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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sweny
15.09.2006, 20:53 Uhr

Frage

Hallo ich wolte mal Fragen ,ich habe gehört das man mit ein 50ccm Roller schneller machen darf wen man ein 125er nummerschild dran hat aber der Roller darf nicht lauter sein stimmt das ??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
15.09.2006, 21:03 Uhr

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Nein, stimmt nicht !!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
15.09.2006, 21:11 Uhr

zu: Frage

Da die bbh für so einen Roller 45 Km/h beträgt ist dieses nicht zulässig!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern minho
21.01.2007, 20:11 Uhr

zu: Frage

doch es ist möglich!
du musst nur deine umbauten vom tüv abnehmen lassen.
der tüv prüft dann auch ob fahrwerk, bremsen usw für die höhere geschwindigkeit ausreichen.
die abnahme ist ziemlich teuer, und du musst danach steuern für den roller bezahlen wie für ein motorrad. ausserdem musst du alle 2 jahre zum tüv, un der roller schluckt bei den hohen geschwindigkeiten viel sprit.
also ich an deiner stelle würde mir ein motorrad zulegen, dürfte günstiger werden...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-104 / 3 Fehlerpunkte

Die Straße ist auf einem kurzen Stück vereist. Was sollen Sie hier möglichst vermeiden?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Nur Warnblinklicht einschalten