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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern condomat
26.01.2006, 16:13 Uhr

Speicherung von durchgefallenen Prüfungen

Guten Nachmittag,

bin neu hier im Forum, und vor ein paar Stunden durch meine erste praktische Prüfung gefallen.

Meine Frage, wo wird das gespeichert, bzw. wird das überhaupt gespeichert und kann es später irgendeine noch wichtige Rolle spielen dass ich es nicht beim 1. Mal gepackt habe?

Vielen Dank für eure Hilfe im voraus!

MfG

condomat :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manuela
27.01.2006, 00:27 Uhr

zu: Speicherung von durchgefallenen Prüfungen

hi bei meiner zweiten war es so, dass der fp nur mal kurz erwähnt hatte, dass ich die prüfung noch mal mache, sonst wollte er glaube ich nur noch eine spur netter sein und mir meine nervösität nehmen, die ich nicht hatte
aber keine sorge ich kenne echt viele leute die die erste nicht geschaft haben und jetzt trotzdem den fs haben. manu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
27.01.2006, 20:18 Uhr

zu: Speicherung von durchgefallenen Prüfungen

Allgemein vielleicht noch dies:

>...kann es später irgendeine noch wichtige
> Rolle spielen dass ich es nicht beim 1. Mal
> gepackt habe?

Nein. Und das sollte man sich auch über den Einzelfall hinaus klarmachen, denke ich: Es gibt wenige Dinge im Leben, die so wenig Folgen haben, wie eine nicht bestandene Führerscheinprüfung (oder 2, oder 3). Ab und zu geistert ja auch noch dieses Märchen vom Idiotentest nach der 3. nicht bestandenen Prüfung durch die Gegend. Blödsinn. Keine MPU. Auch nicht nach 10 verkorksten Prüfungen. Macht euch nicht verrückt, irgendwann hat noch (fast) jeder den Lappen bekommen.

Sogar ich ;-).

mfg

rizzo - der seine akademischen Grade sämtlich VOR der Fahrerlaubnis erworben hat :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Sie dürfen hier nicht wenden

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen