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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern david89
27.12.2006, 19:30 Uhr

BF 17 - Erweiterung von B auf BE

Hallo, ich habe eine Frage zur Erweiterung des Führerscheins ab 17 von Klasse B auf BE:
Ich habe vor ungefähr einem halben Jahr B gemacht und würde jetzt gerne auf BE erweitern. Einen Nachweiß über Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort und einen Sehtest brauche ich dementsprechend nicht (wenn falsch bitte korrigieren). Allerdings geht weder aus den Angaben meiner Fahrschule noch aus zahlreichen Internetseite (u.a. aus dieser) nicht hervor, ob ich erneut beglaubigte Kopien der Führerscheine und Personalausweise meiner Begleitpersonen beilegen muss. Wenn es hier irgendwo doch was zu dem Thema steht, tut es mir Leid.

Danke für eure Hilfe!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.12.2006, 20:19 Uhr

zu: BF 17 - Erweiterung von B auf BE

Für BF17 (egal ob B oder BE) müssen die Begleitpersonen zwar gewisse Voraussetzungen erfüllen, aber beglaubigte Kopien von Führerschein und Personalausweis sind nirgends explizit gefordert. Das scheint eure Führerscheinstelle also etwas unnötig streng und bürokratisch handzuhaben. Die einmalige Vorlage von Führerschein und Ausweis zur Ansicht würde ja eigentlich völlig ausreichen.

Ob das bei einer Erweiterung von BF17-B auf BF17-BE nun erneut verlangt wird, kann dir also wohl nur deine FS-Stelle mitteilen. Bei der Gelegenheit kannst du ja gleich mal nachfragen, warum die Vorlage dieser Dokumente nicht ausreicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thorsten
27.12.2006, 20:26 Uhr

zu: BF 17 - Erweiterung von B auf BE

Wenn das deine Fahrschule schon nicht weiß...

Du solltest dann bei deiner zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachfragen. Die werden dir gerne sagen welche Unterlagen du bei ihnen vorlegen musst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thorsten
27.12.2006, 20:27 Uhr

zu: BF 17 - Erweiterung von B auf BE

ups....da war jemand schneller ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.12.2006, 22:44 Uhr

zu: BF 17 - Erweiterung von B auf BE

@georg_g

in nrw sind dem antrag auf b17 kopie des ausweises und des führerscheins der begleitperson beizufügen.
https://pdf.form-solutions.net/servlet/com.burg.pd
f.FillServlet?sid=jCGC8kM227vF1nr1PD1A1QX8XzkqD7Fz
&v=k.pdf


@te
ob dein sva das nochmals haben will, kann dir nur das für dich zuständige sva mitteilen.
holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.12.2006, 00:23 Uhr

zu: BF 17 - Erweiterung von B auf BE

»in nrw sind dem antrag auf b17 kopie des ausweises und des führerscheins der begleitperson beizufügen.«

Ja, und auf unseren Antragsformularen musste man früher Beruf und Familienstand eintragen, und heute immerhin noch die Telefonnummer. Und der Mond ist aus Käse.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
28.12.2006, 03:02 Uhr

zu: BF 17 - Erweiterung von B auf BE

damit wollte georg wohl folgendes sagen: es gibt verordnungen die jedes sva festlegen kann. viele davon sind unsinnig und sind kaum geeignet dem zweck des antrags zu dienen.
da georg glaub aus dem süden kommt, könnte er ausserdem folgendes noch gemeint haben: im norden sind die sva tendeziell bürokratischer als im süden.
was er genau sagen wollte, wird er vielleicht noch hier posten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
28.12.2006, 11:26 Uhr

zu: BF 17 - Erweiterung von B auf BE

@ georg_g

..... darum hab ich dir den link aufgeschrieben.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.12.2006, 13:20 Uhr

zu: BF 17 - Erweiterung von B auf BE

Ach ja, Kommunikation im Internet ist schon schwierig :-)
@ Holger: »..... darum hab ich dir den link aufgeschrieben.«
Warum hast du mir das aufgeschrieben? Der Link mit dem Antragsformular, den du zur "Beweisführung" brachtest, war gar nicht nötig. Ich hatte keine Zweifel daran, dass die FS-Stelle von david89 das verlangt, sonst hätte er ja seinen Beitrag nicht geschrieben. Da aber Kopien von Ausweis und Führerschein der Begleitperson nirgends explizit vorgeschrieben sind, bezeichnete ich das weiter oben eben als übertrieben streng und bürokratisch. Auf dem Antragsformular ist übrigens nur von Kopien die Rede, während david89 sogar beglaubigte Kopien vorweisen muss.

Und so wie die obige Behörde bei den beizubringenden Unterlagen etwas übertriebt, so übertreibt unsere Behörde bei den Angaben, die man auf dem Antrag machen muss. Früher wollten die Beruf und Familienstand wissen, heutzutage die Telefonnummer. Und wenn eine Führerscheinstelle bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis nach der Telefonnummer des Antragstellers fragt, dann ist die Antwort eben, dass der Mond aus Käse ist.

Und da diese langweiligen und langwierigen Ausführungen david89 nicht groß weiterhelfen, habe ich gleich im ersten Beitrag empfohlen, dass er die FS-Stelle fragen soll, ob er bei einer Erweiterung die beglaubigten Kopien erneut beibringen muss. Wo liegt jetzt eigentlich das Problem?

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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

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