Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.01.2006, 17:59 Uhr

zu: Theorieprüfung - was brauche ich?

Die Ausbildungsbescheinigung wäre nicht schlecht, sofern dein Fahrlehrer die nicht schon beim TÜV abgegeben hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
14.01.2006, 18:00 Uhr

zu: Theorieprüfung - was brauche ich?

Kulli hat der TÜV bestimmt da.

Aber du brauchst auch deinen Ausbildungsnachweis der Fahrschule!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
14.01.2006, 18:00 Uhr

zu: Theorieprüfung - was brauche ich?

Och menno, war nicht schnell genug *gg*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.01.2006, 18:01 Uhr

zu: Theorieprüfung - was brauche ich?

;-) Nicht ärgern, es ging wohl um wenige Sekunden ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.01.2006, 18:24 Uhr

zu: Theorieprüfung - was brauche ich?

Nein, das ist das nicht das Gleiche. Das, was du für die Theorieprüfung benötigst, nennt sich Ausbildungsbescheinigung. Aber wenn du einen Zettel bekommen hast, den du zur Prüfung mitnehmen sollst, musst du dir über die genaue Bezeichnung keine Gedanken machen. Hast du denn nun einen Wisch bekommen oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.01.2006, 18:17 Uhr

zu: Theorieprüfung - was brauche ich?

Mit der Ausbildungsbescheinigung bescheinigt die Fahrschule, dass du im gesetzlichen vorgeschriebenen Umfang am Theorieunterricht teilgenommen hast. Ohne diesen Zettel findet die Theorieprüfung nicht statt.

Wir können jetzt aber nicht raten, wer denn nun diesen Zettel hat und ob dein Fahrlehrer den vielleicht schon beim TÜV abgegeben hat. Ein einziges, 20 Sekunden dauerndes Telefongespräch mit deiner Fahrschule sollte hier mehr Klarheit bringen als das tagelange Rätselraten in einem Forum. Also einfach mal anrufen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen