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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kays
11.12.2005, 18:21 Uhr

Absage einer Farhrstunde

Guten Abend aus Düsseldorf.
Habe mal eine Frage:
In meinem Ausbildungsvertrag steht, dass ich eine Fahrstunde 2 Werktage vorher absagen
darf. Nur, Was ist, wenn dazwischen ein Wochenende liegt?Ich hätte am Dienstag um
9:00 Uhr FS.Wenn ich da Morgen Nachmittag
erst anrufe, können die mir die 21€ je Std.wirlich in Rechnung Stellen?

Gruss,
Kay

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.12.2005, 18:33 Uhr

zu: Absage einer Farhrstunde

Ja, das können die wirklich. Wie wäre es, wenn du morgen nicht erst am Nachmittag anrufst, sondern schon am Morgen? Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Fahrlehrer für Ersatz sorgen kann und du die Fahrstunde nicht bezahlen musst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kays
11.12.2005, 18:52 Uhr

zu: Absage einer Farhrstunde

Hallo Georg_g,

das Problem daran ist, dass die Fahrschule erst
Nachmittags besetzt ist und die Telefonnummer
vom FL nicht rausgegeben werden darf.
Verstehe ich sowieso nicht, die haben weder
eine AB, noch ist der FL persönlich erreichbar.
Ich kenne einige Fahrschulen, wo der FL
seine Handy-Nr.an seine FS verteilt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffif
12.12.2005, 13:29 Uhr

zu: Absage einer Farhrstunde

Also mein Fahrlehrer hat mir als erstes gleich mal seine Handynummer gegeben...

Dachte das wäre normal ??

LG Steffi

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- vorausschauend fahren

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- mit Fehlverhalten anderer rechnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen