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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
BLack67
19.04.2007, 19:17 Uhr
Fahrerflucht :( was nun===??
Hallo,
heute fuhr ich in ner 50er Zone-auf ner gerade Strecke, (17:05Uhr)
bis der Vordermann vor mir abbremste und ich vor Schock
ausversehen auf die Kupplung tritt, danach verstand,
dass ich den falschen Pedal getroffen habe,
habe ich dann abgebremst und bin dann rechts gegen diesen Standschild http://www.wolk.de/blaetter/GIF60/536125.jpg gefahren
(Weiss net ob es genau der hier war,
der Standschild war dafür da, damit da keiner parkt)
Ich war erstmal unter Schock, bin ein Stück zurück
gefahren, ausgestiegen hab geguckt, Stoßstange
war bisschen beschädigt.
Ich wusste net was ich machen soll,
bin ich erstmal von dort weggefahren, hatte
gar nicht mal dabei an Fahrerflucht gedacht.
Bin erstmal 10 Minuten herumgefahren, dann
zuhause habe ich das meinem Vater erzählt ,
hatte ANgst, dass ich Ärger bekommen würde,
er empfahl mir zur Polizeiwache zu gehen(17.40)
So gegen 6uhr fuhr ich dann zur Polizeiwache,
aufeinmal rief mein Vater mich an, dass Polizisten
zuhause auf mich warten.
Die Herren wollten erstmal meinen Führerschein,
dann laberten die etwas von Fahrerflucht,
ich habe denen das genau geschildert,
der meinte ich muss micht nicht äußern,
ich wollte ja zur Polizeiwache kommen, bis aufeinmal mein Dad mich anrief.
Die meinten, dass ich bestimmt eine Nachschulung machen werde,
doch der Richter würde das entscheiden.
Ich bin 20 jahre alt und brauchte nur noch 8 Monate Probezeit,
ich bin auf mein Auto auf JEDEN Fall angewiesen,
habe ein miserables Zeugnis und mache zur Zeit
ein Praktikum, was meine einzige Chance ist auf einen Ausbildungsplatz.
Busverkehr gibt es dorthin auch net.
Meint ihr´ich habe eine Chance beim Richter?
Was wenn ich Nachschulung machen muss,
bin ich dann meinen Führerschein los,
bis ich mit der Nachschulung fertig bin?
Wie wird das jetzt ablaufen?
Ich hoffe ihr könnt mir helpen.
mfg Black67
Obi-Wan
19.04.2007, 20:04 Uhr
zu: Fahrerflucht :( was nun===??
Mh, na dann viel Spass. Das wird kein leichter Weg werden. Fahrerflucht fällt unter das Strafrecht.
Ich kann mir gut vorstellen, das du das Praktikum bzw. die Ausbildung knicken kannst.
Zivilrechtlich gleicht der eigene Haftpflichtversicherer zwar die gegnerischen Schadenersatzansprüche aus, hat aber die Möglichkeit, den unfallbeteiligten Versicherungsnehmer für einen Teil der entstandenen Kosten in Regress zu nehmen.
Die strafrechtlichen Konsequenzen hängen von den Umständen (u.a. Höhe des Schadens, eigener strafrechtliche Vorbelastungen etc.) ab. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, die Beschlagnahme des Führerscheins, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Darüber hinaus droht für Fahranfänger eine Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit, wenn nicht bereits die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Für alle anderen 7 bzw. 5 Punkte im Verkehrszentralregister.
BLack67
19.04.2007, 20:56 Uhr
zu: Fahrerflucht :( was nun===??
Wegen sowas in den Knast??
Ich danke dir für deine Antwort,
Ich würde mich aber über realistischere Konsequenzen mehr freuen,
als so übertriebenes ...
Ich habe doch keinen oder etwas angefahren, außer einen billigen Schild.
Ich war doch schon auf dem WEg zu Polizeiwache,
bis plötzlich mein Vater mich zurück rief.
Wie wird das jetzt zeitlich ablaufen?
Stiften
19.04.2007, 21:59 Uhr
zu: Fahrerflucht :( was nun===??
Naja, keine schöne Situation, in die Du Dich da gebracht hast.
Obi-Wan hat an sich Recht, das sind die möglichen Konzequenzen. Aber schau her, was ich gefunden habe:
Ȥ 124 (4) StGB
Das Gericht mildert ... die Strafe ... oder kann von Strafe ... absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht...«
Also wenn Dir geglaubt wird, dass Du wirklich zur Polizei wolltest, dann kann das alles gut gehen. Sag, Du satndest unter Schock oder irgendsowas, sagt immer und immer wieder, dass es Dir leid tut.
Wahrscheinlich musst Du die Nachschulung auf alle Fälle machen. Ist zwar teuer, aber der Lappen belibt erstmal bei Dir, auch währende der Nachschulung.
Zum zeitlichen Ablauf: Du wirst eine polizeiliche Vorladung bekommen, solltest Du auch hingehen. Wenn es irgendwie möglich ist, nimm Dir einen Anwalt. Naja, nach Deiner Aussage geht die Sache zur Staatsanwaltschaft, diese erhebt öffentliche Klage beim zuständigen Amtsgericht gegen Dich. Es kommt zur Gerichtsverhandlung. Dort entscheidet dann der Richter, wie es weiter geht.
ich wünsche Dir da auf alle Fälle gutes Gelingen, den Kopf nicht hängen lassen, Du hast schon noch Chancen, da wieder raus zu kommen.
Lg Stieven
durbanZA
19.04.2007, 22:15 Uhr
zu: Fahrerflucht :( was nun===??
Es ist nicht so wahrscheinlich, daß es zu einer Verhandlung kommt. Eher wird die Staatsanwaltschaft das per Strafbefehl machen.
Der Strafrahmen ist groß, eine Gefängnisstrafe ist nicht zu erwarten.
Vielleicht wird das Verfahren sogar eingestellt. Zu einem Anwalt ist auf jeden Fall zu raten!
Wenn die Fsst eine Nachschulung von Dir verlangen sollte, ist die Fahrerlaubnis erst weg, wenn Du das bis Ablauf der Frist nicht besucht hast.
Ich denke mal, daß die Fahrerlaubnis hier wegen des geringen Sachschadens und der zeitnahen Meldung nicht entzogen werden wird.
BLack67
19.04.2007, 22:45 Uhr
zu: Fahrerflucht :( was nun===??
Ja gut, aber die Polizisten wollten mir das net abkaufen,
dass ich zur Polizewache wollte, die meinten ich hätte
1 Stunde Zeit, aber ich war schon fast da,
bist mein Vater mich zurück rief.
1stunde ist doch gar nicht soviel, weiss nicht was die haben.
Auch wenn es kein Kavaliersdelikt ist, warum sollte
sowas kleines vor Gericht ziehen-böhh:(
Mir ist meine mögliche Ausbildung sowas von wichtig,
egal ob ich für Nachschulung 300€ blechen muss.
Ich habe ja den Polizisten geschildert wie es passiert ist,
ist es schlimm wenn ich später noch etwas hinzufüge?
zink
19.04.2007, 22:47 Uhr
zu: Fahrerflucht :( was nun===??
Hallo Black67,
ich vermute mal, dass dir in einiger Zeit ein Strafbefehl ins Haus flattern wird, der dir die Möglichkeit gibt, 1200€ + Gerichtskosten zu zahlen und ca. 6 Monate den Führerschein abzugeben. Du kannst ihn annehmen oder Widerspruch einlegen.
Geh am besten zum Anwalt.
MfG,
zink
Volltreffer
19.04.2007, 23:08 Uhr
zu: Fahrerflucht :( was nun===??
Man möge mich jetzt meinetwegen hassen, aber watt mutt, datt mutt.
Ich stelle mal folgende Hypothese auf, in Zeiten wo selbst fast jeder zehnjährige ein Handy hat, unterstelle ich mal granz frank und frei, verballert der/die werte Herr/Frau black67 im Monat so etwa 25 - 50 Öre an Handykosten.
Wären da wirklich ein paar Kreuzerlein für einen Anruf von der Unfallstelle an die Polizia so sehr ins Gewicht gefallen?
Oder in Ermangelung eines eigenen Gerätes jemanden nach Absicheung der Unfallstelle anzuhalten und gegen Kostenerstattung um einen solchen Anruf zu bitten?
Vor zwei Jahren wurde sich in der Fahrschule herumgelümmelt, alles schon vergessen?
Oder vollzeitig aus dem Fenster gesehen?
Und überhaupt, nur ein billiges Schild?
Es handelte sich um fremdes Eigentum, dessen Wert ist zumindest für den Schädiger zunächst von sekundärer Bedeutung, nächstens ist es nur ein Kotflügel von einer alten Karre, dann nur ein alter Rentner der wahrscheinlich eh nicht mehr lange gemacht hätte.......
(Ich hoffe mein Sarkasmus wird in etwa verstanden, aber Unfallflucht finde ich ist das Unterste, mit den einhergehenden Relativierungen dazu, überhaupt)
Tierschützer
20.04.2007, 08:13 Uhr
zu: Fahrerflucht :( was nun===??
» aber Unfallflucht finde ich ist das Unterste, mit den einhergehenden Relativierungen dazu, überhaupt «
Das stimmt schon aber Volltreffer hast du selbst schon mal so etwas ähnliches erlebt??
Glaub mir man steht wirklich unter Schock!
Ein paar Freunde und ich sind mal nachts von einem Fest heim gefahren und haben unterwegs ein Wildunfall mit einem Reh gehabt! Glaubst du wir hätte das auf die Reihe bekommen anzuhalten?? Erst im benachbarten Ort haben wir dann die Polizei informiert!
Was ich damit sagen will ist, dass man manchmal überfordert ist so eine Situation einzuschätzen und das gleich meldet! Außerdem wirren dann zu dem Zeitpunkt andere Sachen im Kopf herum wie (hoffentlich ist dem Auto nichts passiert, was sagt mein Vater dazu usw)
Speedy
20.04.2007, 09:11 Uhr
zu: Fahrerflucht :( was nun===??
mein erster Gedanke bei meinem allerersten Crash (Wild) war, die Polizei zu rufen...hab ich auch gemacht...waren sehr sehr nette grüne Leute ;o)
den Kopf reisst Dir niemand vom Hals runter
durbanZA
20.04.2007, 09:28 Uhr
Sachschaden zahlen! Nicht verrückt machen lassen!
Also, die von Zink angegebene Strafe halte ich 1. für sehr hoch und 2. frage ich mich, wie er auf "1200 Euro" kommt, da die Geldstrafe in Tagessätzen ermittelt wird und daher von der Höhe des Einkommens abhängig ist.
An Black67: » die meinten ich hätte
1 Stunde Zeit, aber ich war schon fast da,
bist mein Vater mich zurück rief.
1stunde ist doch gar nicht soviel, weiss nicht was die haben.
«
Du hast nicht eine Stunde Zeit; du hast gar keine Zeit: Wenn Du einen Unfall verursachst, mußt Du am Unfallort bleiben. Auch wenn Du wegfährst und 10 Minuten später Dich bei der Polizei meldest, hast Du Dich unerlaubt entfernt.
Gerüchte wie "Man hat 1 Stunde, 6 Stunden, 24 Stunden usw. Zeit" stimmen so pauschal also nicht. Es gibt keinen Zeitrahmen.
Da der Schaden allerdings derart gering ist, kann es gut sein, daß die StA das Verfahren einstellt.
Selbst wenn nicht, wird die Strafe nicht so gewaltig wie oben prognostiziert ausfallen.
Für wahrscheinlicher halte ich, sollte es tatsächlich zu einem Strafbefehl kommen, eine Geldstrafe von bis zu 30 TS (eher weniger) und maximal ein Fahrverbot, aber kein Entzug der Fahrerlaubnis.
Aber wie gesagt, ersteinmal abwarten, was die StA sagt und sich nicht verrückt machen lassen.
Den Sachschaden mußt Du natürlich bezahlten, und wenn Du das zeitig machst, wirkt sich das natürlich sehr gut auf die Motivation der StA aus, das Verfahren einzustellen.
Chris021983
20.04.2007, 14:01 Uhr
zu: Fahrerflucht :( was nun===??
Außerdem wirren dann zu dem Zeitpunkt andere Sachen im Kopf herum wie (hoffentlich ist dem Auto nichts passiert, was sagt mein Vater dazu usw)
@ Tierschützer
Also bei dir möchte ich nicht im Auto sitzen wenn dir die Blechschüssel wichtiger ist als deine Freunde.
Und dein vater sollte genauso erstmal froh sein das dir nichts passiert ist, anstatt dem Auto nachzujammern.
Volltreffer
20.04.2007, 17:27 Uhr
zu: Fahrerflucht :( was nun===??
Tierschützerlein, natürlich ist mir schon mal etwas passiert, das kommt in 25 u.U. schon mal vor, Unfallflucht hatte ich aber noch nie an der Backe, außer neulich als Betroffener.
Allerings bleibt mir schleierhaft was das mit der Tatsache an sich zu tun hat, ich bin doch nicht der Maßstab an dem die Verwerflichkeit solchen Handelns gemessen wird.
Selbst wenn ich jemals selbst eine Unfallflucht begängen hätte, ließe dies doch die Tat nicht in einem besseren Licht dastehen.
"Was ich damit sagen will ist, dass man manchmal überfordert ist so eine Situation einzuschätzen und das gleich meldet! Außerdem wirren dann zu dem Zeitpunkt andere Sachen im Kopf herum wie (hoffentlich ist dem Auto nichts passiert, was sagt mein Vater dazu usw)"
Deine Relativierung in Ehren, aber dann muß man halt auch mit den Konsequenzen klarkommen wenn man " überfordert ist so eine Situation einzuschätzen"!
