Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bruland
03.03.2007, 14:38 Uhr

Sondergenehmigung wg. Führerschein mit 17

Ich werde im Mai 2008 17 Jahre alt und bin bereits dabei, die Fahrschule zu besuchen. Ich habe ab 01.08.2008 einen Ausbildungsplatz, der 19 km von meinem Elternhaus entfernt ist. Diesen kann ich nur mit dem PKW erreichen. Könnte ich eine Sondergenehmigung erhalten, ohne Begleitperson zur Arbeitsstelle zu fahren? Meine Mutter ist nicht berufstätig. Wäre dieses z.B. ein Hinderungsgrund? Was wird mir zugemutet, um diese Sondergenehmigung nicht zu erhalten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.03.2007, 15:38 Uhr

zu: Sondergenehmigung wg. Führerschein mit 17

Hauptargument gegen eine Ausnahmegenehmigung wäre z.B. das Vorhandensein von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.03.2007, 16:24 Uhr

zu: Sondergenehmigung wg. Führerschein mit 17

.. oder das du mit klasse b17 alleine ein klasse m roller fahren darfst, oder deine mam dich zur arbeit bringen kann, oder du auch mit dem fahrrad fahren könntest.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deluxe
31.08.2007, 15:59 Uhr

zu: Sondergenehmigung wg. Führerschein mit 17

Wie komme ich an diese Sondergenehmigung denn überhaupt ran?
Gibt es dafür ein Formula oder ähnliches?
Wär nett wenn mir jemand helfen könnte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
31.08.2007, 17:58 Uhr

zu: Sondergenehmigung wg. Führerschein mit 17

in dem du dich an dein zuständiges sva wendest.

s.h.
holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bananensplit
01.09.2007, 14:49 Uhr

zu: Sondergenehmigung wg. Führerschein mit 17

Also ich bin auch seit 01.08.2007 Auszubildender eines Unternehmens (Namen möchte ich nicht sagen, falls das nicht ganz erlaubt ist, was die tun). Ich bin zwar 18 jedoch sind einige andere Azubis noch keine 18, haben aber den Führerschein mit 17. Mein Arbeitgeber stellt dann einfach eine Genehmigung aus, damit sie alleine zum Arbeitsplatz fahren dürfen. Der Arbeitgeber ist sogar von sich aus gekommen und hat gefragt "Wer braucht eine Genehmigung?". Egal ob das mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen ist oder nicht.
Vielleicht hast du auch so ein Glück und hast damit auch keine Probleme. Wenn sich von Seiten deines Unternehmens nichts tut, einfach mal selber nachfragen ob dies möglich wäre.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kritzel
01.09.2007, 14:58 Uhr

zu: Sondergenehmigung wg. Führerschein mit 17

Die Genehmigung des Arbeitgebers ist genausoviel wert, als ob Du eine Rolle Klopapier mitführst.

Wie naiv muss man eigentlich sein?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

18 m

27 m

36 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern