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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tummler01
08.11.2007, 15:19 Uhr

Gültigkeit der Theorie

Wie lange gelten eigentlich die geleisteten TH Stunden, wenn zB durch Krankheit eine "Pause " von ca. 1 Jahr stattgefunden hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.11.2007, 17:40 Uhr

zu: Gültigkeit der Theorie

Das ist gesetzlich nicht geregelt. Geregelt ist nur, dass die Ausbildungsbescheinigung (die unmittelbar nach Beendung der Ausbildung ausgestellt wird) zwei Jahre gültig ist.

Man könnte aber analog zu dieser Vorschrift davon ausgehen, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass das erlernte Theoriewissen nach zwei Jahren nicht mehr vorhanden ist und dass daher auch Theorieunterrichte nach zwei Jahren verfallen. Das steht aber, wie gesagt, nicht explizit in einer Rechtsvorschrift.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-107 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch erreichen Sie einen günstigen Kraftstoffverbrauch und geringen Schadstoffausstoß?

Durch einen technisch einwandfreien und richtig eingestellten Motor

Durch eine ausgeglichene Fahrweise in niedrigen Drehzahlbereichen

Durch volles Ausfahren der Gänge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-003 / 3 Fehlerpunkte

Wovor kann gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug warnen?

Vor einem Fahrzeug mit ungewöhnlicher Breite

Vor einem langsam fahrenden Großraumtransport

Vor Gefahren an einer Arbeits- oder Unfallstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen