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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
Martin206
24.11.2007, 17:21 Uhr
In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
Hallo Kollegen,
meine Probezeit wurde aufgrund eines Unfalls wegen Unachtsamkeit verlängert und nun befinde ich mich im dritten Jahr. Heute wurde ich mit Handy am Steuer und ohne Gurt erwischt.
Was kommt jetzt auf mich zu?
Danke für die Antworten.
durbanZA
24.11.2007, 17:26 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
Moin moin :)
Hier wird wohl Tatmehrheit angenommen werden, wodurch beide Strafen jeweils aufaddiert werden.
- Das Handy kostet 40 Euro und bringt einen Punkt.
- Der fehlende Gurt gibt nur ein geringes Bußgeld- ich meine 15 Euro, korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Dazu kommen noch ca. 25 Euro für Gebühren und Auslagen.
Der Handyverstoß ist ein sog. B- Verstoß.
Jeweils ein A- oder zwei B- Verstöße leiten die nächste Stufe der Probezeit ein.
Die erste Stufe war bei Dir die Anordnung des Aufbauseminars und der Verlängerung der Probezeit.
Die zweite Stufe ist die Empfehlung zur Teilnahme an eienr verkehrspsychologischen Beratung.
Die dritte Stufe ist der Entzug der Fahrerlaubnis.
Probezeitlich passiert hier also ersteinmal nichts.
mfG
Durban
Martin206
24.11.2007, 17:33 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
Der Gurt kostet normalerweise 30 Euro, aber der Beamte meinte, dass dies wegfällt und nur die 40 für das Handy plus Bearbeitungsgebühren.
Kannst Du mir denn sagen, wie teuer diese zweite Stufe wird und wie die aussieht? Oder mir einen Link geben? Danke.
Crashkid
24.11.2007, 18:56 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
Die zweite Phase ist nichts soo besonderes. Du bekommst die Empfehlung zur Teilnahme an eier verkehrspsychologischen Beratung, mit welcher du die Möglichkeit hast 2 Punkte in Flensburg abzubauen. Die Teilnahme ist allerdings freiwillig. Bei einem weiteren A-verstoss (oder 2 B-Verstössen) wird dir dann allerdings die Fahrerlaubnis entzogen.
Allerdings hast, du wie bereits erwähnt, noch nicht einmal die zweite Stufe erreicht.
durbanZA
24.11.2007, 19:16 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
» aber der Beamte meinte, dass dies wegfällt und nur die 40 für das Handy plus Bearbeitungsgebühren. «
Der Beamte irrt sich.
Gurt- und Handyverbot sind eindeutig tatmehrheitlich zu behandeln.
Was der Polizei meinte wäre Tateinheit. Wäre aber äußerst unüblich, wenn es tatsächlich zu einer tateinheitlichen Auslegung kommen sollte.
Allerhöchstens wenn der Polizist nun in seiner irrigen Annahme den Gurtverstoß gar nicht erst dokumentiert hat, würde der Gurtverstoß unter den Tisch fallen.
Das ist alelrdings unwahrscheinlich. Meiner Ansicht nach solltest Du schonmal 95,60 Euro zurücklegen (Danke für die Korrektur mit dem Gurtverstoß!)
Martin206
24.11.2007, 19:52 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann muss ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Beratung, sondern erst nach noch einem weiteren B-Verstoß, oder?
Weil der Beamte sagte, dass dies 1 Punkt nach sich zieht, welches mich dann in die zweite Stufe bringt.
Und diese Beratung ist freiwillig? Muss man denn dann trotzdem die Summe von 329 € bezahlen?
Danke für Eure Antworten Leute.
Ute
24.11.2007, 20:12 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
@Martin 206
"Und diese Beratung ist freiwillig? Muss man denn dann trotzdem die Summe von 329 EURO bezahlen?"
Hast Du jetzt alle hier aufgeführten Zahlne zusammen addiert oder wie kommst Du sonst auf diese Zahl?
;-))
Martin206
24.11.2007, 20:17 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
:) Ne ne hab das auf der TÜV Homepage, glaube ich, gelesen. Oder irre ich mich da?
Crashkid
24.11.2007, 20:17 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
Beim Handynieren handelt es sich um einen B-Verstoss. Deshalb musst du jetzt gar nix machen und bekommst noch nicht einmal die Aufforderung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die kommt erst nach einem weiteren B-Verstoss.
Du hast scheinbar einen Polizisten erwischt, der dir zwar zu allem etwas sagen wollte, aber von nichts davon Ahnung hatte...
Martin206
24.11.2007, 20:27 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
Ich danke Dir Crashkid. Damit fällt ein Stein von meinem Herzen. Und auch Danke an Durban ;)
Crashkid
24.11.2007, 21:30 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
Ich hätte gerne 1 kg von dem Zeug das du genommen hast Kahleberger!
Seit wann reiten wir denn auf Tippfehlern rum, wenn jemand ein 'n' vergessen hat? tststs...
Martin206
24.11.2007, 23:03 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
Der Kahleberger scheint ja ein ganz gewiefter Schlauberger zu sein.
Volltreffer
25.11.2007, 01:00 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
Was man vom Maddin nicht so ohne weiteres behaupten kann, schließlich tut der Maddin sich verdammt schwer das ein oder andere wichtige im Straßenverkehr zu begreifen was ihm so manche Unannehmlichkeit ersparen könnte.
durbanZA
25.11.2007, 02:28 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
hu, hier wird aber heute jedes Wort auf die Goldwaage gelegt.
Übrigens: Aufaddieren = Hinzuaddieren = Hinzuzählen; steht im Duden ;)
schönen Abend und gute Nacht!
Martin206
18.12.2007, 18:00 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
Liebe Kollegen,
habe vorhin den Bußgeldbescheid bekommen. Es sind 92 Euro, wie hier schon fast richtig gerechnet.
Zudem kommt aber, dass ich ein Punkt bekommen habe.
Muss ich jetzt noch etwas befürchten oder war es das?
durbanZA
18.12.2007, 18:26 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
Mit dem Punkt hatten wir ja auch schon gerechnet.
Da der Handy- Verstoß ein B- Verstoß ist, passiert erstmal gar nichts.
Beim nächsten A- oder B- Verstoß erreichst Du die 2. Stufe der Probezeitmaßnahmen: Die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Stufe drei -die folgt dann nach weiteren 2 B- Verstößen oder einem A- Verstoß- ist der Entzug der Fahrerlaubnis.
mfG
Durban
Martin206
18.12.2007, 18:32 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
Durban, ich danke Dir mein Lieber!
durbanZA
18.12.2007, 18:48 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
Aber immer wieder gerne, Freund.
Kai_D
19.12.2007, 01:06 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
Lol, ist ja mal hart: Verlängerte Probezeit dazu noch Handy am Ohr und ohne Gurt...
tolu
19.12.2007, 19:37 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
"Was kommt jetzt auf mich zu?"
hoffentlich was dir zusteht.
bin sonst nicht so, aber bei deiner vorgeschichte. wie war das mit unachtsamkeit im ersten fall?
handy am ohr passiert nicht mal so, dass tut man bewusst (vorsatz). der gurt sollte eigentlich automatisch angelegt werden, da gestehe ich dir ein "vergessen" sogar mal zu.
Martin206
20.12.2007, 00:05 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
Ist ja schön für Euch, wenn Ihr 2 nicht so "kriminell" seid, wie ich.
durbanZA
20.12.2007, 13:25 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
Tolu, hast Du den Thread auch gelesen? Oder nur die Überschrift?
Kai_D
20.12.2007, 16:39 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
Kriminell hat ja keiner geschrieben, ich finde es nur sehr dummdreist so etwas während der Probezeit zu machen. Denn gerade in der Probezeit sollte man ganz kleine Brötchen backen, was aber nicht heißen soll, das man -sobald man aus der Probezeit raus ist- fahren soll wie ein besenktes Schwein.
tolu
20.12.2007, 19:30 Uhr
zu: In verlängerter Probezeit mit Handy und ohne Gurt erwischt
ich habe den thread gelesen. er hatte schon ein verstoss und ist deswegen in der verlängerung. und da ist ihm der zweite fehler passiert. wie ich meine ein vermeidbarer. nicht zuviel aufs gas getreten oder so. kann mal passieren. aber ein handy nehme ich bewusst in die hand.¨
und auf seine frage was passiert hat er doch schon antworten erhalten.
ich bin auch nicht für eine harte strafe, sondern nur für: das was ihm zusteht.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117 / 3 Fehlerpunkte
Was erwartet Sie bei diesen Verkehrszeichen?
Eine Baustelle, die in etwa 100 m Entfernung beginnt
Eine Baustelle, die nach 100 m endet
Eine Baustelle, die eine Länge von 100 m hat
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-001 / 3 Fehlerpunkte
Nässe kann die Wirkung von Trommelbremsen beeinträchtigen. Was ist zu tun?
Bremsflüssigkeit nachfüllen
Die Bremse vorsichtig trocken fahren
Die Bremse mehrfach im Stand betätigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf ein Haltverbot,
- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt
- das nur auf dem Seitenstreifen gilt
- das nur für Lkw gilt
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