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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern momo
02.04.2007, 17:52 Uhr

Kurzschlussreaktion

Hi,
ich befinde mich in der Probezeit und bin kürzlich mit zu hoher Geschwindigkeit in einer 50 Zone langgefahren. Da kam mir eine Polizeistreife entgegen. Sie haben hinter mir gewendet, da habe ich Panik bekommen. Ich bin rechtsabgeogen, falschrum in eine Einbahnstraße. Dann nochmal in eine Sackgasse. Hier haben sie dann meine Personalien aufgenommen etc. Ich musste weder Pusten noch sonst irgednwas.Sie sagten ich könnte weiterfahren udn der Rest käme schriftlich.
Ich lebe in NRW und wollte nun nach den Folgen fragen und wann ich von ihnen Post bekomme?

Liebe Grüße momo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.04.2007, 13:18 Uhr

zu: Kurzschlussreaktion

Wieso diese Panikreaktion? Sehe ich das richtig, daß Du nur abgehauen bist, weil Dir ein Streifenwagen entgegenkam?
Hattest Du eine Leiche im Kofferaum?
Hatten Dir die Polizisten denn schon ein Anhaltezeichen gegeben, daß Du nicht befolgt hast? Oder ist das einzige die Sache mit der Einbahnstraße?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern momo
03.04.2007, 19:22 Uhr

zu: Kurzschlussreaktion

Ich bin erheblich zu schnell gefahren und habe deshalb so panisch reagiert. Das mit der Einbahnstraße ist im Prinzip das einzige was nicht erlaubt war.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.04.2007, 19:45 Uhr

zu: Kurzschlussreaktion

damit auch noch was praktisches bei deinem postin herauskommt.
schlimmstenfalls wird in dem brief stehen das du
>> 139 Die durch durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) oder Zeichen 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt
139.1 als Kfz-Führer 20 € <<

zahlen sollst. wenn sie sich deswegen überhaupt die arbeit machen werden, was ich arg bezweifel.

aber beim nächsten v-max verstoss werden sie nicht von vorne kommen sondern hinter dir sein...

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Zyron
04.04.2007, 14:07 Uhr

zu: Kurzschlussreaktion

Eine Geschwindigkeitsübertretung können sie dir von vorne nicht nachweisen, sondern nur wenn sie dir über eine längere strecke gefolgt sind.
Deine Reaktion war also völlig übertrieben, aber das weisst du sicher schon.
Und eine Einbahnstrasse ist nur in der Prüfung schlimm, sonst nicht :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
04.04.2007, 15:48 Uhr

zu: Kurzschlussreaktion

Auf die Gefahr hin oberlehrerhaft zu wirken:

Zu erheblich zu schnell in der Stadt fahren sei nur eines gesagt: bei z.B. 70 km/h legst Du während der
Reaktionszeit schon etwa 21 m zurück in der Du nichts, aber auch gar nichts machen kannst.

21 m entspricht einer ganzen Schulklasse.
30 Menschen â EURO“ platt. Sei froh, dass es so abgegangen ist, egal was dabei raus kommt. Denk drüber nach.

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
05.04.2007, 23:24 Uhr

zu: Kurzschlussreaktion

Also ich bin auch so schreckhaft und dann passieren mir auch solche Kurzschlüsse, dauernd sogar.

Ich erzähle den Herrn Polizeipolizisten dann jedesmal ich wäre mein Bruder, die ziehen dann frustriert ab und die Sache ist geritzt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036

Blickkontakt aufnehmen

Anhalten

Den Mann die Straße überqueren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang

Auf einen beschrankten Bahnübergang