.2007, 10:26 Uhr

zu: Problem mit dem FL :((

und das heisst, kahleberger ?

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nina20
28.12.2007, 14:37 Uhr

zu: Problem mit dem FL :((

Ich danke euch.
Ich wollte wissen was jetzt mit meinen Sonderfahrten ist,muss ich die dann neu machen wenn ich zu meinem alten FL gehe??
Der neue FL hat mir gesagt,dass die Sonderfahrten verfallen sind,obwohl meine letzten Fahrstunden mit dem alten FL ca 1 Jahr her sind.
Was mach ich jetzt ich krig die kriese.
Ich kann es nicht mit dem neuen FL aushalten, seine dummen sprüchen....
Ich danke euch für die netten Antworten ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
29.12.2007, 00:14 Uhr

zu: Problem mit dem FL :((

Dumme Sprüche? Erzähl! :o)
Gib doch mal eine dumme Antwort, und sieh wie er das findet.
Oder such den alten FL wieder.....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sunny-Bunny
08.01.2008, 13:54 Uhr

zu: Problem mit dem FL :((

Fahrstunden: auch hier darf man nicht länger als 18 Monate pausieren, ebenfalls gerechnet ab der letzten absolvierten Fahrstunde.

Das hab ich von einer Fahrschule. Also solltest du dir keine Gedanken machen. Deine Sonderfahrten sind bestimmt noch nciht verfallen. Du kannst auch im Büro nachfragen. Wieso sollten die dich anlügen. Dein Fahrlehrer klingt sehr unsymphatisch, ich würd ihn wechseln. Du musst ja nicht gleich die Fahrschule wechseln, kostet alles nur noch mehr. Guck, ob da nicht ein netterer Fahrlehrer ist mit dem du fahren kannst.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-107 / 3 Fehlerpunkte

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Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

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Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

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Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

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