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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sdkhdh
29.09.2007, 16:46 Uhr

Wenden mit Nutzung der Bushaltebucht

Ich hatte die Aufgabe "wenden". Eine Bushaltebucht bot sich mir an. Rechte Bucht reinfahren - Spiegel schauen - Schulterblick - alles frei, kein Bus in Sicht, Keine Fahrgäste in Sicht - Straße frei - ich wende und nutze dabei die gegenüberliegende Haltebucht - fahre dort rein - schaue in den Spiegel Schulterblick - alles frei - auf die Strasse - Wende beendet. Prüfung beendet - ich durchgefallen. Grund Wenden unter Ausnutzung der Bushaltebucht ist nicht erlaubt! Stimmt das?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fraktum
29.09.2007, 17:42 Uhr

zu: Wenden mit Nutzung der Bushaltebucht

Was hat der Prüfer den auf dem Duchgefallen-Zettel angekreuzt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mishka
29.09.2007, 20:45 Uhr

zu: Wenden mit Nutzung der Bushaltebucht

ja das stimmt...ich wollte das auch machen, allerdings in einer normalen fahrstunde...da iss mein fahrlehrer aber in die eisen gegangen...das darf man tatsächlich nicht, und erst recht nicht wenn sich zur abgrenzung der haltebucht eine dicke weiße linie auf der straße befindet...eigenartige logik, ist aber so. tut mir leid für dich! fürs nächste mal weißt du bescheid!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
30.09.2007, 07:14 Uhr

zu: Wenden mit Nutzung der Bushaltebucht

Ja ist leider so.
Mein Fahrlehrer hat uns ca. 100 mal vor so einer Lösung beim Wenden gewarnt.

Das einzig Richtige was sich meistens anbietet, ist ein Kreisverkehr oder eine Querstrasse.
Wohlgemerkt eine Querstrasse auf der rechten Seite nicht auf der linken.
Sprich man muss rückwärts in die Strasse rein (sehr vorsichtig), dann den Wagen anhalten, Verkehr beobachten und in die andere Richtung wieder raus.

Das sind die einzigen Möglichkeiten die mir gerade einfallen, ein Auto zu wenden ohne durch die Prüfung zu rasseln.
Was man dann später macht, das ist eine andere Geschichte. Ich denke so gut wie jeder Autofahrer hätte diese Haltebuchten zum wenden genutzt, wenn niemand dadurch behindert oder gefährdet wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
30.09.2007, 08:16 Uhr

zu: Wenden mit Nutzung der Bushaltebucht

Den Gedanken mit der Bushaltestelle hatte ich auch vor kurzem. Doch dann funkte es bei mir und mir fielen die Worte des FL wieder ein. Schließlich war ja reger Verkehr auf der Straße. Also fuhr ich bis zur nächsten Waldschneise und wendete. Schwierig war nur das Problem mit dem großen Loch im Waldweg. Es war zwar eng doch ich schaffte es dieses zu umfahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.09.2007, 11:42 Uhr

zu: Wenden mit Nutzung der Bushaltebucht

»Wenden unter Ausnutzung der Bushaltebucht ist nicht erlaubt! Stimmt das?«

Nein, stimmt nicht, und deshalb kann ich auch nicht so ganz glauben, dass du deswegen durchgefallen bist. Was genau steht denn auf dem Fahrprüfungsprotokoll?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kaktus
30.09.2007, 13:25 Uhr

zu: Wenden mit Nutzung der Bushaltebucht

"Schwierig war nur das Problem mit dem großen Loch im Waldweg. Es war zwar eng doch ich schaffte es dieses zu umfahren."

Bloß gut, das Du nicht reingefallen bist. War es sehr tief? Aber wie Du schreibst , hast Du ja die Kurve noch bekommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.09.2007, 17:57 Uhr

zu: Wenden mit Nutzung der Bushaltebucht

Mir ist auch nicht klar, wieso das Wenden in der Bushaltebucht ein Durchfallgrund sein soll.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mishka
01.10.2007, 12:55 Uhr

zu: Wenden mit Nutzung der Bushaltebucht

keine ahnung ob das in der StVo irgendwo steht, vllt kann sich ja mal ein fahrlehrer hier zu wort melden!?
mir hat es mein fahrlehrer eben so gesagt, dass wenn es sich um eine haltebucht handelt, vor welcher eine durchgezogene weiße linie ist, man dort nicht reinfahren darf. bzw. diese zumindest nicht zum wenden benutzen darf. er würde das doch nicht sagen, wenn es nicht stimmen würde oder? meistens steht dort auch noch groß BUS auf der fläche der haltebucht. vielleicht ist auch das ausschlaggebend? naja jedenfalls darf man ja auch generell durchgezogene linien auf der straße nicht überfahren oder? es sei denn, die verkehrslage lässt es nicht anders zu natürlich...und wegen den parkbuchten die umschlossen sind von lauter durchgezogenen linien...dann steht da aber ein schild dabei, mit nem großen weißen P auf blauem untergrund! da ist ja klar, wofür diese gedacht sind ;) naja aber ich spreche auch nur aus meiner erfahrung und vielleicht meldet sich ja noch ein sachkundiger :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.10.2007, 13:49 Uhr

zu: Wenden mit Nutzung der Bushaltebucht

» eine ahnung ob das in der StVo irgendwo steht «

nicht daß ich wüsste...

» er würde das doch nicht sagen, wenn es nicht stimmen würde oder? «

Man glaubt es kaum, aber auch Fahrlehrer sind nicht perfekt. Meiner hat damals immer behauptet, eine Geschwindigkeitsbegrenzung gelte nur bis zur nächsten Einmündung.

» meistens steht dort auch noch groß BUS auf der fläche der haltebucht. vielleicht ist auch das ausschlaggebend? «

Nicht, wenn nicht zusätzlich zur Markierung Verkehrszeichen 245 angebracht wird. Eine Markierung gilt nur ergänzend zu einem Vorschriftszeichen.

» naja jedenfalls darf man ja auch generell durchgezogene linien auf der straße nicht überfahren oder? es sei denn, die verkehrslage lässt es nicht anders zu natürlich. «

Handelt es sich bei der durchgezogenen Linie um eine Fahrbahnbegrenzung, so darf sie bei Bedarf überfahren werden.

Nur, wenn die durchgezogene Linie als Fahrstreifenbegrenzung dient, also z.B. zur Trennung vom Gegenverkehr, dann darf sie nicht überfahren werden.

Warum sdkhdh also durch die Prüfung gefallen ist, bleibt weiterhin ein Rätsel.
Klasse wäre natürlich ein Bild von betreffender Bushaltestelle.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
01.10.2007, 16:51 Uhr

zu: Wenden mit Nutzung der Bushaltebucht

"Nur, wenn die durchgezogene Linie als Fahrstreifenbegrenzung dient, also z.B. zur Trennung vom Gegenverkehr, dann darf sie nicht überfahren werden."

Und was mach ich wenn auf der Fahrbahn einer parkt, steht, ne Panne hat o.ä.? An ihm vorbei komm ich ja nur wenn ich auf die Gegenfahrbahn wechsel, und drehen kann ich mich ja auch nicht auf einer 3 meter breiten Fahrspur, wenn ich ja keine durchgezogene Linie überfahren darf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.10.2007, 17:17 Uhr

zu: Wenden mit Nutzung der Bushaltebucht

Da es sich hier um ein außerordentliches Ereignis handelt, sieht das Gesetz diesen Fall nicht vor.
In diesem Fall wird wohl in den allermeisten Fällen geduldet, unter höchster Vorsicht die durchgezogene Linie zu überqueren.
Im Falle eines Unfalls hättest Du dann aber schlechte Karten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
01.10.2007, 18:24 Uhr

zu: Wenden mit Nutzung der Bushaltebucht

Lag der Durchfallgrund wirklich an der Bushaltebucht, sdkhdh?
Was steht denn im Protokoll?
Kann es nicht auch die mangelhafte Umsicht gewesen sein?
Beim Wenden in der PP würde ich immer das "verkehrsgerechte Wenden" empfehlen, außer in der Nähe wäre ein Kreisverkehr, aber ich glaube, so einfach macht es Dir kein Prüfer.

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