Wieso läßt man sich in solch einem Moment eh unabänderliche Sachen durch den Kopf schwirren?
Wenn die Karre kaputt ist, dann isse das halt auch, vom abhauen wird die auch nicht wieder ganz.
Auch egal was das Papaleinchen dazu sagt, es ändert nix an den Fakten, aber sich stattdessen mal fragen was die Polizei und Staatsanwaltschaft dazu sagt wenn man stiften geht, das kommt wohl keinem in den Sinn.
Dabei hätte man , just in dem Moment 100% Einfluss darauf, könnte also aktiv eine gewisse Schadensbegrenzung bewirken anstatt hinterher rumzuwimmern weil möglicherweise der Lappen weg ist.
BLack67
20.04.2007, 19:34 Uhr
zu: Fahrerflucht :( was nun===??
Kann es denn auch sein, dass ich gar keine Strafe bekomme oder Nachschulung muss?
Dass zu der Geldstrafe:
Ich bin Hartz4-Empfänger, ich hoffe dass es
höchstens eine Geldstrafe sein könnte,
mein Einkommen ist sehr gering, ich versuche schon
alles um an eine Ausbildung zu kommen,
damit ich endlich meiner Familie helfen kann.
Deswegen ist mir mein Lappen sowas von wichtig.
Ich hoffe aber, dass es nicht so übertrieben wird-1200€ x(
durbanZA
20.04.2007, 20:17 Uhr
zu: Fahrerflucht :( was nun===??
Wenn Du freigesprochen wirst bzw. das Verfahren eingestellt wird, bist Du Deine Sorgen los.
Die Tagessatzhöhe ist ansonsten an Dein Einkommen angepasst (1 TS= 1 Monatsnetto geteilt durch 30).
Wie gesagt, wenn Du jetzt ersteinmal den Sachschaden bezahlen würdest wäre das sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Das mußt Du sowieso, denn verursacht hast Du ihn. Und wenn Du das sang- und klanglos tust, dann ist der Streitwert aus der Welt und es ist gut möglich, daß das Verfahren dann mangels öffentlichem Interesse an der Verfolgung eingestellt wird.
Ich an Deiner Stelle würde der StA dann noch schreiben, daß mir das alles ganz doll leid tut und ich daher schon alles dafür getan habe, um die Sache wieder gut zu machen.
BLack67
20.04.2007, 21:14 Uhr
zu: Fahrerflucht :( was nun===??
Hmm, wie soll ich denn den Sachschaden vorher bezahlen,
wenn ich leider net weiss, wohin mit dem Geld
und wieviel Geld das ist??
Ich habe keine Ahnung wie weit was passieren wird,
muss es unbedingt vorm Gericht geschehen?
Und wie soll ich mir einen Anwalt leisten?
Ich hoffe, dass es eingestellt wird und sogar
eine Nachschulung unnötig wird.
durbanZA
20.04.2007, 21:42 Uhr
zu: Fahrerflucht :( was nun===??
Ein Anwalt ist nicht unbedingt nötig; das ist eine Kosten- Nutzen- Abwägung, muß jeder für sich wissen. Du kannst den Anwalt zur jeder Zeit hinzuziehen.
Das es vors Gericht geht, ist nicht zwingen notwendig. Was hier noch gar nicht angesprochen habe (und was ich ehrlich gesagt auch vergessen habe) ist Dein Alter. Wenn Du nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, wird die Geldstrafe in Arbeitsstunden (1 TS = Eine Sozialstunde) umgewandelt.
Möglicherweise geht es aber, wie ich schon sagte, ersteinmal nicht vor Gericht, sondern die Staatsanwaltschaft schickt einen Strafbefehl heraus. Erst wenn Du mit der Strafe nicht einverstanden bist, würde es dann vor Gericht gehen.
Die Polizei, die die Unfallaufnahme gemacht hat, wird Dir sagen können, wie hoch der Schaden ist und wer der Träger ist.
Wenn das Verfahren eingestellt wird -vielleicht auch gegen Geldauflage- wird es nicht zu einer Nachschulung kommen.
BLack67
20.04.2007, 23:41 Uhr
zu: Fahrerflucht :( was nun===??
Bestimmt nach dem Jugendstrafrecht.
Das hört sich schonmal besser an.
Soll ich zur Polizeiwache gehen und nach dem SChaden fragen?
Und ob ich den Schaden begleichen kann/darf?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-002 / 3 Fehlerpunkte
Wann müssen Sie vor einem Bahnübergang warten?
Wenn rotes Blinklicht aufleuchtet
Wenn sich die Schranken senken
Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?
Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen
Ihnen ist Folge zu leisten
Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?
Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht
Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet
Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt
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