|
Das FAHRTIPPS-Forum
Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
darkdude
08.03.2007, 21:15 Uhr
Strafe auf Fahrzeughalter "abwälzen"?
Nabend.
Mich hats heute morgen erwischt, und zwar innerorts. Ich bin mir nicht mehr sicher, wie schnell ich war, ich glaube so zwischen 70 und 80 km/h, aber da ich grade am abbremsen war, wohl eher in Richtung 70. Mit entsprechend niedriger "70er" Geschwindigkeit, dem Aufschlag meines Tachos und dem Abzug der Toleranz wär ich ja aus dem Schneider. Aber ich gehe nicht davon aus, so eine Sahne zu haben, deshalb meine frage:
Angenommen, ich bin mehr als 20 km/h zu schnell gefahren, und das Auto ist auf einen Elternteil angemeldet, ist es dann möglich, dass Mama oder Papa die Strafe annehmen, und mir so das Aufbauseminar ersparen, oder bin ich dann auf jeden Fall fällig? Die Kosten wärn mir im Grunde egal, aber ich kann so ein zeitaufwändiges Seminar im Moment wegen Abistress und anschliessendem Zivildienst mal garnicht gebrauchen...
Kann man da also was über die Eltern regeln, oder ist sowas nicht möglich?
mfG
Chris
flocke
08.03.2007, 21:34 Uhr
zu: Strafe auf Fahrzeughalter "abwälzen"?
müsste gehen wenn man dich nich auf dem foto 100%tig erkenne kann...
Thommy
08.03.2007, 22:19 Uhr
zu: Strafe auf Fahrzeughalter "abwälzen"?
Geht nicht! Der richtige Führer des Fahrzeuges wird in diesem Fall ermittelt. Man sieht auf dem Foto eindeutig, dass es nicht deine Mutter oder dein Vater war.
Grüße
Thomas
to
08.03.2007, 22:34 Uhr
zu: Strafe auf Fahrzeughalter "abwälzen"?
Hi Chris,
Du kannst offenbar ein Auto bewegen, folglich musst Du auch in der Lage sein, für die Scheisse die Du verzapfst, die Verantwortung zu übernehmen.
Bist Du ein Bettnässer oder ein Mann?
carhol
08.03.2007, 23:05 Uhr
zu: Strafe auf Fahrzeughalter "abwälzen"?
deine eltern bekommen das schreiben. wenn es ein zeugenanhörungsbogen ist, steht schon fest das sie es nicht waren. wenn sie die aussage verweigern stehen die cops vor der tür um dich zu identifizieren, sie können aber auch einfach dein foto mit dem foto beim einwohnermeldeamt vergleichen.
ansonsten ist "to" nur zuzustimmen.
holger
durbanZA
09.03.2007, 02:03 Uhr
zu: Strafe auf Fahrzeughalter "abwälzen"?
Je höher die Überschreitung ist, desto größeren Ermittlungsaufwand stellen die Behörden an, den wirklichen Fahrer zu ermitteln. Sollte die Überschreitung unter 21 km/h liegen, ist den Behörden relativ egal, wer gefahren ist, bei mehr sehen die sich das Bild in der Regel schon genauer an.
Die Photos sind meist gestochen scharf, sodaß ein Altersunterschied ohne weiteres zu erkennen ist. Die Wege der Behörden, den Fahrer zu ermitteln, sind vielfältig. Das fängt bei bloßer Befragung des Halters an und geht bis zum Lichtbildabgleich beim EMA und Zeugenbefragung der NAchbarn.
Also, erstmal abwarten, wie tüchtig die Behröde bei Dir ist.
durbanZA
09.03.2007, 02:05 Uhr
zu: Strafe auf Fahrzeughalter "abwälzen"?
@flocke
» müsste gehen wenn man dich nich auf dem foto 100%tig erkenne kann...
«
Im Extremfall wird vom Gericht auch gerne mal ein Gutachter beauftragt. In der Regel ist das jedoch nicht nötig :)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-009 / 3 Fehlerpunkte
Was können Drogen bewirken?
Abhängigkeit, Sucht
Anhaltende Verbesserung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit
Rauschzustände
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-107 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch erreichen Sie einen günstigen Kraftstoffverbrauch und geringen Schadstoffausstoß?
Durch eine ausgeglichene Fahrweise in niedrigen Drehzahlbereichen
Durch einen technisch einwandfreien und richtig eingestellten Motor
Durch volles Ausfahren der Gänge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?
Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt
Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden
Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|