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HansWerner
26.09.2006, 17:33 Uhr
Geblitzt?!?
Hi,
Merkt man es normalerweise bei der Fahrt, wenn man geblitzt wird? Bin heute nämlich etwas schnell durch ein Kurve gefahren, an der sehr gerne geblitzt wird und hab nicht darauf geachtet, ob am Straßenrand ein Wagen steht. Einen Blitz habe ich jedenfalls nicht bemerkt. Bin jetzt aber trotzdem etwas beunruhigt.
Wie läuft das eigentlich genau ab, wenn man geblitzt wird? Der Bescheid wird doch erstmal dem Fahrzeughalter zugeschickt. Zusammen mit einem Anhörungsbogen. Falls der Fahrzeughalter das Bußgeld ohne zu Murren überweist, bekommt er dann auch automatisch die Punkte gutgeschrieben, oder wird da nochmal extra nachgeforscht?
HansWerner
26.09.2006, 17:34 Uhr
zu: Geblitzt?!?
Irgendwie ist der Beitrag im falschen Forum gelandet. Kann man den irgendwie verschieben?
carhol
26.09.2006, 18:27 Uhr
zu: Geblitzt?!?
in welches forum wolltest du den ?
in das, wo die mit der glaskugel sitzen ?
holger
HansWerner
26.09.2006, 18:54 Uhr
zu: Geblitzt?!?
Wozu Glaskugel? Ich nehme mal an, dass das so eine Angelegenheit immer nach dem gleichen Muster behandelt wird und der Ablauf (im Falle das ich geblitzt wurde) sehr wohl voraussehbar ist.
Außerdem denke ich, dass es hier einige gibt, die öfters geblitzt werdne und mir sagen können, ob sie das mitbekommen oder nicht.
durbanZA
26.09.2006, 19:02 Uhr
zu: Geblitzt?!?
Die Glaskugel war wohl eher auf as "Wurde ich geblitzt" bezogen, was Dir hier keiner Beantworten kann.
In Deutschland wird in der Regel grundsätzlich der Fahrer ebstraft, nicht der Halter. Ansonsten müsste man kein Photo machen und es würde genügen, das Kennzeichen zu registrieren. Dem ist aber wie gesagt nicht so. Handelt es sich um kleinere Geschwindigkeitsübertretungen, stellen die Behörden allerdings nicht allzu großen Ermittlungsaufwand an, den tatsächlichen Fahrer zu identifizieren.
Ab Überschreitungen von 21 km/h und erst recht, wenn ein Fahrverbot im Raum steht, schauen die Behörden schon genauer hin. Zur Ermittlung des Fahrers gibt es dabei viele Möglichkeiten. Zeugenbefragungen beim Halter sind üblich, Besuch der Polizei zwecks Zeugenbefragung bei Nachbarn oder Verwandten, Abgleich mit beim Einwohnermeldeamt gespeicherten Bildern sind weitere Möglichkeiten, Bußgeldstellenmitarbeiter sind da sehr kreativ :)
Zu dier Blitzsache: Die meisten Anlagen Blitzen mit einem deutlichen Blitz, der aber natürlch bei ungünstiger Sonnenkonstellation auch mal nicht bemerkt wird.
FLiszt
26.09.2006, 19:14 Uhr
zu: Geblitzt?!?
»Abgleich mit beim Einwohnermeldeamt gespeicherten Bildern sind weitere Möglichkeiten,«
Nein, das ist nach dem Passgesetz nach wie vor verboten - und das ist auch gut so.
Derartig "ermittelte" Beweisstuecke fuehren im Regelfall zur Ungueltigkeit der derart verschafften Beweisstuecke.
Genaue Quelle habe ich bereits mehrfach angegeben, bitte einfach die Suchfunktion bemuehen.
durbanZA
26.09.2006, 19:36 Uhr
zu: Geblitzt?!?
Fliszt, ich habe die Forensuche bemüht und mir ist aufgefalle, daß Du die genaue Quelle bisher noch nicht genannt hast, es sei denn, Du meinst "mehrere OLG- Urteile" mit "genauer Quelle".
Bis Du mir diese "genaue Quelle" zeigst, bleibe ich, übrigens auch Datenschutzfanatiker, der Meinung, daß in solchen Fällen bei einer Güterabwägung zwischen dem Rechtsgut des Datenschutzes und der Ermittlung der Tätereigenschaft bei der Verfolgung einer Owi letzteres überwiegt, zumal jener Abgleich keinen besonders schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt: Bei den entsprechenden EMA- Dateien handelt es sich ja nicht um besonders schützenswerte Informationen, sondern um dasselbe Photo, daß auf dem Perso, auf Aufforderung für jeden Polizeibeamten ersichtlich, aufgedruckt ist.
Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
FLiszt
26.09.2006, 20:51 Uhr
zu: Geblitzt?!?
»daß Du die genaue Quelle bisher noch nicht genannt hast,«
Oopss.. perdon:
»"Die Ermittlung des Fahrzeugführers bei Straßenverkehrsverstößen durch Vorlage eines Lichtbildes der Meldebehörde an die Verfolgungsbehörde unter Verstoß gegen die §§ 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PassG bzw. 2b Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PersonalausweisG führt bei Verstößen im Ordnungswidrigkeitenrecht im Regelfall, bei Verstößen gegen das Strafrechts im Einzelfall zu einem Beweisverwertungsverbot der insoweit gewonnenen Erkenntnisse" (Nobis in DAR 2002, 299, 301).«
Nachzulesen in:
http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=653
Ich hatte da mal noch mehr zu gefunden - kann die Links aber leider beim besten Willen nicht mehr finden.
»der Meinung, daß in solchen Fällen bei einer Güterabwägung zwischen dem Rechtsgut des Datenschutzes und der Ermittlung der Tätereigenschaft bei der Verfolgung einer Owi letzteres überwiegt«
Diese Einstellung finde ich erschreckend. Merkt ihr nicht, dass der Datenschutz immer weiter aufgeweicht wird? In den 80ern haben wir noch gegen die Volkszaehlung demonstriert und diese boykottiert, und heute soll es normal sein dass Behoerden zur Aufklaerung von Ordnungswidrigkeiten (!) nach belieben gegen bestehende Gesetze verstossen, weil es ja "nur" um den Datenschutz geht?
Nein, nicht mit mir.
Ps2spieler
26.09.2006, 21:48 Uhr
zu: Geblitzt?!?
Hanswerner wenn geblitzt wird mekrt man schon (bin zwar noch nicht aber war schon mal Beifahrer bei meinem Vater. WEnnn sie mit der Radarpistole dran stehen oder hinter dir her Fahren usw. Dannn merkst es natürlich nicht. Mir ist schon ein par mal so gegangen wenn ich ein bischen zu schnell war ob das blitz war oder nicht war bsi jetzt immer keiner. Einmal war es am 30. April abends das war wirklich gut gemacht ich weiss das in disem Dorf ein Fester Blitzer steht aber der kommt erst 500 meter später. Plötzlich hat es geblitzt und ich dachte entweder waren es die im Grünen auto und haben 500m vor dem Blitzer ein Radargerät aufgebaut oder war es das was ich eher glaubte das war es dann auch(Kuckt mal das datum genau an). Aber hatte schon schelchtes Gefühl da gehts in Berg runter und das Ortsschild kommt Ziemlich früh da sind noch gar keine Häuser und Strasse ist zimlich weit weck von den Häusern. Da fang ich erst auf Höhe des Ortsschild an zu Bremsen und das war mitten in der Bremspharse.
carhol
26.09.2006, 22:13 Uhr
zu: Geblitzt?!?
dann wollen wir aber auch wissen was alles in dem urteil steht und wie es dazu gekommen ist. ausserdem haben nur 2 olg dieses urteil gefällt.
>>Dabei macht es sich die Polizei aber häufig recht einfach: Statt aufgrund des Kennzeichens nach der Halter-Ermittlung diesen "in Augenschein" zu nehmen, um festzustellen, ob er der Fahrer ist, läßt sie sich einfach vom Einwohnermeldeamt ein Foto des Halters schicken, um dieses mit dem Blitzfoto zu vergleichen. Stimmt beides überein, bekommt der Halter einen Bußgeldbescheid - und das ist datenschutzrechtlich nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Frankfurt und Hamm unzulässig<<
ist also eigentlich nur zur vereinfachung des ganzen verfahrens, wenn kein bildabgleich gemacht werden darf, darf der halter erstmal bei der wache antanzen um von der polizei "in augenschein" genommen zu werden.
da könnten wir dann aber wieder schreien "bürokratismus", sollen die doch eben mein bild im einwohnermeldeamt ansehen, dann bräuchte ich nicht extra zur wache fahren.
@flizst
nicht jedes urteil ist nachvollziehbar und sinnhaftig und in diesem fall sogar recht unsinnig.
wenn du dich also darauf berufst und es weiterverbreitest, sag auch bitte dann dabei, dass man dann auf der wache anzutanzen hat, bzw. die scheriffs vor der haustür stehen (haben die nachbarn wenigstens was zu tratschen).
holger
FLiszt
27.09.2006, 04:00 Uhr
zu: Geblitzt?!?
»wenn du dich also darauf berufst und es weiterverbreitest, sag auch bitte dann dabei, dass man dann auf der wache anzutanzen hat, bzw. die scheriffs vor der haustür stehen«
Sie koennen ja gerne verlangen, dass ich als Halter auf der Wache antanze. Nur auf mein Erscheinen, meine Materialisierung in ihren geheiligten Hallen, werden sie wohl recht lange warten muessen.
Und vor meiner Haustuere koennen sie gerne stehen bis sie Wurzeln schlagen, solange sie dabei nicht mein Grundstueck betreten (in dem Fall gaebe es dann massiven Aerger).
Also. Nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird.
durbanZA
27.09.2006, 12:08 Uhr
zu: Geblitzt?!?
So, habe mich mit einem Verkehrsrechtler mal kurzgeschlossen.
Die Praxis der Anforderung von EMA- Bildern ist zwar umstritten, keinesfalls aber unzulässig. Unstrittig ist, daß diese Möglichkeit das letzte aller MIttel darstellen sollte. Einige einzelne Gerichte haben diesen Automatismus zwar mit einem Beweisverwertungsverbot abgestraft, das ändert aber natürlich nichts an der Rechtskräftigkeit solcher Beweise an sich.
Leider befriedigt mich das von Dir angegebene Zitat noch nicht ganz, da es aus keinem Urteil, sondern irgendeiner Kommentierung stammt.
Übrigens wurde gegen entsprechende Urteile immer wieder Rechtsbeschwerde beim OLG eingereicht, die dann auch ab und zu durchkam. Aus diesen Einzelfallentscheidungen ein generelles Beweisverwertungsverbot abzuleiten ist nicht schlüssig.
carhol
27.09.2006, 12:30 Uhr
zu: Geblitzt?!?
in welcher traumwelt lebst du fliszt?
wenn die rennleitung der ansicht ist, dich persönlich in augenschein zu nehmen werden die es auch schaffen. und wenn sie als paketdienst verkleidert kommen müssten.
also nächstens bitte den hinweis auf das was dann passiert und das was durban geschrieben hat.
nicht einfach solche halbwahrheiten in die welt setzen.
holger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Vorsichtig links vorbeifahren
Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln
Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-102 / 3 Fehlerpunkte
Auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung endet ein Fahrstreifen. Wie haben sich die Fahrer auf dem durchgehenden Fahrstreifen zu verhalten?
Den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen den Übergang nach dem Reißverschlussverfahren ermöglichen
An den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren, notfalls Warnzeichen geben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?
Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen
Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt
Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen
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