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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peter07
29.04.2007, 16:02 Uhr

Frist für Umschreibung ausländischer Faherlaubnisklassen.

Auf der Site wird im Beitrag Umschreibung von nicht EU-Führerscheinen folgendes geschrieben:
"Eine Umschreibung ist nur innerhalb von drei Jahren seit Begründung des Wohnsitzes in Deutschland möglich. Nach Ablauf dieser Frist wird er, rein rechtlich, wie ein Neuanfänger behandelt (komplette Fahrausbildung und -prüfung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung)."
Kann das sein, dass der Umschreiber nochmal eine komplette Fahrausbildung über sich ergehen lassen muss, wo ihm doch nach §31 FeV Absatz 1 Satz 2 die Befreiung über die Vorschriften der Fahrausbildung als Vorteil nach drei Jahren noch bleibt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.04.2007, 17:08 Uhr

zu: Frist für Umschreibung ausländischer Faherlaubnisklassen.

Bei einer Umschreibung nach Ablauf der 3-Jahres-Frist wird unterschieden, ob der umzuschreibende Führerschein aus einem Staat kommt, der in Anlage 11 aufgeführt, oder ob er aus einem dort nicht aufgeführten Staat kommt. Im ersten Fall gelten auch nach Ablauf der 3-Jahres-Frist die Ausbildungsvorschriften nicht, im zweiten Fall hingegen schon.

Der Inhaber eines chinesischen, australischen, irakischen, türkischen oder guatemaltekischen Führerscheins muss also die komplette Ausbildung absolvieren, wenn zwischen Wohnsitzbegründung und Antragstellung mehr als 3 Jahre vergangen sind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peter07
02.05.2007, 20:54 Uhr

zu: Frist für Umschreibung ausländischer Faherlaubnisklassen.

Danke Georg, alles klar. So hab ich das auch im §31 FeV gelesen, steht hier etwas ungenau. Danke!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Der Radfahrer muss warten

Sie müssen warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106

Vorausgegangene Streckenverbote

Eine Vorfahrtstraße

Ein Zonenhaltverbot

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch abgefahrene Reifen

Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer