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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
flocke
24.02.2007, 23:45 Uhr
probezeit und alkohol
hallo, und zwar folgendes,
also ich musste letztens pusten und hatte 1,4 promille, ich war allerdings zu fuß und das war auf einer party der türsteher meinte zu der polizei dass ich vorhin noch mit dem auto rumgefahren was auch stimmt, aber ich und ein freund, welcher die ganze zeit bei mir war, dass ich aber erst nach der fahrt getrunken habe, dann musste ich zur blutabnahme und führerschein haben sie auch gleich behalten, nun möchte ich wissen ob die feststellen können wann ich den alkohol getrunken habe und uns somit vlt eine falschaussage anhängen können. auf jeden fall was kann passieren wenn ich für schuldig erklärt werde?? bin noch in der probezeit
durbanZA
25.02.2007, 00:34 Uhr
zu: probezeit und alkohol
Ein Beschuldigter ist nicht zur Wahrheit verpflichtet, somit kann ihm auch keine Falschaussage angehängt werden.
Habt Ihr denn Angaben gemacht, was Ihr wann getrunken habt?
Da wir uns hier nicht mehr im Bereich der Ordnungswidrigkeiten befindet, sondern der Verdacht einer Straftat besteht, ist die Probezeit nebensächlich. Hier droht vielmehr der Entzug der Fahrerlaubnis.
flocke
25.02.2007, 00:55 Uhr
zu: probezeit und alkohol
ja die aussagen haben wir gemacht, und ab wann ist es eine straftat ? und wie lange die fahrerlaubnis weg?
tolu
25.02.2007, 01:44 Uhr
zu: probezeit und alkohol
da ich heute abend mal früher zuhause bin will ich dir antworten.
man kann den alkoholwert zurückrechnen.
also würde ich auf fragen der polizei bezüglich drink and drive nichts sagen. eine falschaussage kannst du nicht machen als beschuldigter. höchstens dein kumpel könnte dran sein.
da du schon gesagt hast, dass du vorher gefahren bist, wirst du jetzt eher schlechte karten haben.
durbanZA
25.02.2007, 14:51 Uhr
zu: probezeit und alkohol
Eine Straftat ist es ab 1,1 0/00 oder bei einem Wert darunter, wenn Ausfallerscheinungen gemacht werden.
Wenn zwischen Trinkende und Blutentnahme mehr als 2 Stunden liegen, kann der Wert zurückgerechnet werden.
Es wird also darauf ankommen, ob man Dir die Trunkenheitsfahrt nachweisen kann.
Falls das so sein sollte, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.
Über die Länge der Sperrfrist sowie die Anzahl der Tagessätze lässt sich wenig sagen, ohne den endgültigen Wert der Blutentnahme zu kennen; der kann nämlich nochmal um ein paar Stellen nach oben oder nach unten rutschen.
Ab 1,6 0/00 wäre vor Wiedererteilung eine MPU erforderlich.
Bei einem Wert von 1,4 0/00 wäre ungefähr folgendes üblich:
- Geldbuße: 30 - 40 Tagessätze, bei Jungendstrafrecht u.U. Sozialstunden.
- Sperrfrist 10 - 12 Monate, Antrag auf Neuerteilung 3 Monate vor Sperrfristende möglich
- immerhin keine Punkte in Flensburg.
Also, ersteinmal abwarten und hoffen, daß Du nicht über 1,6 0/00 kommst. Bist Du im Rechtsschutz?
flocke
25.02.2007, 16:17 Uhr
zu: probezeit und alkohol
jo bin im rechtsschutz und wann ich genau getrunken habe und die blutabnahme war weiss ich nich genau...
durbanZA
25.02.2007, 16:53 Uhr
zu: probezeit und alkohol
Dann wäre es vielleicht ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Ansonsten kannst Du nur auf die BAK warten. Kannst in 1-2 Wochen einfach mal bei der aufnehmenden Polizeidienststelle anrufen und nachfragen, oft geben die da Auskunft.
Der Anwalt kann nicht zaubern, aber er kann vielleicht dafür sorgen, daß die Sperrfrist im o. ang. Rahmen bleibt.
Das war aber auch nur eine grobe Prognose, letztlich entscheidet darüber die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht.
Was ich vergaß: Unabhängig von der MPU- Androhung mußt Du vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis an einem Seminar für alkoholauffällige Fahranfänger teilnehmen. Deine neue Fahrerlaubnis wird mit Restprobezeit ausgestellt. Die Trunkenheitsfahrt wird 10 Jahre lang im VZR gespeichert sein.
Alles in allem ne Scheiß- Aktion.
carhol
25.02.2007, 18:30 Uhr
zu: probezeit und alkohol
>>Die Trunkenheitsfahrt wird 10 Jahre lang im VZR gespeichert sein.<<
waren es nicht 15 ?
holger
durbanZA
25.02.2007, 18:51 Uhr
zu: probezeit und alkohol
hm... mag sein, ich dachte, es seien 15. Wird ja rauszufinden sein. Ich schau nachher mal nach, hab sowieso im Moment nicht viel zu tun, lieg krank zu Hause :(
Da bleibt viiiiel Zeit für Fahrtipps :)
flocke
25.02.2007, 19:05 Uhr
zu: probezeit und alkohol
sieht ja nicht rosig aus aber danke für die antworten und ja es war ne scheiss aktion und auf jeden fall ein einmalige -.-
carhol
25.02.2007, 19:52 Uhr
zu: probezeit und alkohol
wundere mich schon das du soviel schreibst.
sieh mal im vp, meine vor kurzem lief da was.
10 jahre + 5 "überliegefrist", sowas in der art.
gute besserung
holger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?
Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden
Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn
Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge
Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet
Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich einstellen?
Auf Wildwechsel hinter der Kurve
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