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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
tkkgt
27.09.2007, 19:29 Uhr
Begleitetes Fahren
Hallo zusammen!
Ich werde nächste Woche 18, besitze bereits den rosa Schein ( Begleitetes Fahren ab 17) und habe auch den richtigen Führerschein beantragt. Allerdings dauert dies ca. 4 Wochen und ich möchte keine 3 Wochen warten bis ich endlich alleine fahren darf. Kann ich auch mit dem rosa Schein alleine fahren wenn ich 18 geworden bin???
Ich habe viele gefragt, manche meinen ja, andere nein!
BITTe helft mir!!!
Volltreffer
27.09.2007, 19:37 Uhr
zu: Begleitetes Fahren
Dann bist du ja volljährig und keiner hat dir mehr was vorzuschreiben...............
Ein par Fragen:
Was wurde damals in der Fahrschule zu dem Thema gesagt?
Was tust du wenn sich hier ein Patt ergibt, also 50% Ja und 50% nein?
Wieso rufst du nicht einfach bei deiner Führerscheinstelle an und frischst anhand der Antwort von dort deine Erinnerung verbindlich auf?
Ich fang mal an: NEIN!
fraktum
27.09.2007, 19:39 Uhr
zu: Begleitetes Fahren
Dann mache ich weiter. Also ich denke mal, du darfst nicht alleine fahren. Schließlich ist es ja nicht der richtige Führerschein.
Tipp: Vielleicht steht es sogar auf dem rosa Zettel drauf.
tkkgt
27.09.2007, 19:43 Uhr
zu: Begleitetes Fahren
Also im beim rosa Schein steht, bis zum 4.10.2007 darf ich nur in Begleitung fahren!! Dies würde aber auch heißen, dass man ab 4.10.2007 alleine fahren dürfte, oder??
Tkkgt
Chris021983
27.09.2007, 19:45 Uhr
zu: Begleitetes Fahren
Also ich sage ja!!
Habe anhand der Suchfunktion ein paar Beiträge gefunden, wo die Fahrlehrer dieses Forums eine Antwort zu diesem Thema verfasst hat!
tkkgt
27.09.2007, 19:50 Uhr
zu: Begleitetes Fahren
Was hast du denn da gefunden???
Gruß tkkgt
Chris021983
27.09.2007, 19:56 Uhr
zu: Begleitetes Fahren
Dieses hier beispielsweise!!
http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=16571&a
mp;forum=2#beitrag_118792
carhol
27.09.2007, 19:57 Uhr
zu: Begleitetes Fahren
der chris hat da gefunden das du ab dem 18. geburtstag alleine fahren darfst.
holger
Chris021983
27.09.2007, 19:59 Uhr
zu: Begleitetes Fahren
Da hat der Carhol recht!!
Wird auch durch folgenden Text bestätigt!!
Georg_g 03.10.06, 18:58 Uhr
zu: Bekomme ich trotzdem mit 18 mein Führerschein...
Deine Prüfungsbescheinigung für den BF17 gilt ja noch bis zu 3 Monaten nach dem 18. Geburtstag. Bis dahin wirst du ja dann auch die Klasse A bestanden haben.
Falls das nicht der Fall sein sollte (z.B. weil du bei der Klasse A eine Winterpause einlegen willst/musst), dann lässt du dir eben rechtzeitig noch einen seperaten Führerschein ausstellen, in dem nur die Klasse B eingetragen. Dazu ist dann wieder ein Passfoto erforderlich.
tkkgt
27.09.2007, 20:00 Uhr
zu: Begleitetes Fahren
Ok danke, ja das hab ich auch gehört, dass der rosa Schein noch 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig ist, sodass man in Ruhe den richtigen Führerschein beantragen kann, ohne mit Schule usw. Stess zu bekommen, wegen Verapätung oder so!!
Volltreffer
27.09.2007, 20:02 Uhr
zu: Begleitetes Fahren
Was hat das damit zu schaffen, daß die Prüfbescheinigung bis zu drei Monate nach dem 18. gültig ist?
Um alleine zu fahren braucht man eine FE, diese wird einzig mit einem FS dokumentiert, steht auf der Bescheinigung irgendwo Führerschein???
tkkgt
27.09.2007, 20:03 Uhr
zu: Begleitetes Fahren
Also kann die Polizei dann nichts sagen, wenn ich angehalten werde. Ich sag dann, dass ich den Führerschein schon beantragt hab, dieser ist allerdings noch nit da! Dann müssen die das Akzeptieren oder???
tkkgt
27.09.2007, 20:04 Uhr
zu: Begleitetes Fahren
Noch mal zu Volltreffer!!
Was ist ne FE?
Volltreffer
27.09.2007, 20:05 Uhr
zu: Begleitetes Fahren
Geeenau! Wie jeder der den Lappen beantragt hat auch fahren darf.
Die bösen Polizeisen dürfen da gaar nix! Äääätsch
tkkgt
27.09.2007, 20:10 Uhr
zu: Begleitetes Fahren
Aha, also kann man sich einigen, dass ich nächste Woche alleine Auto fahren kann, auch mit rosa Schein und beantragten richtigen Führerschein??????
Volltreffer
27.09.2007, 20:18 Uhr
zu: Begleitetes Fahren
Natürlich darfst du das, solltest du angehalten werden und Stress bekommen berufst du dich einfach hier auf das Forum und sagst man hätte sich dort so geeinigt.
carhol
27.09.2007, 20:19 Uhr
zu: Begleitetes Fahren
da gibt es nix zu einigen.
ab dem 18. darfst du alleine mit dem rosa zettel für 3 monate in der brd fahren.
holger
tkkgt
27.09.2007, 20:32 Uhr
zu: Begleitetes Fahren
Vielleicht hab ich ja Glück und werde nit angehalten, wenn ja sag ich einfach, man hätte mir im Sraßenverkehrsamt gesagt, ich dürfte mit dem rosa Schein noch 3 Monate allein fahren!!!
Dann bedank ich mich mal recht herzlich bei denen, die an dieser Diskussionsrunde teilgenommen haben!!!
Tkkgt
durbanZA
27.09.2007, 22:06 Uhr
zu: Begleitetes Fahren
Du darfst definitiv mit mit der rosa Karte fahren. Die Fahrerlaubnis (FE) ist dir erteilt.
to
27.09.2007, 23:14 Uhr
zu: Begleitetes Fahren
jepp, ab 18 Jahren darf man noch drei Monate lang mit dem rosa TÜTÜ ein egal-wie-farbiges TÖFFTÖFF der Klasse B alleine fahren.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?
Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge
Nur auf von links kommende Fahrzeuge
Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-014-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Der Radfahrer muss warten
Ich muss warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-106 / 3 Fehlerpunkte
Wie können Sie auf der Autobahn Hilfe anfordern?
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