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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern christine
09.04.2007, 10:06 Uhr

Krieg ich den Lappen sofort?

Hallo!
Ich hab mal eine Frage...und zwar hab ich nächste Woche meine praktische Prüfung für den Autoführerschein. Allerdings mach ich Auto und Motorrad zusammen. Meine Frage lautet jetzt, ob ich direkt nach der bestandenen Prüfung mit dem Auto losfahren darf und auch sofort den Lappen bekomme, oder ob ich erst Auto fahrn darf, wenn ich auch die Motorradprüfung bestanden hab, weil ich ja beides zusammen mache?
Spielt dabei eine Rolle, dass ich A1 schon habe?

Vielen Dank!
Christine

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
09.04.2007, 11:07 Uhr

zu: Krieg ich den Lappen sofort?

»Du bekommst eine Prüfbescheinigung, für den Zeitraum bis zur A-Prüfung. Mit bestandener A-Prüfung wird dir der Kartenführerschein mit allen Klassen, die du dann fahren darfst.«

Und mit dieser Prüfbescheinigung darfst Du noch nicht fahren, sondern muss erst auf das Amt und dir eine vorläufige Fahrerlaubnis (die dann auch nur in Deutschland gilt) ausstellen lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.04.2007, 12:47 Uhr

zu: Krieg ich den Lappen sofort?

» In meinen Augen ist das eine Frage, die du in deiner Fahgrschule stellen kannst, und darauf auch eine entsprechende Antwort bekommst.
«


Dennoch ist -meiner Meinung nach- das Forum dazu da, gerade solche Fragen zu beantworten. Oder soll das Forum hier die letzte Frageninstanz sein? Es isz annonymer und einfacher, hier im Forum eine Frage zu stellen, wenn man nicht bis zur nächsten Fahrstunde warten will oder aus anderen Gründen den FL nicht fragen will.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
09.04.2007, 13:48 Uhr

zu: Krieg ich den Lappen sofort?

Die Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern christine
09.04.2007, 15:30 Uhr

zu: Krieg ich den Lappen sofort?

Ich hatte meinen Fahrlehrer schon gefragt, aber er konnte mir die Frage nicht beantworten.
Nun weiß ich aber Bescheid, danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Krieg ich den Lappen sofort?

@Kahleberger
gibt´s doch - vorläufige Fahrerlaubnis!!! ;-P
Kenn ich aus meiner eigenen Familie. Bei meinen Sohn traf der oben geschilderte Fall auch zu.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.04.2007, 21:52 Uhr

zu: Krieg ich den Lappen sofort?

Da gibt es wohl etwas Begriffsverwirrung: Wenn nach bestandener Prüfung der Führerschein nicht sofort durch den Prüfer ausgehändigt wird, dann bekommt man eine "Bescheinigung über die bestandene Prüfung". Mit diesem Laufzettel geht man zur Führerscheinstelle und holt sich den Führerschein ab. Solange man nur den "Laufzettel" hat, gilt die Fahrerlaubnis noch nicht als erteilt, sodass man auch noch nicht damit fahren darf.

Als "vorläufiger Führerschein" wird umgangssprachlich die befristete Prüfungsbescheinigung bezeichnet. Diese wird dann ausgestellt, wenn der Bewerber alle Voraussetzungen für die Erteilung der FE erfüllt, aber aus irgendwelchen (z.B. organisatorischen) Gründen der Kartenführerschein noch nicht vorliegt. Das ist geregelt in § 22 Abs. 4 FeV:

"Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine befristete Prüfungsbescheinigung, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient, erteilt."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
09.04.2007, 23:45 Uhr

zu: Krieg ich den Lappen sofort?

So war das bei mir auch.

Nur dass ich jemanden kenne der damit in Dänemark gefahren ist, weil er gar nicht darüber nachgedacht hat ob man mit dem vorläufigen im Ausland fahren darf
*unschuldigen Blick einschalt*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Krieg ich den Lappen sofort?

@Kahleberger
Also doch: ...Alter Wortklauber!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B

Auf stark schwankende Fahrweise des Radfahrers mit der Last auf dem Gepäckträger

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Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

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