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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffal
24.07.2005, 19:04 Uhr

Führerschein ab 17

Hallo ihr,

hab mal eine Frag zum Führerschein ab 17: Ich mach' gerade meine Führerscheinausbildung und werde Ende September 18. Bei uns in Bayern kommt der Führerschein ab 17 ja ab 1. September. Wenn ich jetzt beispielsweise am 2. September meine Führerscheinprüfung bestehe, darf ich dann in Begleitung einer geeigneten Person schon fahren?

Danke für eure Hilfe!

LG Steffal

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wuschel
24.07.2005, 19:53 Uhr

zu: Führerschein ab 17

Hi,

es ist so, du hast ja bestimmt schon deine Unterlagen in deiner Fahrschule abgegeben, oder?? (Sehtest, 1. Hilfe am Unfallort, Passfoto)
Dann ist dein Antrag auf die Führerscheinklasse B beim Strassenverkehrsamt sicher schon in Bearbeitung. Für Fahren mit 17 muss aber ein gesonderter Antrag gestellt werden (kostet auch wieder was)...
Und wenn du Ende September Geburtstag hast und das in Bayern am 01. September losgeht wird es jetzt wahrscheinlich noch gar nicht möglich sein, dass du diese Ausnahmegenehmigung erhalten wirst.

Ansonsten sprich einfach nochmal mit deinem Fahrlehrer / Fahrlehrerin, auf http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/verkehrsicher
heit/sicher/detail/13059
/ findest du auch alles ganz genau zum nachlesen nochmal wieder.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Bahnübergängen

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung

Zu riskanter Fahrweise

Zu verzögerter Reaktion

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung