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R.Hoormann
17.09.2007, 17:02 Uhr
Parken auf Gehweg
Kann / darf ich nicht mal "eben" auf einem breiten Gehweg , ohne Behinderung Aus-Einsteigen ???
Bekomme immer Knolle (nur von einem Polizisten, den anderen ist das wurscht, wie mir im Gespräch mit 3 silbernden Sternen versichert wurde).
bekennender_fabianer
17.09.2007, 17:34 Uhr
zu: Parken auf Gehweg
Meine Freundin musst emal Bußgeld zahlen,weil ihr rechtes Vorderrad etwa 2cm auf dem Bordstein stand...
durbanZA
17.09.2007, 17:51 Uhr
zu: Parken auf Gehweg
Nicht nur das Halten, sondern auch das Parken ist auf Gehwegen verboten, wenn es nicht explizit durch ein entsprechendes Verkehrszeichen erlaubt ist.
Die Knöllchen sind also berechtigt; unabhängig davon, ob ein Fußgänger behindert wird oder nicht- bzw., wenn eine Behidnerung vorliegt, ist es teurer.
R.Hoormann
17.09.2007, 20:32 Uhr
zu: Parken auf Gehweg
Halte ja nur auf dem Gehweg , in beschriebener Art u. Weise, um Ein /Ausszszeigen.
Auf der Fahrbahn anhalten wäre ok, wenn dort nicht im Bereich einer Ampel die Linienführung ununterbrochen wäre.
Desweiteren würde ich an dieser Stelle den Stadtverkehr im hohen Maße mehr behindern, als wenn ich "eben" meine Bekannten aufs Klo lasse :-)
to
17.09.2007, 21:15 Uhr
zu: Parken auf Gehweg
Gehweg kommt von gehen
und Fahrbahn kommt von fahren.
Solange Du mit Deinem Fahrzeug den Verkehrsraum für Fussgänger respektierst, solange werden diese sicherlich auch die Fahrbahn als Dein Hoheitsgebiet respektieren.
durbanZA
17.09.2007, 21:31 Uhr
zu: Parken auf Gehweg
Der Hintergrund des absoluten Haltverbots auf Gehwegen liegt gar nicht mal so sehr in der möglichen Behinderung von Fußgängern, sondern rührt daher, daß Gehwege oft kein so tragfähiges Fundament haben wie die Fahrbahnen, sodaß es passieren kann, daß, wenn dauern Autos darauf stehen, das Fundament ernsthaft beschädigt wird und der Gehweg absackt.
carhol
17.09.2007, 22:24 Uhr
zu: Parken auf Gehweg
hinzufügung zu durban
es liegen dort die strom, gas, wasser, telefonleitungen die dadurch zerstört werden können.
ansonsten ist der bürgersteig für fussgänger gedacht und nicht zum ein-, aussteigen und knöllchen berechtigt.
holger
seitzes
17.09.2007, 23:13 Uhr
zu: Parken auf Gehweg
Jetzt übertreibts doch gleich wieder ... Ne MPU weil man aufm Gehweg anhält ... langsam wirds bissl derbe...
Bis auf wenige Ausnahme stehen alle mit dem rechten 2 rädern 10 cm aufm Bordstein ... und ich finde das garnicht mal so schlecht weil wenn man in einer typischen Tempo 30 Straße beide Seiten mit Autos ohne Gehweg zuparken würde dann würds wirklich mal problematisch werden und wäre ncihtmehr bequem zu fahren ...
Wenn jetzt wieder das Beispiel mitm Kinderwagen kommt ... der kommt mit Sicherheit noch durch wenn ich 10 cm aufm Bordstein steh...
seitzes
18.09.2007, 17:42 Uhr
zu: Parken auf Gehweg
Ja wer auch 10 Jahre lang pro Jahr 100 Strafzettel dafür bekommt ist selber schuld und sollte evtl drauß lernen
durbanZA
18.09.2007, 21:11 Uhr
zu: Parken auf Gehweg
Laut Angaben der Berliner Führerscheinbehörde wurden im Jahr 2006 37 MPUs durch selbige wegen konstant regelwidrigen Verhaltens im Bereich des ruhenden Verkehrs angeordnet.
Am 18. Janur 2006 hat das Oberverwaltungsgericht für NRW die Rechtmäßigkeit solcher Entscheidungen bestätigt. Im vorliegenden Fall ging es um einen Fahrer, der binnen 2 Jahre 27 Parkverstöße und zwei Geschwindigkeitsverstöße begangen hatte.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte erst kürzlich die MPU- Anordung für eine Fahrerin, die in 2 Jahren knapp 200 Parkverstöße begangen hatte.
Eine MPU ist also für sowas gar nicht so weit weg.
R.Hoormann
19.09.2007, 10:07 Uhr
zu: Parken auf Gehweg
Hallo Hallo.
Sehe mich ja schon als Schwerstkrimineller ..:-)
Parke mehr auf dem abgeflachten Bereich einer Tiefgaragenausfahrt. Fahren täglich mehrere FZ drüber, von wegen Belastung. Bloß dort wo ich stehe , behindere ich nicht die Ein/Ausfahrt und keine Fußgänger.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich einstellen?
Dass ein von rechts kommendes Fahrzeug auf seine Vorfahrt verzichtet
Dass von rechts ein Fahrzeug kommt
Dass sich Ihr Bremsweg durch Feuchtigkeit und Laub verlängert
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Der grüne Pkw muss warten
Ich darf unter Beachtung der Verkehrszeichen abbiegen
Ich darf erst abbiegen, wenn die Ampel "Grün" zeigt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte
Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren
Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen
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