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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jörg2345
24.01.2006, 18:44 Uhr

Fahrschule für klasse a wechseln?? B bestanden

Ich habe klasse B bestanden. Fahre auch schon seit einem halben jahr auto. Bei meiner fs habe ich mich vor 9 monaten angemeldet. Da kamen im herbst letzten jahres habe ich dann b bestanden und auch theorie für klasse a. Ich muss jetzt nur noch praktische stunden und Prüfung für klasse a machen.

Mir passt die fs nicht in der ich bis jetzt b und theorie gemacht habe. Mein fl ist auch *******. Ich möchte nun wissen ob man die fs einfach wechseln kann und ob mich eine andere nehmen würde.
Ist es überhaupt ratsam so etwas zu machen ?
Der fl kotzt mich eben an und ich möchte ja auch nicht noch mehr mit dem rumfahren.
Ist das rechtlich zu machen?Lässt das mein Vertrag bei der anderen fs zu?

Vielleicht ist schon jemand in ähnlicher situation gewesen??


Bitte um Antwort Mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
25.01.2006, 00:57 Uhr

zu: Fahrschule für klasse a wechseln?? B bestanden

Natürlich darfst Du wechseln. Dein Vertrag sagt zwar darüber nichts - warum denn auch? - aber wenn Du einfach nicht mehr hingehst, erledigt sich der Vertrag sowieso. Offene Rechnungen wirst Du jedoch bezahlen müssen.

Eine andere Fahrschule wird vermutlich eine reduzierte Grundgebühr haben wollen, weil die Theorie schon absolviert ist, aber ein bisserl Verwaltungsaufwand entsteht schon.

Dann brauchts noch ein formloses Schreiben an die Prüfstelle von TÜV/Dekra, dass Du die Fahrschule gewechselt hast.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jörg2345
25.01.2006, 18:18 Uhr

zu: Fahrschule für klasse a wechseln?? B bestanden

Ich habe offene rechnungen schon beglichen. Warum denn reduzierte grundgebühr?? Und warum soll ich dem tüv schreiben das ich die fahrschule gewechselt habe?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B

Hupen und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Geschwindigkeit vermindern, bremsbereit bleiben und vorsichtig vorbeifahren

Nicht hupen, aber mir gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, da die Kinder am linken Fahrbahnrand sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden