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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chreez
03.07.2007, 20:55 Uhr

Englischer Fuehrerschein...und nun?

Hallo miteinander!

Ich habe hier in dem Forum schon lange gesucht, aber leider nicht das gefunden was ich gesucht habe. Und da viele von euch ja ahnung haben, hab ich mir gedacht ich stell die frage halt mal..

Also, ich befinde mich gerade in england, habe meinen fuehrerschein auch gerade erst (heute:D) bestanden. Ich weiss das ich mit dem EU fuehrerschein in D fahren darf, jedoch dauert es 10-30 tage bis der eigentliche fuehrerschein ankommt. Da ich uebermorgen fuer 9 wochen nach D fliege, waere meine frage nun:

Kann ich mit dem Wisch, den ich als fuehrerscheinersatz bekommen habe ( da die karte ja erst noch kommt) in deutschland fahren? Eigentlich doch schon, weil es ein voll gueltiger fuehrerschein ist, oder?

Vielen dank

Chris

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Soni88
14.07.2007, 15:09 Uhr

zu: Englischer Fuehrerschein...und nun?

Also ich weiß jedenfalls, dass dieser Wisch, den man in Deutschland kriegt, nicht im Ausland gilt, steht zwar nicht explizit drauf, ist aber so. Deshalb muss ich mir vorm Auslandsurlaub in zwei Wochen auch noch nen Kartenführerschein kaufen, obwohl ich noch Motorrad-fs mache. Ich kriege dann zwar nach bestandener Motorrad Prüfung schon wieder nen neuen Kartenführerschein, und muss den auch nen zweites mal bezahlen, aber das is halt die Strafe, dass ich das habe so lange schluren lassen   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.07.2007, 15:27 Uhr

zu: Englischer Fuehrerschein...und nun?

» Kann ich mit dem Wisch, den ich als fuehrerscheinersatz bekommen habe ( da die karte ja erst noch kommt) in deutschland fahren? Eigentlich doch schon, weil es ein voll gueltiger fuehrerschein ist, oder?
«


Mit Verlaub, diese Frage wäre in einem vergleichbaren englischem Forum besser aufgehoben :)
Es handelt sich dabei um ein nationales englisches Dokument. Hier wird Dir keiner sagen können, ob das auch im Ausland gültig ist.
Verläufig erteilte deutsche Fahrerlaubnisse sind aufs Inland beschränkt. Wie das in GB gehandhabt wird... offen gesagt keine Ahnung.
Steht das nicht drauf?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

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