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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris24078
12.08.2007, 13:36 Uhr

EU Führerschein in England gemacht...Frage

Ich habe in England einen EU Führerschein gemacht, kann ich mit diesem jetzt uneingeschränkt in jeden EU Land fahren, also auch in Deutschland?
Gilt für den EU Führerschein auch dieses 185 Tage Regel? Weil mein Auftenhalt in England war kürzer, meine Adresse in England steht aber auf dem Schein...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pikay1985
12.08.2007, 20:18 Uhr

zu: EU Führerschein in England gemacht...Frage

In England gibts keine Meldepflicht und somit auch keine Meldebescheinigung... man muss lediglich auf dem Antragsformular der DVLA für den Führerschein unterschreiben, ob man sich schon 185 Tage im Land aufhält.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-006 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich beim Anfahren vom Fahrbahnrand?

Blick in den Rückspiegel genügt

Blinken

Rückwärtigen Verkehr beobachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen bei "Grün" nach links abbiegen, links neben Ihnen will eine Straßenbahn geradeaus weiterfahren. Was ist richtig?

Die Straßenbahn muss warten

Gegenseitige Verständigung, weil keine Regel besteht

Sie müssen warten