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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
looli
07.06.2006, 02:12 Uhr
vertrag abgelaufen !!! Neuen machen ????
Zusammenfassung!!!!!
Mein führerscheinantrag ist abgelaufen,weil ich die theorie nicht gemacht habe!!!
Mein vertrag mit der Fahrschule irgendwie zeitgleich (warum ? ) auch!!!
Hab einmal die Theorie nicht bestanden!!!
Hab schon alle Pflichtfahrten (Sonderfahrten) gemacht!!!
Meine theoretischen Ausbildungspapiere sind bei meinem Fahrschullehrer!!!
Soll ich einen neuen Vertrag bei ihm machen??
Es kommt mir wie eine Abzocke vor, weil er mir verklickern will dass meine Ausbildungspapiere auch abgelaufen sind weil ich die theorieprüfung innerhalb eines Jahres nicht bestanden habe und jetzt alles wiederholen muss (Theorie und Praxis)!!!!
Welche Rechte hat er oder was kann er jetzt noch von mir verlangen????
wäre nett wenn ihr was hilfreiches dazu schreiben könnt
danke
looli
08.06.2006, 00:28 Uhr
zu: vertrag abgelaufen !!! Neuen machen ????
Ich wollte damit nur meine frage auffrischen und meinen aktuellen status für alle anderen klarer machen und zusammenfassen!!
ich habe gedacht manch einer könnte mir beantworten , ob der Fl das Recht hat mir alle Sonderfahrten neu abzuverlangen!??
Oder ob meine Fahrten und meine theoretische Ausbildung zwei Jahre Gültigkeit haben!???
Ich bin nunmal hier um mich um meines Wissen zu bereichern!
nochmal Danke
erdnuss
08.06.2006, 00:33 Uhr
zu: vertrag abgelaufen !!! Neuen machen ????
soweit ich informiert bin ist die theoretische Prüfung 1 Jahr gültig!
looli
08.06.2006, 01:01 Uhr
zu: vertrag abgelaufen !!! Neuen machen ????
Hat er jetzt das Recht mir neue Grundgebühren abzu verlangen obwohl der Vertrag abgelaufen ist ?? ich hab noch nichts neues unterschrieben und keinerlei Leistungen in Anspruch genommen!!!
Nein er hat gemeint die Grungebühren hab ich nicht mehr zu zahlen jedoch sind alle meine Fahrten verfallen und ich soll sie nochmal machen!!
Was für mich einfach nur unlogisch klingt!!
Er sagt das ist nur so weil ich die Theorie nicht bestanden hab und der Antrag abgelaufen ist!!
falls ich die theoretische Ausbildung und die Sonderfahrten bescheinigt bekomme werde ich auf jeden Fall die Fahrschule wechseln!!
Ich lass mich nicht von dem ver*****en!!!
Im Groben und Ganzem wollte ich nur wissen ob er jetzt in der Lage ist irgendwelches GEld uz fordern obwohl ich keine neuen Leistungen in anspruch genommen hab??
ich kann ja nicht bestraft werden nur weil ich die Theorie nicht geschafft hab!!
Und das geld geht dann in seinen Geldbeutel obwohl es seine Aufgabe war mich darauf vorzubereiten!!!
Das ist ja eigentlich ien Feedback an ihn!!
danke
erdnuss
08.06.2006, 01:18 Uhr
zu: vertrag abgelaufen !!! Neuen machen ????
Die Sonderfahrten muss er dir in jedem Fall bestätigen. Das benötigst du dann um dich in einer anderen FS anzumelden. Ich denke auch nicht das die verfallen können.
In meiner FS war es so das man nach nicht bestandener praktischer Prüfung nochmals die Anmeldegebühren bezahlen musste.
Du musst, wenn du die Theorie bestanden hast die praktische Prüfung innerhalb eines Jahres ablegen, ob nach Ablauf dieser Zeit auch die Sonderfahrten verfallen sind kann ich mir nicht vorstellen, weiß es aber nicht.
looli
08.06.2006, 01:27 Uhr
zu: vertrag abgelaufen !!! Neuen machen ????
Gut danke
das hab ich soweit verstanden
muss ja erst noch den neuen antrag stellen und dann die theorie machen
Nur bei welcher Fahrschule???
Muss ich Grundgebühren bei einer anderen Fahrschule zahlen wenn ich alle Stunden und Fahrten schon habe ???
Ich möchte nur nicht in irgendeine Vertragsfalle laufen!!
Und meinem alten Fl kein Geld geben dass er nicht verdient hat!!
Bin ich ihm noch was schuldig wenn der Vertrag abgelaufen ist??
ich bin ja zu nichts mehr verplichtet oda??
danke
erdnuss
08.06.2006, 01:35 Uhr
zu: vertrag abgelaufen !!! Neuen machen ????
Ich habe noch nie etwas davon gehört das der Führerscheinantrag (bei der Behörde, oder?) abläuft.
Tipps über FS können hier, denke ich, nicht gemacht werden. Wo lebst du denn?
Es kommt auf die Fahrschule an, manche Fahrschulen erheben keine erneuten Anmeldegebühren wenn man wechselt.
Du musst deinem alten FL die Stunden und Leistungen bezahlen die du bei ihm in Anspruch genommen hast
looli
08.06.2006, 01:45 Uhr
zu: vertrag abgelaufen !!! Neuen machen ????
ich komm aus dem tiefen süden und bei uns in der umgebung gibt es genügend FS!!
da find ich schon ne passende!!
ICh dachte der Führerscheinantrag läuft nach einem Jahr ab und der TÜV schickt die Papiere zurück!!
Oder muss ich nur einen neuen Prüfauftrag machen lassen???
Ja die Grungebühr plus Fahrstunden hab ich schon bezahlt!!
Nur hab ich jetzt bedenken dass da noch einiges dazu kommt besonders weil er mir total die falschen informationen gibt!
Oder direkter gesagt mich übers Ohr hauen will!!
ich muss nur wissen ob das gesetz hinter mir steht und ob ich ihm irgendwas zu schulden hab kommen lassen???
ansonsten wäre alles für mich klar
ich glaube ich kann genug gegen meine fl argumentieren
ansonsten muss er mir irgendwelche paragraphen oder bestimmungen vorlegen die das besagen was er mir verklickert!!!!
danke an alle die mir soweit geholfen haben
erdnuss
08.06.2006, 01:51 Uhr
zu: vertrag abgelaufen !!! Neuen machen ????
Ich würde mich an deiner Stelle jetzt erstmal bei der Behörde wegen dem Führerscheinantrag erkundigen.
Dann Sonderfahrten bestätigen lassen und wechseln.
Vertrag: Es gibt doch die gute alte Regel...immer das Kleingedruckte lesen.
Viel Glück
looli
08.06.2006, 01:57 Uhr
zu: vertrag abgelaufen !!! Neuen machen ????
Werde ich erstmal machen.
Zum Vertrag: da stand nichts gross drin über irgendwelche sonderfälle oder -regelungen!
daher denke ich dass die sache mit dem Fl so gut wie abgeschlossen ist sobald ich die Bescheinigungen habe!!
danke für die vielen guten tipps die ich bekommen habe und danke über die aufklärung
looli
08.06.2006, 21:01 Uhr
zu: vertrag abgelaufen !!! Neuen machen ????
hab mich erkundigt und gesagt bekommen dass der antrag nicht verfällt sondern dass der antrag in der zulassungsstelle zur seite gelegt wird und dass nur der prüfauftrag an den TÜV neu gestellt werden muss.
Was soll dass heissen der FL kann das "überschreiten"??
Wenn der Fl mir Sachen erzählt die nicht stimmen damit ich mehr zahlen werde.
dann würde ich schon sagen dass er davon profitiert und dass das Geld in sein Geldbeutel geht.
Bei 15 Fahrschülern die nur zu hören was er erzählt oder zuschauen was in einem Film passiert würde ich schon sagen das der Fl gut Kohle macht durch die Grund gebühren und ich sehe auch nicht ein diese nochmal zuzahlen!
Und das jetzt nur zum sagen was ich darüber denke.
nochmals danke
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
Die Regel "rechts vor links"
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte
Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?
Er kann
- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen
- zur Fahruntüchtigkeit führen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
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