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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mignar
13.11.2005, 20:59 Uhr

Mofa.. Theorie änderungen!?

Hallo,
ich habe von meinem Fahrlehrer gehört das die Theorie stunden für die Mofa Prüfbescheinigung geändert wurden. Nämlich von 6 auf ganze 12 Theoretische stunden. Kann das stimmen?

Hoffe auf antwort
Mig

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rockyna
13.11.2005, 21:09 Uhr

zu: Mofa.. Theorie änderungen!?

Hallo
Es waren schon immer 12 Theoriestunden bei Ersterwerb für alle Klassen. 6 sind es nur wenn du bereits im Besitz einer Führerscheinklasse bist.
Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rockyna
14.11.2005, 17:54 Uhr

zu: Mofa.. Theorie änderungen!?

Hallo Mignar
Sorry,tut ma leid für meine Information ;-)
Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mignar
14.11.2005, 21:41 Uhr

zu: Mofa.. Theorie änderungen!?

Also sind es nur 6 doppelstunden Theorie.
Mein fahrlehrer meint, er hätte einen Brief vom Tüv bekommen wo drin steht das sich das geändert hat.
Eigentlich möchte ich nicht noch 6 weitere doppelstunden dranhängen...

Mig

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.11.2005, 01:14 Uhr

zu: Mofa.. Theorie änderungen!?

Dein Fahrlehrer meinte vielleicht etwas anderes. Die 6 Unterrichte gelten nur für einen speziellen Mofa-Kurs. Wenn dieser Kurs nicht zustande kommt (zu wenig Mofa-Bewerber), dann dürfen die Mofa-Fahrer auch zusammen mit anderen (Zweirad-)Fahrschülern ausgebildet werden und müssen in diesem Fall alle Unterrichte besuchen, d.h. so wie für die Klasse M mindestens 14 mal.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.11.2005, 16:04 Uhr

zu: Mofa.. Theorie änderungen!?

@ sonhol:

Anlage 1 zur FeV besagt folgendes:

1. Die theoretische Ausbildung muss mindestens sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten umfassen.

2. Der Kurs ist getrennt vom theoretischen Unterricht für Bewerber um eine Fahrerlaubnis durchzuführen.
--> seperater Mofa-Kurs ist vorgesehen

3. Kommt ein solcher Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, können die Bewerber am theoretischen Unterricht für die Klassen A, A1 oder M teilnehmen.

Deine Interpretation der Worte "am theoretischen Unterricht für die Klassen A, A1 oder M teilnehmen" ist nun, dass die Mofa-Bewerber dennoch nur 6 Doppelstunden teilnehmen. Meine Interpretation (und die der zuständigen Landesverkehrsministerien) ist eine andere, nämlich dass Mofa-Bewerber in diesem Fall an allen Unterrichten für die Motorrad-Klassen teilnehmen müssen, was im Fall der Klasse M mindestens 12+2=14 Unterrichte wären.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.11.2005, 22:23 Uhr

zu: Mofa.. Theorie änderungen!?

»mein minister folgt deiner ansicht.
ziehe also letztes posting zurück.«


Danke, dann ziehe bitte noch die Aussage zurück, dass ich eine schlechte Nacht hatte ;-)

Ich war übrigens schon am Suchen, konnte das Schreiben des Verkehrsministeriums aber auf die Schnelle nicht finden. Hast du zufällig gerade den Wortlaut da? Oder hast du diese Ansicht auf einer Website gefunden? Ich selbst finde diese Rechtsauslegung nämlich keineswegs selbstverständlich.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B

Hupen und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Nicht hupen, aber mir gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, da die Kinder am linken Fahrbahnrand sind

Geschwindigkeit vermindern, bremsbereit bleiben und vorsichtig vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006

Nach links

Nach rechts

Geradeaus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Nur Warnblinklicht einschalten