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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
Sebastian M.
09.09.2005, 17:46 Uhr
Theorieprüfung
Hallo!
Heute hatte ich meine Theorieprüfung, die ziemlich mies verlaufen ist. Der erste Bogen, der mir ausgeteilt wurde, war aus 1999 und somit ungültig (das hat der Prüfer aber erst gemerkt, nachdem ich ihn schon ausgefüllt hatte - die Prüfschablone, die er hatte, passte nicht zum Bogen), der zweite Bogen war auch nicht OK (wieder erst gemerkt, nachdem ich abgegeben habe) und der dritte anscheinend auch nicht. Da ich dem Prüfer aber gesagt habe, dass ich keine Lust mehr habe Bogen für Bogen auszufüllen, meinte er, dass er ihn "per Hand" (also ohne Schablone) korrigieren wird. Am Ende sagte er mir, dass ich mit 0 Fehlerpunkten bestanden hätte. Zuhause angekommen, habe ich mir noch ein paar Fragen angeguckt, bei denen ich nicht 100% sicher war. Unter anderem auch, für welche Fahrzeuge Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt. Richtig ist, LKWs ab 7.5 Tonnen und LKWs mit Anhänger. Bei der Prüfung hatte ich aber nur LKWs über 7.5 Tonnen angekreuzt - also habe ich auf jeden Fall fehler und die "0 Fehlerpunkte" Aussage des Prüfers stimmt nicht. Kann der Prüfer jetzt im Nachhinein die Prüfung als nicht bestanden werten, wenn er zuhause (oder wo auch immer) bei mir mehr Fehler findet?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?
Sie dürfen
- den Bus überholen, solange er noch fährt
- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist
- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?
Nur auf von links kommende Fahrzeuge
Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge
Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte
Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?
Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge
Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren
Nur für Sie
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