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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tigragurl
07.01.2007, 22:15 Uhr

hab mich selber angezeigt

hab nen großes problem habe mich heute selber gemeldet da ich gestern ein kleinen zusammen stoß mit nen golf naja auf jeden fall bin ich 3 sec stehen geblieben habe gemerkt das er weiter gefahren ist dann bin ich auch weiter gefahren aber als ich im rück spiegel sah, sah ich die rück leuchten zum rückwärts fahren als ich um drehte und zurück fuhr war der golf weg nun mein problem als ich zur polizei wollte war sie zu heute morgen bin ich dann hin gefahren und habe mich gemeldet und gesagt fals was ist ich bezahle alles !!! dan schnautz der mich an von ich hätt ja anrufen können und wen die der mich anzeigt bekomme ich ein verfahren wegen fahrer flucht als ich fertig war bin ich den heulend raus gelaufen ich mein das wollte ich doch nicht wollte mich doch nur melden fals ein schaden entstanden das ich den dann bezahle und ich mein sie ist ja auch weg gefahren und wir haben uns ja in der mitte getroffen also haben wir beide schuld !!!! ich bin noch in der probezeit was ist den nun wen sie mich wircklich angezeigt hat und wen ich dann den schaden bezahle und sie die anzeige dann nicht zurück nimmt ????!!!????? bitte um dringenden rat
vielen dank
tigragurl

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07.01.2007, 23:18 Uhr

zu: hab mich selber angezeigt

hmm, wenn ein verfahren auf dich zukommen sollte, dann musst du angeben, dass der kläger keine anstalten gemacht hat anzuhalten, ergo du ihm also nicht deine adresse geben konntest. da du anscheinend auch nicht der alleinige verursacher bist, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein verfahren drastisch, bzw mit einem punkt enden würde.

mfg

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09.01.2007, 19:09 Uhr

zu: hab mich selber angezeigt

vielen dank fü eure mails habe trozdem total angst mein führerschein zu verliern bis jetzt noch nichts gehört von ´der polizei angst danke danke
tigragurl

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09.01.2007, 19:09 Uhr

zu: hab mich selber angezeigt

vielen dank fü eure mails habe trozdem total angst mein führerschein zu verliern bis jetzt noch nichts gehört von ´der polizei angst danke danke
tigragurl

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
10.01.2007, 06:46 Uhr

zu: hab mich selber angezeigt

»wenn ein verfahren auf dich zukommen sollte, dann musst du angeben, dass ...«

... und hier wieder der beliebte Hinweis, dass man dies nicht als Rechtsberatung einsortiert. Zwanglos plaudern kann man natürlich immer ;-)

»habe trozdem total angst mein führerschein zu verliern «

Deshalb der Rat, bei Angst um die Fahrerlaubnis besser einen Anwalt einzuschalten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-008 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer so gekennzeichneten Haltestelle. Wie verhalten Sie sich, wenn dort Kinder stehen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-008

Die Geschwindigkeit muss nicht vermindert werden, wenn ein Bus in einer Haltebucht hält

Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit bleiben

Eine Verminderung der Geschwindigkeit ist nur erforderlich, wenn dort ein Schulbus hält

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren