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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Scottee
24.04.2007, 19:51 Uhr

USAREUR (US-Militärführerschein)

Hallo alle zusammen,

mein Mann, Amerikaner, hat einen Militärführerschein, den man gem. § 10 Abs. 4 StVZO umschreiben lassen konnte. Aber der Paragraph wurde wohl 1998 - ersatzlos? - gestrichen und in der neuen FeV finde ich nichts vergleichbares außer sog. Dienstführerscheinen, die sich aber offensichtlich eher auf die deutsche Bundeswehr beziehen. Hat jemand eine Idee?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
24.04.2007, 22:41 Uhr

zu: USAREUR (US-Militärführerschein)

Dein Mann müßte aber über einen US-Führerschein verfügen, der wäre in bestimmten Fällen umschreibbar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Scottee
25.04.2007, 09:24 Uhr

zu: USAREUR (US-Militärführerschein)

tut er (Florida) aber die Arie haben wir schon hinter uns. Wurde nicht umgeschrieben, weil glaube ich 1990 schon gemacht, aber Umschreibefrist verpaßt. 1993 war er weniger als 185 drüben = Ferienführerschein. 1998 lange genug, aber dann fiel ihnen auf, daß die immer nur prüfungsfrei neu ausstellen, daher wurde er nicht als "neu gemacht" anerkannt. etc. etc.
Den ersten Militärführerschein hatte er 1986 schon, aber auch da die Frist verpaßt. Bei Florida müßte er die praktische Prüfung nochmal machen, aber der Militärführerschein wurde früher komplett prüfungsfrei umgeschrieben. Ich könnte ein Buch schreiben, seufz

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte

Was gilt hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B

Rechtsabbieger dürfen fahren

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten

Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit einer gefährlichen Linkskurve

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Mit Querverkehr vor der Kurve

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden