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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mbob
30.10.2006, 23:26 Uhr

Unfall beim Ausparken

Hallo!
Heute hatte auch ich nach 9 Monaten meinen ersten Unfall. Beim Ausparken auf einem Privatparkplatz habe ich ein Auto nicht gesehen, das hinter einem anderen Auto geparkt hatte.
Das Auto hat eine Beule. Jetzt bringt die Besitzerin das zur Werkstatt und wird einen Kostenvoranschlag bekommen. Weiß jemand, wie teuer es ist, so eine Beule zu "reparieren"? Noch dazu, muss man sowas der Polizei melden, wenn es auf einem Provatparkplatz passiert ist? Und wenn ja, muss ich dann auch zu einem Aufbauseminar und verlängert sich meine Probezeit dann auf 4 Jahre???
Was würdet ihr tun?
Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
30.10.2006, 23:39 Uhr

zu: Unfall beim Ausparken

Der Polizei muß überhaupt nichts gemeldet werden. Selbst wenn Ihr die Polizei geholt hättet, würde das nicht zum Aufbauseminar führen.
Die Kosten für die Beule kann ich Dir ziehmlich genau sagen. Die liegen zwischen 5,- und 5038,- Euro.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mbob
31.10.2006, 07:47 Uhr

zu: Unfall beim Ausparken

Hallo Warnecke!
Ja das sind ja mal gute Neuigkeiten, dass das keinen großen Ärger geben wird. Naja, also klar, die Beule muss bezahlt werden, aber das kann ich ja bei der Versicherung angeben. Dann wird zwar der Beitrag steigen, aber das habe ich mir selbst zu zuschreiben. Man muss für sowas schließlich auch Verantwortung übernehmen, auch wenn es schwer fällt.
Also danke für deine Hilfe.
Schönen Tag noch!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
31.10.2006, 10:24 Uhr

zu: Unfall beim Ausparken

Hi mbob,

Deine Einstellung gefällt mir!

Ein Tipp: Falls der Schaden nur gering ist, lohnt es sich vlt. ihn aus eigener Tasche zu bezahlen, da Deine Versicherungsbeiträge dann nicht steigen (wenn Du den Schaden nicht meldest)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

In Einbahnstraßen

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind

Wo rechts das Parken verboten ist