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Das FAHRTIPPS-Forum
Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
  tkkgt  
27.09.2007, 19:29 Uhr 
Begleitetes Fahren
Hallo zusammen!  
Ich werde nächste Woche 18, besitze bereits den rosa Schein ( Begleitetes Fahren ab 17) und habe auch den richtigen Führerschein beantragt. Allerdings dauert dies ca. 4 Wochen und ich möchte keine 3 Wochen warten bis ich endlich alleine fahren darf. Kann ich auch mit dem rosa Schein alleine fahren wenn ich 18 geworden bin??? 
Ich habe viele gefragt, manche meinen ja, andere nein! 
BITTe helft mir!!! 
 
 
 
  Volltreffer  
27.09.2007, 19:37 Uhr 
zu: Begleitetes Fahren
Dann bist du ja volljährig und keiner hat dir mehr was vorzuschreiben............... 
 
Ein par Fragen: 
 
Was wurde damals in der Fahrschule zu dem Thema gesagt? 
 
Was tust du wenn sich hier ein Patt ergibt, also 50% Ja und 50% nein? 
 
Wieso rufst du nicht einfach bei deiner Führerscheinstelle an und frischst anhand der Antwort von dort deine Erinnerung verbindlich auf? 
 
Ich fang mal an: NEIN! 
 
  fraktum    
27.09.2007, 19:39 Uhr 
zu: Begleitetes Fahren
Dann mache ich weiter. Also ich denke mal, du darfst nicht alleine fahren. Schließlich ist es ja nicht der richtige Führerschein. 
 
Tipp: Vielleicht steht es sogar auf dem rosa Zettel drauf. 
 
  tkkgt  
27.09.2007, 19:43 Uhr 
zu: Begleitetes Fahren
Also im beim rosa Schein steht, bis zum 4.10.2007 darf ich nur in Begleitung fahren!! Dies würde aber auch heißen, dass man ab 4.10.2007 alleine fahren dürfte, oder?? 
 
Tkkgt 
 
  Chris021983  
27.09.2007, 19:45 Uhr 
zu: Begleitetes Fahren
Also ich sage ja!! 
 
Habe anhand der Suchfunktion ein paar Beiträge gefunden, wo die Fahrlehrer dieses Forums eine Antwort zu diesem Thema verfasst hat! 
 
  tkkgt  
27.09.2007, 19:50 Uhr 
zu: Begleitetes Fahren
Was hast du denn da gefunden??? 
 
Gruß tkkgt 
 
  Chris021983  
27.09.2007, 19:56 Uhr 
zu: Begleitetes Fahren
Dieses hier beispielsweise!! 
 
http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=16571&a 
mp;forum=2#beitrag_118792 
 
  carhol  
27.09.2007, 19:57 Uhr 
zu: Begleitetes Fahren
der chris hat da gefunden das du ab dem 18. geburtstag alleine fahren darfst. 
 
holger 
 
  Chris021983  
27.09.2007, 19:59 Uhr 
zu: Begleitetes Fahren
Da hat der Carhol recht!! 
Wird auch durch folgenden Text bestätigt!! 
 
 Georg_g 03.10.06, 18:58 Uhr  
 
zu: Bekomme ich trotzdem mit 18 mein Führerschein... 
  
Deine Prüfungsbescheinigung für den BF17 gilt ja noch bis zu 3 Monaten nach dem 18. Geburtstag. Bis dahin wirst du ja dann auch die Klasse A bestanden haben. 
 
Falls das nicht der Fall sein sollte (z.B. weil du bei der Klasse A eine Winterpause einlegen willst/musst), dann lässt du dir eben rechtzeitig noch einen seperaten Führerschein ausstellen, in dem nur die Klasse B eingetragen. Dazu ist dann wieder ein Passfoto erforderlich.  
 
  tkkgt  
27.09.2007, 20:00 Uhr 
zu: Begleitetes Fahren
Ok danke, ja das hab ich auch gehört, dass der rosa Schein noch 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig ist, sodass man in Ruhe den richtigen Führerschein beantragen kann, ohne mit Schule usw. Stess zu bekommen, wegen Verapätung oder so!! 
 
 
 
  Volltreffer  
27.09.2007, 20:02 Uhr 
zu: Begleitetes Fahren
Was hat das damit zu schaffen, daß die Prüfbescheinigung bis zu  drei Monate nach dem 18. gültig ist? 
 
Um alleine zu fahren braucht man eine FE, diese wird einzig mit einem FS dokumentiert, steht auf der Bescheinigung irgendwo Führerschein??? 
 
  tkkgt  
27.09.2007, 20:03 Uhr 
zu: Begleitetes Fahren
Also kann die Polizei dann nichts sagen, wenn ich angehalten werde. Ich sag dann, dass ich den Führerschein schon beantragt hab, dieser ist allerdings noch nit da! Dann müssen die das Akzeptieren oder??? 
 
 
  tkkgt  
27.09.2007, 20:04 Uhr 
zu: Begleitetes Fahren
Noch mal zu Volltreffer!! 
Was ist ne FE? 
 
  Volltreffer  
27.09.2007, 20:05 Uhr 
zu: Begleitetes Fahren
Geeenau! Wie jeder der den Lappen beantragt hat auch fahren darf. 
 
Die bösen Polizeisen dürfen da gaar nix! Äääätsch 
 
  tkkgt  
27.09.2007, 20:10 Uhr 
zu: Begleitetes Fahren
Aha, also kann man sich einigen, dass ich nächste Woche alleine Auto fahren kann, auch mit rosa Schein und beantragten richtigen Führerschein?????? 
 
  Volltreffer  
27.09.2007, 20:18 Uhr 
zu: Begleitetes Fahren
Natürlich darfst du das, solltest du angehalten werden und Stress bekommen berufst du dich einfach hier auf das Forum und sagst man hätte sich dort so geeinigt. 
 
  carhol  
27.09.2007, 20:19 Uhr 
zu: Begleitetes Fahren
da gibt es nix zu einigen.  
ab dem 18. darfst du alleine mit dem rosa zettel für 3 monate in der brd fahren. 
 
holger 
 
  tkkgt  
27.09.2007, 20:32 Uhr 
zu: Begleitetes Fahren
Vielleicht hab ich ja Glück und werde nit angehalten, wenn ja sag ich einfach, man hätte mir im Sraßenverkehrsamt gesagt, ich dürfte mit dem rosa Schein noch 3 Monate allein fahren!!! 
 
Dann bedank ich mich mal recht herzlich bei denen, die an dieser Diskussionsrunde teilgenommen haben!!! 
 
Tkkgt 
 
  durbanZA  
27.09.2007, 22:06 Uhr 
zu: Begleitetes Fahren
Du darfst definitiv mit mit der rosa Karte fahren. Die Fahrerlaubnis (FE) ist dir erteilt.  
 
 
  to  
27.09.2007, 23:14 Uhr 
zu: Begleitetes Fahren
jepp, ab 18 Jahren darf man noch drei Monate lang mit dem rosa TÜTÜ ein egal-wie-farbiges TÖFFTÖFF der Klasse B alleine fahren. 
 
 
 
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte 
Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)? 
  
Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt 
Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt 
Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren 
 
  
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-103 / 3 Fehlerpunkte 
Wie soll man schalten, um besonders umweltbewusst und sparsam zu fahren? 
So spät wie möglich zurückschalten 
Gänge bis in den oberen Drehzahlbereich ausfahren und dann schalten 
So früh wie möglich hochschalten 
 
  
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte 
Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten? 
  
Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren 
Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden 
Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen 
 
  
 
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