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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Itzenboy
31.10.2006, 19:36 Uhr

Kann ich mit meinem zukünftigen Motorrad die Prüfung ablegen

Hallo miteinander,

mein Anliegen ist folgendes:

Meine Fahrschule, bei der ich schon A1 gemacht hab, hat an seinem Motorrad für A ein Saisonkennzeichen 11-4. Nun hab ich aber im Januar Geburtstag und wollte hier mal im Forum fragen, ob jemand weiß wieviel PS bzw allgemeine Leistungen das Fahrschulmotorrad haben muss, damit man mit jenem die Ausbildung und Prüfung absolvieren kann?!
Das Krad, was ich dann fahren will, ist eine MZ ETZ 251, Bj. 89, 15 kW (21 PS), 250 ccm Hubraum und ein Leistungsgewicht in kW/kg von 0,11 !

Könnte ich damit die Fahrschulausbildung und die Prüfung ablegen? Wenn ja bzw. nein, was bräuchte man für eine Nennleistung oder wieviel Hubraum?

MfG, Micha

P.s.: 4 Takte sind 2 Takte zu viel!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
31.10.2006, 20:05 Uhr

zu: Kann ich mit meinem zukünftigen Motorrad die Prüfung abl

Ich nehm mal an dass Saisonkennzeichen läuft eher von 4 bis 11 und nicht andersrum :-)

Für Prüfungs- und Ausbildungsfahrzeuge der Klasse A sind folgende Bedingungen vorgeschrieben:
» * Motorleistung mindestens 20 kW, aber nicht mehr als 25 kW
* Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,16 kW/kg
* Hubraum mindestens 250 cm³
* durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 130 km/h«


Deine Maschine hat also zuwenig Leistung.
Ansonsten wäre es theoretisch möglich, wenn deine Fahrschule da mit macht bei der Ausbildung im Winter. Da ist es eben doch gefährlicher mit dem Motorrad. Und du solltest dann auch mit deiner Versicherung abklären, ob die Fahrten mitversichert sind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Itzenboy
01.11.2006, 16:07 Uhr

zu: Kann ich mit meinem zukünftigen Motorrad die Prüfung ablegen

Danke für die schnelle Antwort.

Ja mit dem Saisonkennzeichen ist es so, wie du sagst.

Bin ich ja jetzt etwas traurig, aber was solls. Muss ich meinen Fahrlehrer überreden, eine Tageszulassung o.ä. zu machen.

Trotzdem vielen Dank,

Micha

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss hier die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B

Ich selbst

Das Motorrad

Der rote Pkw