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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern racing
17.06.2007, 17:42 Uhr

lautes musik im auto

hallo ich wollte mal was fragen ein kumpel von mir hatte im auto das radio an da sein lieblingslied gerade zuhören war hatte er da radio sehr laut aufgedeht da die fenster unten waren war das gut von draußen zu hören. Wir standen an der Ampel und da hat das Auto das neben uns stand gepfiffen und meinte das dass 2 Punkte kosten würde. Nun würde mich das mal interessieren ob das stimmt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
17.06.2007, 17:47 Uhr

zu: lautes musik im auto

Nein. Laute Musik selber ist ja nicht strafbar. Nur die Lärmbelästigung anderer durch die Musik (bei offenen) Fenster würde geahndet. Aber nicht mit 2 Flenspunkten.

Das einzige, wenn ihr ein Einsatzfahrzeug behindert, weil ihr da nicht drüber bescheid wisst, weil ihr das nicht hört könnte dahingehend bestraft werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
17.06.2007, 18:00 Uhr

zu: lautes musik im auto

Wenn's Auto pfeifft, fahr zur Werkstatt!

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17.06.2007, 18:12 Uhr

zu: lautes musik im auto

sorry habs wohl etwas komisch formuliert natürlich die person im Auto hat gepfiffen *gg* nicht das Auto ;)... dann kann ichs ihm ja erzählen und er kann sich erleichtern weil er ist noch in der Probe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
17.06.2007, 19:13 Uhr

zu: lautes musik im auto

dem kann eh nix passieren. Oder waren das Zivilpolizisten?
Auf andere Autofahrer brauchst du nicht zu hören.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

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Was kann es bedeuten, wenn an einem Fahrzeug blaues Blinklicht - jedoch kein Einsatzhorn - eingeschaltet ist?

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Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

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Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt