Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern R.Hoormann
17.09.2007, 17:02 Uhr

Parken auf Gehweg

Kann / darf ich nicht mal "eben" auf einem breiten Gehweg , ohne Behinderung Aus-Einsteigen ???

Bekomme immer Knolle (nur von einem Polizisten, den anderen ist das wurscht, wie mir im Gespräch mit 3 silbernden Sternen versichert wurde).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bekennender_fabianer
17.09.2007, 17:34 Uhr

zu: Parken auf Gehweg

Meine Freundin musst emal Bußgeld zahlen,weil ihr rechtes Vorderrad etwa 2cm auf dem Bordstein stand...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.09.2007, 17:51 Uhr

zu: Parken auf Gehweg

Nicht nur das Halten, sondern auch das Parken ist auf Gehwegen verboten, wenn es nicht explizit durch ein entsprechendes Verkehrszeichen erlaubt ist.

Die Knöllchen sind also berechtigt; unabhängig davon, ob ein Fußgänger behindert wird oder nicht- bzw., wenn eine Behidnerung vorliegt, ist es teurer.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern R.Hoormann
17.09.2007, 20:32 Uhr

zu: Parken auf Gehweg

Halte ja nur auf dem Gehweg , in beschriebener Art u. Weise, um Ein /Ausszszeigen.
Auf der Fahrbahn anhalten wäre ok, wenn dort nicht im Bereich einer Ampel die Linienführung ununterbrochen wäre.
Desweiteren würde ich an dieser Stelle den Stadtverkehr im hohen Maße mehr behindern, als wenn ich "eben" meine Bekannten aufs Klo lasse :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
17.09.2007, 21:15 Uhr

zu: Parken auf Gehweg

Gehweg kommt von gehen
und Fahrbahn kommt von fahren.

Solange Du mit Deinem Fahrzeug den Verkehrsraum für Fussgänger respektierst, solange werden diese sicherlich auch die Fahrbahn als Dein Hoheitsgebiet respektieren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.09.2007, 21:31 Uhr

zu: Parken auf Gehweg

Der Hintergrund des absoluten Haltverbots auf Gehwegen liegt gar nicht mal so sehr in der möglichen Behinderung von Fußgängern, sondern rührt daher, daß Gehwege oft kein so tragfähiges Fundament haben wie die Fahrbahnen, sodaß es passieren kann, daß, wenn dauern Autos darauf stehen, das Fundament ernsthaft beschädigt wird und der Gehweg absackt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.09.2007, 22:24 Uhr

zu: Parken auf Gehweg

hinzufügung zu durban
es liegen dort die strom, gas, wasser, telefonleitungen die dadurch zerstört werden können.
ansonsten ist der bürgersteig für fussgänger gedacht und nicht zum ein-, aussteigen und knöllchen berechtigt.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern seitzes
17.09.2007, 23:13 Uhr

zu: Parken auf Gehweg

Jetzt übertreibts doch gleich wieder ... Ne MPU weil man aufm Gehweg anhält ... langsam wirds bissl derbe...

Bis auf wenige Ausnahme stehen alle mit dem rechten 2 rädern 10 cm aufm Bordstein ... und ich finde das garnicht mal so schlecht weil wenn man in einer typischen Tempo 30 Straße beide Seiten mit Autos ohne Gehweg zuparken würde dann würds wirklich mal problematisch werden und wäre ncihtmehr bequem zu fahren ...

Wenn jetzt wieder das Beispiel mitm Kinderwagen kommt ... der kommt mit Sicherheit noch durch wenn ich 10 cm aufm Bordstein steh...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern seitzes
18.09.2007, 17:42 Uhr

zu: Parken auf Gehweg

Ja wer auch 10 Jahre lang pro Jahr 100 Strafzettel dafür bekommt ist selber schuld und sollte evtl drauß lernen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.09.2007, 21:11 Uhr

zu: Parken auf Gehweg

Laut Angaben der Berliner Führerscheinbehörde wurden im Jahr 2006 37 MPUs durch selbige wegen konstant regelwidrigen Verhaltens im Bereich des ruhenden Verkehrs angeordnet.

Am 18. Janur 2006 hat das Oberverwaltungsgericht für NRW die Rechtmäßigkeit solcher Entscheidungen bestätigt. Im vorliegenden Fall ging es um einen Fahrer, der binnen 2 Jahre 27 Parkverstöße und zwei Geschwindigkeitsverstöße begangen hatte.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte erst kürzlich die MPU- Anordung für eine Fahrerin, die in 2 Jahren knapp 200 Parkverstöße begangen hatte.

Eine MPU ist also für sowas gar nicht so weit weg.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern R.Hoormann
19.09.2007, 10:07 Uhr

zu: Parken auf Gehweg

Hallo Hallo.
Sehe mich ja schon als Schwerstkrimineller ..:-)

Parke mehr auf dem abgeflachten Bereich einer Tiefgaragenausfahrt. Fahren täglich mehrere FZ drüber, von wegen Belastung. Bloß dort wo ich stehe , behindere ich nicht die Ein/Ausfahrt und keine Fußgänger.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B

Dass ein von rechts kommendes Fahrzeug auf seine Vorfahrt verzichtet

Dass von rechts ein Fahrzeug kommt

Dass sich Ihr Bremsweg durch Feuchtigkeit und Laub verlängert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B

Der grüne Pkw muss warten

Ich darf unter Beachtung der Verkehrszeichen abbiegen

Ich darf erst abbiegen, wenn die Ampel "Grün" zeigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen